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Fragen und Antworten

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14.04.2024

15.04.2024
Denis
F: Ich habe inzwischen die Geburtsurkunden meines Vaters, Großvaters und Urgroßvaters. Somit habe ich die Grundvoraussetzung für die Staatsangehörigkeit nach RuStAG. Auf Ihrer Seite fand ich das Musterantragsformular des BVAs. Jedoch ist es eine ältere Version, als das Formular, das auf der Seite des BVAs zur Verfügung steht. In dem aktuellen BVA-Formular steht in der Überschrift der Vermerk "(für Personen, die im Ausland leben)". Ich kann nirgendwo das Formular in aktueller Version ohne den Vermerk finden. Wo ist ein aktuelles Formular ohne den Vermerk verfügbar? Es ist doch richtig, dass ich das Formular dann bei der hiesigen Ausländerbehörde einreichen soll?

A: Ein Antrag kann auch formlos oder zur Niederschrift gestellt werden. Also sollten sie das bewerte nutzen. Wichtig ist das der Antrag richtig ausgefüllt wird. Nutzen Sie dazu die bereitgestellten Ausfüllhilfen.


07.04.2024
Jo55
F: Bitte: Bei Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG gemäß HLKO Muss ich beglaubigte Geburtsurkunden oder besser beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister bzw. Heiratsregister einreichen? und natürlich doppelt bestellen (für mich und für den Antrag).

A: Der Antrag ist genau so richtig wie er geschrieben ist! Zum Antrag werden nur Kopien eingereicht.


01.04.2024
Denis
F: Meine Mutter und ich sind gerade dabei, uns die Geburtsurkunden unserer Vorfahren zwecks Staatsbürgerschaft nach RuStAG (1913) zu besorgen. Reicht es aus, wenn wir die beglaubigten Kopien der Urkunden an das Bundesverwaltungsamt mit der Bitte um Eintragung im EStA-Register senden oder müssen wir sie auch anderen Stellen zukommen lassen?

A: Es gibt keine Staatsbürgerschaft nach RuStAG! Das was sie meinen, heißt Staatsangehörigkeit. Und auch Sie werden den Antrag RICHTIG bei der Ausländerbehörde ihrer Gemeinde einreichen müssen. Das BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird Ihnen also nichts anderes übrig bleiben, als sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist auch unwahrscheinlich das Sie die Ableitung Ihrer Mutter nutzen können.


29.03.2024
Hornisse
F: Bei einem bekannten von mir kam die Frage auf? Er ist Vater in einer unehelichen Beziehung, hat aber die Vaterschaft anerkannt. Ist doch richtig, daß dann die Ableitung über den Vater geht?

A: JA!!!


09.03.2024
Netzkind
F: Guten Tag, ich habe eine Frage zur Antragstellung bezüglich der Angabe des Geburtsstaates. Frage tatsächlich für einen Freund der noch keinen GS hat. Ich hatte bei meinem Antrag Anfang 2020 Königreich Preußen RuStAG 1913 4.1 eingetragen. In den aktuellen Ausfüllhilfen steht Preußen [Deutschland als Ganzes].. Was soll verwendet werden bzw. was nicht, oder nicht mehr? Ich hatte das Formular in der Fassung von 2011 verwendet, aktuell werden neue Formulare aus 2020 zum Download angeboten, was ist der Hintergrund? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

A: Preußen [Deutschland als Ganzes] ist genau das gleiche, dass Sie geschrieben haben! Es ist nur eine entschärfte Version. Für die rechteckigen Klammern gilt die 4 Ecken Regel. Es gehört nicht zum Dokument. Die SB könnten sich mit dieser Version besser fühlen.


03.03.2024
Nails
F: Hallo. Eine kurze Frage. Mein Großvater ist in Rumänien unehelich geboren. Eine Geburtsurkunde der Mutter ist nicht verfügbar. Es exsistiert nur eine Heiratsurkunde der Großeltern mit Angabe der Mutter ohne Geburtsdatum. Muss hier eine entsprechende Anfrage an eine entsprechende Behörde in Rumänien gestellt werden?

A: Beachten sie eine Vaterschaftsanerkenntnis! Die Standesämter sollten Sie schon anschreiben. Auch von der Väterlichen Seite, wenn diese zu ermitteln ist. Mit der Abstammung dürfte es aber schwer außerhalb der deutschen Staatsangehörigkeit werden.


15.02.2024
maze
F: Hallo zusammen, ich bin in Besitz des "gelben Scheins" und bin auch damit im ESTA registriert beim BVA. Jetzt bin ich zum Anfang des Monats umgezogen und besitze somit eine neue Meldeadresse. Auf dem gelben Schein den ich besitze und mir auch mit einer Apostille bestätigt lassen habe ist meine alte Wohnadresse eingetragen/ aufgedruckt. Meine Frage, ich möchte gern den gelben Schein mit meiner neuen Wohnadresse und Apostille neu bestätigen lassen muß ich hierzu alle Urkunden, Dokumente und Formulare von vorn beantragen? Soweit ich mich erinnere ist der gelbe Schein mit alter Wohnadresse vor 11 Jahren mit Apostille beglaubigt worden. Freundliche Grüße, Mathias

A: Nein, der GS ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung! Also alles gut.


04.02.2024
li/co
F: Also würde ich dort, wenn die nach einem Ausweis fragen (auch in dem Formular), einfach meine Geburtsurkunde (bzw. die Urkunde zur Geburtsstunde meiner Person) vorzeigen und die/der müssten das dann akzeptieren? Oder heißt es dann, ohne "ordentlichen Ausweis/Pass mit Foto" wie dies gewohnt sind, auch kein Aushändigen vom Gelben Schein?

A: Es ist egal was passiert! Seit vorbereitet und argumentiert richtig. Zur Not sollte man auch noch einen Plan B haben. Die Situation ist jetzt so wie sie ist.


03.02.2024
li/co
F: (Rückfrage auf Antwort zu meiner vorherigen Frage) Aber auf der Geburtsurkunde (die nicht mit Siegel versehen ist etc.) ist ja kein Foto drauf, worauf die beim "ausweisen" ja immer bestehen. Wird der Futzi am Behördenscheibtisch trotzdem die Geburtsurkunde akzeptieren müssen? Da man ja nicht "beweisen" bzw. "legal beschwören" kann (auf Ehrenwort etc.), dass die Geburtsurkunde in meinen Händen wirklich "zu mir bzw. meiner Person gehört".

A: Aber bei Bestellung des 1. Ausweis gibt es doch auch kein Bild auf der Geburtsurkunde!


03.02.2024
li/co
F: Guten Tag zuammen, wir haben eine Frage und zwar in der "wichtige Informationen zur Antragstellung u. Abholung" Punkt 7 wird geschchrieben: "Wenn es schließlich ans "ausweisen" geht, dann versuchen Sie es zunächst mit dem Führerschein (...). Falls vorhanden, dann nehmen Sie Ihren Reisepaß, ansonsten halt den Personalausweis." Nun ist es bei uns so: Einer von uns ist noch sehr jung und hat es bisher vermieden, zur Ausstellung eines Perso. Ausweises/Roten Reisepasses/Führerscheins gezwungen zu sein/werden. Es ist ein "vorläufiger Perso.Ausweis" der abgelaufen ist vorhanden. Es gab auch einen Grünen Reisepass, aber der wurde nach Ablauf von der Gemeinde "einkassiert" bzw. buchstäblich aus der Hand genommen. Obwohl wir das nicht wollten. Jetzt zur konkreten Frage: WIE kann dieser Mensch jetzt seine Person "legal ausweisen" damit die Behörden mit dem Gelben Schein rausrücken? Wir würden uns sehr über (freundliche!) Ratschläge, Umwege, Knifs und Ideen freuen, die Ihr habt und bereit seid, sie mit uns zu teilen.

A: Original Geburtsurkunde!


01.12.2023
Uwe
F: Hallo zusammen, ich habe heute die Ablehnung meines Antrages zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten. Die Begründung ist, dass ich eine Adresse im Inland angegeben habe und das Bundesverwaltungsamt nur für Staatsangehörigkeitsangelgenheiten von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland zuständig sei (§5 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes). Das Bundesverwaltungsamt sei daher für meinen Antrag "unzuständig" und lehnt diesen daher ab. Habe ich die falsche Stelle angeschrieben? Was kann ich hier tun? Vielen Dank und viele Grüße, Uwe

A: Ja, zuständig wäre ihre Gemeinde gewesen! Wahrscheinlich die Ausländerbehörde der Gemeinde. Genaueres dazu erfahren Sie bei ihrer Gemeinde.


19.11.2023
Mark Offergeld
F: Sehr geehrte Damen und Herrn, Sie verweisen hier hilfreich auf Anträge von Polnisch,Tschechisch oder Russisch verwalteten Gebieten. Was ist mit den Belgisch und Franzüsisch verwalteten Gebieten ?

A: Dazu haben wir keine! Das wurde nicht angefragt. Aber eine E - Mail sollte da reichen.


05.11.2023
Ralf
F: Auf dem Briefumschlag die Absender und Empfänger Postleitzahlen auch in eckige Klammern. Habe alles zusammen, gefühlt 100 mal kontrolliert und morgen geht es per Einschreiben raus.

A: NEIN


25.10.2023
Ralf M aus BB
F: ich habe den Antrag von hier genommen,oder sollte ich lieber den Antrag vom BVA nehmen mit dem Stand Mai 2022.??

A: Das ist vollkommen egal! Der neue Antrag hat lediglich zu wenig Platz in wichtigen Spalten!


24.10.2023
Uwe
F: Hallo, ich habe noch eine weitere und hoffentlich abschließende Frage: Da meine Großeltern erst 4 Jahre nach der Geburt meines Vaters (Geburt meines Vaters 1934, Heirat 1938) geheiratet haben, trage ich dann in "Anlage V" zu meinem Vater bei der "weiteren Staatsangehörigkeit" in der Spalte "seit wann" das Datum der Hochzeit meiner Großeltern ein? Nach meinem Verständnis hatte mein Vater zwischen Geburt und Hochzeit die Staatsangehörigkeit meiner Großmutter (da nicht verheiratet) und diese änderte sich mit der Hochzeit meiner Großeltern (Legitimation) zur Staatsangehötigkeit meines Großvaters. Ist das so korrekt? Trage ich also das Hochzeitsdatum, statt ab "Geburt" dort ein? Vielen Dank und viele Grüße

A: Nein, nach Ihren Aussagen kam die Legitimation gleich bei Geburt!


23.10.2023
Ralf M aus BB
F: Mein Vater ist Unehelich geboren ,meine Großeltern haben 3 Wochen später geheiratet kommt dann in Zeile 4.3 nicht §5 Abstammung durch Legitimation. Entschuldigung das ich so nerve!! Möchte nur noch mal sicher gehen bevor ich den Antrag einreiche.

A: Nein es gibt im BGB eine Karenzzeit von 301 Tag.


23.10.2023
Ralf M aus BB
F: eine letzte Frage noch,den Familiennamen im Antrag nicht in S p e r r s c h r i f t ?? Vielen Dank für eure schnellen Antworten!!!!

A: Wie in der Geburtsurkunde!


23.10.2023
Uwe
F: Hallo, bei der Zusammenstellung meiner Unterlagen bin ich über ein Problem gestolpert. Laut Heiratsurkunde meiner Großeltern, waren diese zum Zeitpunkt der Geburt meines Vaters nicht verheiratet (Geburt meines Vaters 1934, Heirat 1938). Auf der Geburtsurkunde meines Vaters wird aber mein Großvater als Vater ausgewiesen und meine Großmutter trägt dort auch bereits den Familiennamen meines Großvaters. Hier passen die Unterlagen nicht zusammen. Leider leben sowohl meine Großeltern, als auch meine Eltern nicht mehr. Ich habe also auch keine "Zeitzeugen", die ich dazu befragen kann. Und nun bin ich unschlüssig, wie ich damit umgehen soll. Reiche ich die Unterlagen so ein und hoffe, dass es passt oder welche Alternativen gibt es dazu? Vielen Dank und viele Grüße

A: Wenn ich das so lese, DENKE ich das alles gut ist. Nach den Unterlagen sieht es nach §5 RuStAG aus.
Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis


23.10.2023
Ralf M aus BB
F: wie unterschreibe ich den Antrag?? leserlich (mit Füller Blau)Vor und Familienname-oder wie man in der BRID halt Unterschreibt.

A: Wie Sie auf dem Perso unterschrieben haben.


22.10.2023
Ralf M aus BB
F: Hallo Zusammen,mein Ur-Großvater wurde 1901 in Lübeck geboren dann habe ich doch die Zugehörigkeit (Bundesstaat Freie und Hansestadt Lübeck)? schreibe ich das dann auch so wie ich es hier in den Klammern geschrieben habe? Kann aber auch noch weiter zurück,denn mein Ur-Ur Großvater ist 1872 in Snappen Ostpreußen geboren, habe von ihm aber nur die Heiratsurkunde. Gehöre ich jetzt zu Preußen oder Bundesstaat Freie und Hansestadt Lübeck.? Alle Abschriften sind beglaubigt!

A: Bei Ihnen ist es der Bundesstaat Freie und Hansestadt Lübeck. Ihr Ur-Großvater ist die letzte Station von dem Sie ihre Staatsangehörigkeit erben.


16.10.2023
Uwe
F: Hallo zusammen, ich habe mir das aktuelle Dokument "BVA_ANLAGE_V.pdf" heruntergeladen. Dieses wurde offensichtlich formal angepasst. Die hier und im Video beschriebenen Vorlagen unterscheiden sich zum aktuellen Dokument. Mein Problem ist nun, dass einige Felder in dem neuen Dokument verkleinert wurden. Somit können dort die hier empfohlenen Angaben nicht mehr vollständig eingetragen werden (z.B. im Bereich "Angaben zum Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit" die Erläuterung unter "Sonstiges"). Meine Frage ist nun, ob es möglich ist eine alte Vorlage zu suchen und zu nutzen? Oder wäre das dann möglicherweise ein Vorwand das Dokument abzulehnen? Gibt es Alternativen? Vielen Dank und viele Grüße,

A: Natürlich können Sie den alten Antrag verwenden! Es gibt keine Vorschriften für die Form eines Antrags.


12.09.2023
Ju
F: Wenn ich diese Staatsangehörigkeit beantragen möchte, sollte ich mindestens 2 meiner Vorfahren angeben bis 1913 zurück. Mein Großvater ist aber 1925 geboren. Jetzt meine Frage: Muss ich dann meinen Urgroßvater auch mit angeben oder reichen trotzdem 2 Vorfahren? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Sie beantragen keine Staatsangehörigkeit, Sie lassen diese feststellen. Mit der Ableitung müssen Sie bis vor 1914 kommen. 1925 hilft Ihnen da nichts. Wenn Sie also 3 Vorfahren brauchen, ist das die Gnade der späten geburt.


24.08.2023
Thoeris
F: am 3.8 haben sie geantwortet, ich könnte nicht von StAG ins RuStAG kommen, Weil Sie keine Abstammung haben die Sie aus dem StAG bringt. Ich möchte die deutsche Nationalität durch meine Heirat erlangen und dachte ich kann dies durch den gelben Schein erreichen. Falsch? Wie und wo kann ich dann diese D-Nationalität bekommen? LG

A: Im StAG gibt es die Staatsangehörigkeit durch Heirat nicht. Nur in RuStAG bekommt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes. Also fällt Ihr vorhaben derzeit flach. Deutsche/r kann man derzeit nicht werden. Deutsche/r muss man derzeit SEIN!


13.08.2023
Silvia
F: Hallo, mein Bekannter würde gerne die Abstammungspapiere seiner Großeltern beantragen. Er sagt:"Andererseits: meine Großeltern waren vor 1913 wieder im Deutschen Reich, dann müsste ihre Zugehörigkeit zu was auch immer festgestellt worden sein. Aber das war dann eine Behörde in Posen, also heute Polen." Zitat Ende. Habt Ihr einen Link der mich zu besagten Amt führt? Ich hoffe Ihr könnt helfen.....

A: Die Suchmaschine Ihres Vertrauen sollte das richtige Geburtsstandesamt der Gemeinde ermitteln können!


03.08.2023
Thoeris
F: am 10.5 haben sie piwo geantwortet: Sie müsste also aus eigener Kraft von StAG ins RuStAG kommen. Das sollte ihr als Französin schwerfallen. Wieso ist es dann so schwer? aber nicht unmöglich oder? Wie sind die weiteren Schritte? LG

A: Weil Sie keine Abstammung haben die Sie aus dem StAG bringt. Sie haben nur die Möglichkeit im StAG zu bleiben. Und das ist wohl nicht Sinn der Sache.


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