A: Ja natürlich nicht! Die Person, die dort eingetragen ist, ist die juristische. Die gehört der Bundesrepublik und mit der kann sie machen was sie will. Sie haben doch inzwischen die Ihnen eigentlich zustehende Person zur Verfügung. Lernen Sie die Personen voneinander zu unterscheiden und vor allen Dingen verinnerlichen Sie, daß keine der Personen SIND, sondern höchstens eine bzw. 2 HABEN!
A: Reisepaß besorgen und vorher den grünen Artikel unter dieser Rubrik lesen: ERPROBTES
Ich besitze auch noch einen Perso, einfach weil ich alles austesten will. Was wirklich zählt ist der richtige Umgang mit den Personen und nicht ob irgendwelche Kärtchen vorhanden sind oder nicht. Lediglich das Kärtchen im falschen Moment zu zücken ist das Problem. Außerdem - entweder Sie sind so weit Ihre Rechte zu kennen und diese auch in Anwendung zu bringen, oder eben nicht. Das ist nicht böse gemeint - im Gegenteil! Ein Kochrezept gibt es nicht und wenn Sie einfach nur nach "Anleitung" handeln ohne ein gewisses Maß an Verständnis der Gesamtthematik zu haben und die Schergen das merken, dann kann das sogar eher kontraproduktiv sein - sowohl für Sie selbst, als auch für alle anderen nachfolgenden Mitstreiter. Kommuniziert ist im Grunde alles!
A: Versuchen kann man vieles, aber der Erfolg steht auf einem anderen Blatt / elektronischen Pad... ;-)
Die Zecken / Banken sitzen nunmal noch wenn es drauf ankommt am längeren Hebel und wenn man sein Konto behalten will, dann wird einem zumeist wenig übrig bleiben, als nach deren Regeln zu spielen. Aber dort nach den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu fragen und / oder selbst einen Blick in deren AGBs zu werfen kann eigentlich nicht schaden.
A: Es gibt gelbe Scheine mit und ohne Aktenzeichen! Das sollte aber mit dem ESTA Aktenzeichen übereinstimmen.
A: Gar nicht!!! Die jur. Person gehört Ihnen nicht, also ist dort auch nichts zu kündigen.
A: Wenn es nur eine Empfangsbestätigung ist. Darüber hinaus gehende Erklärungen sind auf keinen Fall zu unterschreiben!
A: Beantragen können Sie alles, auch einen Lottogewinn.
A: Dazu können wir nichts sagen, da wir mit jener Seite nichts zu tun haben. Das ursprüngliche, originale Aktionsbündnis ist dieses hier.
A: Nein! An der jur. Person ändert sich nichts. Dort kommt nur ein Eintrag des Staatsangehörigkeitsausweis hinzu. Dort sollte stehen "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis" oder so ähnlich. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Ausländerbehörde aufzufordern den Eintrag nach StaG §33 nachzuholen.
A: Ja das ist richtig, aber nicht das Thema dieser Seite.
A: Ja! Einfach mal einen bei Google in die Bibliothek schicken.
Haager Apostille Bayern <<<< Sucheingabe
A: Schauen Sie die Videos auf unserer Seite, dort wird das erklärt.
A: Uns erschließt sich nicht wozu Sie eine Patverfue und Willenserklärung brauchen und wieso die irgendwo angehängt werden sollten.
A: So ist es! Wikipedia
A: Der Widerspruch ist veraltet und wird nicht mehr angewandt.
A: Da gibt es unterschiedliche Strategien, bis hin zur Unterschrift mit dem Vornamen komplett in Kleinbuchstaben bei gleichzeitiger Verwendung eines Familiensiegels.
A: Wir sind keine Rechtsberatung und die BRvD und ihre Firmen sind nicht das Thema dieser Seite.
A: Der ist doch längst abgelaufen. Der wird nicht mehr in Ihrem Melderegister stehen.
A: So pauschal? Leider nein.
A: Ihnen fehlt das Verständnis, was die BRvD ist. Die BRvD als Hausverwalter kann nie Souverän werden. Für Gelbschein Träger gilt auch kein geltendes sondern gültiges Recht. Aus der Hausverwaltung (BRvD) heraus ist nichts in Richtung Demokratie, Volksentscheid, Verfassung zu machen. Wie soll es Volksentscheide ohne Volk geben? Gelbschein Träger haben den Artikel 146 GG umgesetzt und befinden sich in der Verfassung von 1871 und auf Staatlichen Boden.
A: 1. Nein. Es ist ja kein "aktiver Akt" (Einbürgerung o.ä.) der da stattfindet, sondern lediglich eine FESTSTELLUNG! Wir teilen der Verwaltung eine bestehende Tatsache mit, fordern dazu auf zu prüfen, ob sie es genauso sieht und uns in diesem Falle darüber eine "Quittung" auszustellen. Dies löst einen Verwaltungsakt aus, wodurch dieser Sachverhalt in die Verwaltungsstruktur einfließt und jeder Bedienstete wissen kann, wen er da vor sich hat. Daher wehrt sich die Verwaltung zum Teil ja auch mit Händen und Füßen!
2. Nein, denn dies geschah lediglich per Verordnung und nicht per Gesetz! Man wußte damals noch, daß seit 1919 alles bereits besatzungsrechtlich beschnitten war.
3. Beide Reichsangehörigkeiten sind rechtmäßige Grundlagen, sowohl die unmittelbare (deutsche Staatsangehörigkeit), als auch die mittelbare (Bundesstaatsangehörigkeit) um die es uns ja geht. Der eigentliche Staat ist und war immer der jew. Bundesstaat, eingebettet in das Völkerrechtssubjekt, den Staatenbund Deutsches Reich. Von Hochverrat kann hier also beim besten Willen nicht die Rede sein - IM GEGENTEIL!
A: Dann wird es schwierig. Es am Freitag bzgl. einer Reise am Wochenende zu versuchen könnte vielleicht klappen.
A: Ausweispflicht besteht nur für Personal der BRvD, nicht für Bundestaatenangehörige. Diese befinden sich in einem anderen Rechtskreis. Lesen Sie dazu den Artikel Perso oder Paß - behalten oder abgeben?.
A: Grundsätlich ja (siehe auch Artikel 5 EGBGB i.V.m. § 7 BGB). Die Durchsetzung liegt aber allein bei Ihnen. Außerdem sollten Sie eingehend prüfen, ob dieser Schritt für Sie auch gangbar bzw. zweckmäßig ist (siehe auch den grünen Artikel in unserer Rubrik "ERPROBTES").
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!