F: Zu welchem Bundesstaat gehört Bremerhaven. Ich kann im Netz nichts dazu finden, außer dass es nicht zu Preußen gehört, wie die Nachbarorte.
F: Könnten Sie 1-3 Beispiele für einen triftigen Grund nennen, warum man diesen Antrag stellt? Es wird ja nicht jeder Grund anerkannt. Danke vielmals und liebe Grüße.
F: Danke für die Antwort vom 6.10.26 bzgl.der Eintragung des Geburtsortes. Wenn ich niemanden vor den Kopf stoßen möchte, dann wäre es doch sinnvoll, wenn ich immer die Verwaltungseinheiten reinschreiben würde. Also nicht nur DDR als meinen Geburtsort, sondern auch DDR als Heirat meiner Eltern und Geburt meines Vaters. Er wurde 1942 geboren, was schreibe ich da hinein, um niemanden vor den Kopf zu stoßen - Deutschland? Danke für eine Antwort.
A: Immer schön bei der Wahrheit bleiben. Für die Bundesrepublik bedeutet Deutschland das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Das wäre dann eine falsch Beantragung mit Folgen. Dann hängt man per Beantragung in der unmittelbaren Reichsangehörigkeit (Kolonieangehörigkeit) drin. Man bleibt also auf deutschen Boden Ausländer. Das vor den Kopf stoßen betrifft nur die eigene existent der Besatzerverwaltung Bundesrepublik. Mit geschichtlichen Grundlagen kommen die klar.
F: Hallo, wir haben 10-2026 und ich sah Interviews mit Herrn Weidner, in denen er sagte, dass es heutzutage schwerer ist, die dt. Staatsangehörigkeit zu bekommen, weil es kaum noch ein Schlupfloch gibt. Ich habe mir die pdfs hier mit Ausfüllhilfen heruntergeladen und fertig ausgefüllt. Herr Weidner meinte, wenn man heute Preußen etc. reinschreibt, gibt es eine Hausdurchsuchung und Verhaftung. Hier kann ich keine aktuellen Hinweise dazu finden. Mir ist die Esta Registrierung wichtig, aber ins Gefängnis möchte ich nicht. Wo kann man Hilfe finden? Ich sah mir gerade die Dokumente von Herrn Weidner an, die wahrscheinlich aktuell sind, aber da werden viel mehr Dokumente verlangt, was für mich so erscheint, dass es nicht möglich ist, den Antrag abzugeben. Ich hätte gerne neben Herrn Weidner eine zweite Meinung. Hier konnte ich nichts Aktuelles für 2026 finden. Sehr gerne hätte ich persönlichen Austausch mit Menschen, die dieses Jahr den Antrag abgeben haben. Ich hoffe, es meldet sich jemand zu meinen Gedanken.
Liebe Grüße
Dette
A: Ich hoffe für Weidner, dass er nur ein Märchenerzähler und nicht ein Geschickter Gesandter ist. Die beschriebenen Vorgänge hat es NIE gegeben. Aber mit Angst steuert man ganze Gesellschaften oder beschleunigt ein Geschäftsmodell. Seine Empfehlung zum Antrag führt direkt in die falsche Ableitung. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
https://t.me/gs_orginal
F: Lee1534 fragte, welchen Staat er für die DDR eintragen solle und die Antwort hieß DDR. Das verstehe ich nicht. Bisher las ich immer, dass man den Staat von 1913 nehmen solle, also Preußen oder Sachsen etc. So habe ich nun auch alles ausgefüllt. Nun die Antwort DDR?
A: Das Eintragen der Verwaltungseinheiten vereinfacht den Antrag bei Geburt in dieser. Außerdem stößt man die Bearbeiter nicht vor den Kopf.
F: Ich fülle gerade die Anträge aus und wundere mich, dass ich meine Aufenthaltsorte von Geburt an aufführen muss. Was hat das denn mit meiner Abstammung zu tun? Reicht es, wenn ich so ungefähr die Jahre eintrage oder sollte ich von allen Städten Papiere anfordern, in denen aufgeführt ist, von wann bis wann ich wo gelebt habe? Diese Papiere müsste ich dann einreichen? Ist das Schikane, um das Prozedere zu erschweren oder sollte ich das nicht so ernst nehmen?
A: Die Prüfung beinhaltet die Feststellung der Staatsangehörigkeit. Dazu gehören auch die Aufenthaltszeiten im Verwaltungsgebiet. Außerhalb ist Wahrscheinlichkeit der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit höher.
F: Welchen Staat trägt man im Antrag F bei Wohnsitz und Armeezeit ein, wenn man zu der Zeit in der DDR gelebt hat? Stadt ist Chemnitz
F: Hallo liebe Mitmenschen,
ich habe da eine Frage. Vielleicht habt ihr eine Antwort. Wo kann ich meine Abstammung nachweisen, wenn ich nicht an das Stammbuch meiner Familie dran komme? Über den Rest meiner spreche ich nicht mehr.
Herzlichen Dank
Michaela
A: Du kannst deine Abstammungsurkunden beim Geburtsstandesamt deiner Vorfahren anfordern. Auf Deiner Geburtsurkunde findest Du das dafür notwendige Geburtsdatum deines Vaters und das Geburtsstandesamt. Auf seiner Geburtsurkunde dann die Daten deines Opas. So kommst Du Stück für Stück an Deine Abstammungsunterlagen.
05.02.2026
Sudetendeutscher
F: Schade, das keien Rückmeldung mehr kommt...
Ich studiere die Seiten Fragen und Antworten.... und ich finde viele Fragen und nur wage aussagen. Mals geht RuStAG und mal nicht.... Mal verweisen Sie auf das Kontaktfomular, mal Per Videokonferenz. Das ist wirklich schade. Das hier nicht konkret geraten wird wie und was Bei Vertriebenen ausgefüllt werden soll. Nach RuStAG.
Trotzdem Vielen Dank!
Die Seite ist sehr Umfangreich und Informativ.
A: Es ist in Ihren Fall, ohne Unterlagen auch nicht möglich Aussagen zu treffen. Aussagekräftig könnte die ausstellende Behörde der originalen Geburtsurkunden sein.
02.02.2026
Sudetendeutscher
F: Das ist eben das Problem wovor ich stehe. Groß Tajax war außerhalb des Deutschen Reiches. Auf der Liste ist es eben nicht aufgeführt. Groß Tajax lag 1913 in der Markgrafschaft Mähren Teil von Österreich-Ungarn. Es waren Deutsche Volkszugehörige. Ich lande immer wieder nur bei §116(1) ... als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Somit bekomme ich zwar den "gelben Schein" wie auch jeder "Ausländer" der es von der BRD nachgeschmissen bekommt... aber habe somit kein recht auf RuStAG 1913 inkl. der Haager LKO. Oder sehe ich das falsch??? Vieleicht sollte man diese Volksgruppen mal in einem Video besser erklären. Danke für die schnele Antwort.
A: Aus dem Bereitgestellten Verweis: „Dyjákovice gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Groß Tajax. Heute heißt der Ort Dyjákovice und gehört zu Tschechische Republik.“ Als erstes denke ich dabei ans Königreich Sachsen. Denn die deutsche Staatsangehörigkeit ? unmittelbare Reichsangehörigkeit bringt Sie nicht weiter.
02.02.2026
Sudetendeutscher
F: Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, ich suche die Nadel im Heuhaufen.... Aber habe sie scheinbar nicht gefunden. Was schreibe ich dann in den Antrag V unter 4.1? Worauf nehme ich da bezug? Ich bin für die Antwort wirklich Dankbar, da ich hier hänge...
A: Wir haben auf der Seite ein Gemeindeverzeichnis, da sollten Sie alles finden.
02.02.2026
Sudetendeutscher
F: Hallo, ich versuche mich gerade bei der beantragung des gelben Schein. Meine Vorfahren sind Sudetendeutsche. Vertriebende deutscher Volkszugehörigkeit. So wie ich rekonstruieren und nachvollziehen kann, kann ich nur die §116 Staatsangehörigkeit erlangen (da Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit) und nicht die anderweitige Gesetzliche Regelung.
Meine Vorfahren alle gebohren in Groß Tajax (Auch mein Uhrgroßvater der 1989 Geboren wurde.)
Laut einem Video von Matthias Weidner, soll aber "angeblich" auch für die Volksgruppen Sudetendeutsche, die Ableitung nach RuStAG 1913 möglich sein. Leider finde ich hier keinen weiteren hinweis.
Vieleicht kann mir ja hier jemand helden.
Vielen Dank im Voraus
F: F: Hallo, wenn die Abstammung über die Großmutter geht, diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verwitwet war, gilt ist dann ihre Staatsangehörigkeit die des verstorbenen Mannes? Und diese gilt dann auch für das Kind? Vielen Dank für eure Mühe!
A: Mit den Angaben kann man dazu keine Antwort geben. Es könnte auch eine Legitimation geben.
Es gab von ihrem späteren Ehemann eine Namensgebung (ohne Adoption) - das dürfte auf die Staatsangehörigkeit des Kindes keine Auswirkung haben, oder? Der Vater des Kindes ist unbekannt. In der Geburtsurkunde steht der Name der Mutter. Eine Anerkennung durch jemanden ist nicht erfolgt.
A: Dann wäre es (unter Vorbehalt) die Staatsangehörigkeit der Großmutter. Die sollten die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Mannes haben. Zumindest bis zur neuen Heirat.
Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis
F: Hallo, wenn die Abstammung über die Großmutter geht, diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verwitwet war, gilt ist dann ihre Staatsangehörigkeit die des verstorbenen Mannes? Und diese gilt dann auch für das Kind?
Vielen Dank für eure Mühe!
A: Mit den Angaben kann man dazu keine Antwort geben. Es könnte auch eine Legitimation geben.
F: Hallo, an welches heutige Standesamt muss ich mich wenden, wenn ich Urkunden vom damaligen Amt in Koldemanz beantragen möchte? Ist Greifenberg die richtige Adresse? Vielen Dank
A: Wenn das der nächste Ort mit Standesamt ist, wäre das der richtige Ansprechpartner. Der Regionalbezirk Stettin wäre auch eine Möglichkeit.
F: vielen Dank für die Hilfe.
Als ich meinen Antrag stellte, wusste ich es noch nicht, dass man ein berechtigtes Interesse angeben muss.
Ich erhielt ein Ablehnungsschreiben mit dem Hinweis auf Nachreichen des Interesses bis zum 23.08.2024. Da ich es erst später erfuhr, was als berechtigtes Interesse anerkannt würde, konnte ich innerhalb der Frist Keines angeben.
Wäre es sinnvoll, das berechtigte Interesse in Form eines Schreibens zum jetzigen Zeitpunkt nachzureichen oder müsste ich alle Antragsformulare erneut ausfüllen und einreichen?
Vielen Dank.
A: NEIN! Da muss ein NEUANTRAG geschrieben werden. Das alte Verfahren ist abgeschlossen.
F: Guten Tag, mein Vater hat einen Vertriebenenausweises A durch die Flucht aus der DDR. Ich bin ehrlich geboren. Reicht der Vertriebenenausweis A, die Heiratsurkunde meiner Eltern und meine Geburtsurkunde als Grundlage für den Gelbenschein.
A: Nein, auch Sie werden ihre Abstammung bis vor 1914 nachweisen müssen. Bis in die DDR wird nicht reichen. Das kann schon bei Ausstellung des Ausweises schon passiert sein, ist aber heute nicht mehr nachvollziehbar.
F: Vielen Dank! Nachfrage zu F: Hallöle, meine Oma war verheiratet (= Staatsangehörigkeit des Ehemannes?!). Dann verwitwet. Dann bekam sie ein unehrliches Kind (mein Vater) - der Vater ist unbekannt. Er wurde von dem späteren Mann meiner Oma adoptiert. Welche Staatsangehörigkeit gilt jetzt? Die Staatsangehörigkeit meiner Oma (Geburt) ist eine andere als die ihres ersten Mannes. LG
A: Die des Mannes der ihn adoptiert hat.
Muss ich dann dessen Ahnenreihe bis vor 1918 nachverfolgen? Oder die Ahnen meiner Oma? LG
A: Sie mussen die Linie bis vor 1914 von dem gehen der Ihren Vater adoptiert hat.
F: Hallöle, meine Oma war verheiratet (= Staatsangehörigkeit des Ehemannes?!). Dann verwitwet. Dann bekam sie ein unehrliches Kind (mein Vater) - der Vater ist unbekannt. Er wurde von dem späteren Mann meiner Oma adoptiert. Welche Staatsangehörigkeit gilt jetzt? Die Staatsangehörigkeit meiner Oma (Geburt) ist eine andere als die ihres ersten Mannes.
LG
A: Die des Mannes der ihn adoptiert hat.
F: liebe Menschen, Folgendes: Für meine Ehefrau, meine Tochter, meinen Sohn und mich selber habe ich 2016 die Deutsche Staatsangehörigkeit nach §4 Abs. 1 RuStaG feststellen lassen. Muß nun der Staatsangehörigkeitsausweis meiner Tochter nach ihrer Heirat neu ausgestellt werden, da sich ja der Familienname ändert?
Vielen lieben Dank für eure Antwort!
A: Nein, der GS ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung.
F: Reicht es, wenn eine Anlage von der Anlage V ausgefüllt wird, oder muss man wie hier alle jeweils:
Ausfüllhilfe Anlage V Vater
Ausfüllhilfe Anlage V Großvater
Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater
Vielen Dank
A: Da braucht jeder Vorfahre seine Anlage V!
F: Hallo,
Frage zum Antrag auf Auskunft aus ESta-Register:
Schreibe ich bei Geburtsort bzw. Geburtsstaat schon jetzt z.B. Preußen oder so wie auf der Geburtsurkunde / Reisepass eingetragen?
Vielen Dank
A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe auf der Seite!
F: Hallo,
Meine Eckdaten:
* Staatsangehörigkeit durch Abstammung von Mutter/Großvater/Urgroßvater geb. vor 1900 in Preußen
* lückenlose Nachweise / Originalurkunden vorhanden
Frage:
da ich ehelich geboren bin, muss meine Abstammung über meine Vaterlinie gehen oder geht es auch über meine Mutter?
(Die Nachweise meiner Vaterlinie reichen nicht vor 1914)
Vielen Dank
A: RuStAG §4.
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Hallo,
kann ich immer noch den BVA Antrag F von 2011 nutzen und beim hiesigen Landratsamt einreichen oder ist die neue Version von 2024 zwingend?
(die Version des Antrages vom hiesigen Landratsamt ist leider eine Zumutung)
A: Es gibt keine vorgeschriebene Form für einen Antrag! Also können Sie selbstverständlich den Antrag verwenden. Auf Anträge der Gemeinde sollte verzichtet werden. In der Regel gehen diese nicht in die Tiefe der Abstammung.
F: Frage / Hinweis:
ist es ggfs. möglich, aktualisierte Ausfüllhilfen für die NEUEN Stag-Antragsformulare (Anl. F & V) des BVA hier auf der Seite mit einzustellen? Denn es haben sich stellenweise durchaus einige (wenn auch kleine) Veränderungen ergeben, so daß eine Aktualisierung / Anpassung insbes. für Neuantragsteller durchaus hilfreich sein kann.
A: Dafür gibt es keinen Grund und Notwendigkeit! Wer den Neuen Antrag nehmen möchte kann dieses tun. So groß ist der Unterschied nicht. Zumal man sich auch etwas damit auseinander gesetzt haben sollte.