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Fragen und Antworten

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12.05.2024
Denis
F: Danke für die Hilfe. In Bezug auf mich selbst habe ich eine Abstammungsurkunde (keine Geburtsurkunde), dort ist mein Familienname in Sperrschrift angegeben. Ebenso in der Geburtsurkunde meines Vaters. In der Zeile 1.1 im Formular F muss ich den Namen deshalb in Sperrschrift eintragen. Gilt dies auch für die erste Zeile (Name des Antragstellers) auf den Formularen V über meine Vorfahren? Gilt es auch für die Zeile 1.2 auf den Formularen V über meinen Großvater und Urgroßvater? Denn in ihren Geburtsurkunden ist der Familienname nicht in Sperrschrift angegeben.

A: Ich verstehe diesen Hype wegen dieser Sperrschrift nicht. Tragen Sie den Familienname normal in den Antrag. Die Urkunden liegen dem Antrag ja bei.


10.05.2024
Denis
F: Ich habe inzwischen alle Geburtsurkunden und Daten über die Heirat meiner Vorfahren. Jedoch bekomme ich nirgendwo die Daten der Heirat meines Urgroßvaters. Ich schrieb alle in Frage kommenden Standesämter, Archive und die Kirche an. Jedoch antworteten sie, dass sie keine Daten darüber haben. Die Kirche konnte es mir mitteilen, dass er verwitwet war, jedoch kein Datum nennen. Kann ich im Formular über meinen Urgroßvater unter den Punkten 1.9 in "verwitwet seit" und 1.10 in der Zeile "1. Ehe/Lebenspartnerschaft" den Vermerk "nicht bekannt" schreiben oder wird mein Antrag in dem Falle abgelehnt?

A: Nicht zu ermitteln sollten Sie dort eintragen!


04.05.2024
RonniM
F: Wie lange dauert es etwa, bis man vom "Amt" eine Nachricht bezüglich seines Antrags bekommt? Ich musste, weil mein Stadtbezirk keine Informationen mehr auf seiner Webseite hatte (bezüglich Zusendeadresse), meinen Antrag direkt an das LEA Berlin senden. LG

A: Das kann schon mal 3 Monate dauern. Danach Sachstandanfrage!


24.04.2024
:eckhard
F: ...und je nach dem, in welchem Bundesstaat man geboren ist, stempelt bzw. bestätigt die "Ausländerbehörde" der Gemeinde oder das Landratsamt auf Seite 4 (untere Hälfte) des Formulars "F" die "Stellungnahme der Auslandsvertretung"..? ..zur anschließenden Versendung an das BVA.

A: BVA macht das Landratsamt! Damit haben Sie nichts zu tun.


23.04.2024
:eckhard
F: als selbst in Bayern geborener und wohnender schreibe ich im Formular "F" unter Pkt. 1.6 und 1.11 Bayern [Deutschland_als_Ganzes] oder Preußen [Deutschland_als_Ganzes] ?

A: Bayern [Deutschland_als_Ganzes]


23.04.2024
:eckhard
F: Hallo, habe eine Frage zur Ausfüllhilfe: Formular V für meinen Vater: - es gibt keinen Geb.-Urkunde (*23.8.1928), aber - den Vermerk zum Geb.-Datum auf der Heiratsurkunde (v. 1959) "eidesstattliche Erklärung" - und einen Flüchtlingsausweis "A" (v. 1957) ausgestellt durch LRA Macht es Sinn zu 3.7 den Hinweis zu Bescheinigung §15 und 3.8 als Ergänzung "Eidesstattliche Erklärung" einzutragen? (beides oder nur eins?) Danke vorab

A: Ich würde einfach Kopien der Heiratsurkunde und des Flüchtlingsausweis anhängen.


18.04.2024
Günther
F: Habe noch eine ergänzende Frage, zu meinem zuvor eingestelltem Beitrag, vom 17.04.2024. In dem vorgeschlagenen Hinweis, A:Kontakt Telegram-> Telegram Aktionsbündnis, konnte ich keine Antworten, zur Lösung, meiner Fragen entnehmen.

A: Man sollte der Gruppe beitreten und den Admins einen Hinweis auf die Frage geben. Dann geht es in die Interne Gruppe, in der man einen direkten Ansprechpartner für die Probleme bekommt.


17.04.2024
Günther
F: Hallo, bevor ich meinen Antrag, auf Feststellung meiner Staatszugehörigkeit versende, bitte ich um Informationen, um formale Fehler auszuschließen. Ich habe meine Auszüge, aus dem Geburtsregister, meiner Vorfahren und meinen eigenen Auszug, in beglaubigten Abschriften erhalten und möchte einen Antrag zwecks Feststellung meiner Staatszugehörigkeit, nach Geburt (Abstammung) gemäß Paragraf 4, Abs.1, RuStAG (Stand 22.07.1913, beim der für mich zuständigen Stelle, in Frankfurt am Main beantragen. 1. Das Antragsformular F, auf der Seite des Bundesamtes, ist mittlerweile dahingehend geändert, dass auf dem Vordruck der Zusatz angebracht ist, (für Personen die im Ausland leben). Einen anderen Antrag F gibt es nicht. Könnte ich diesen Antrag, für mich, einer im Inland lebenden Person, verwenden, oder sollte ich mich, bei der für mich zuständigen Behörde, in Frankfurt am Main erkundigen, ob es diesbezüglich einen anderen Vordrucke gibt. Welche Behörde in Frankfurt am mein zuständig ist habe ich noch nicht ermitteln können. 2. Die für die Bearbeitung zuständige Stelle verlangt, für die Bearbeitung des Antrages, durch Anweisung, einen einen triftigen Grund. Was für einen triftigen Grund könnte man angeben. 3.Für jeden Abstammugsvererber, in meinem Fall, Großvater und Vater, ist ein eigener Antrag V auszufüllen, ist dies korrekt. Für die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen. LG Günther

A: Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis


15.04.2024
Denis
F: Ich habe inzwischen die Geburtsurkunden meines Vaters, Großvaters und Urgroßvaters. Somit habe ich die Grundvoraussetzung für die Staatsangehörigkeit nach RuStAG. Auf Ihrer Seite fand ich das Musterantragsformular des BVAs. Jedoch ist es eine ältere Version, als das Formular, das auf der Seite des BVAs zur Verfügung steht. In dem aktuellen BVA-Formular steht in der Überschrift der Vermerk "(für Personen, die im Ausland leben)". Ich kann nirgendwo das Formular in aktueller Version ohne den Vermerk finden. Wo ist ein aktuelles Formular ohne den Vermerk verfügbar? Es ist doch richtig, dass ich das Formular dann bei der hiesigen Ausländerbehörde einreichen soll?

A: Ein Antrag kann auch formlos oder zur Niederschrift gestellt werden. Also sollten sie das bewerte nutzen. Wichtig ist das der Antrag richtig ausgefüllt wird. Nutzen Sie dazu die bereitgestellten Ausfüllhilfen.


07.04.2024
Jo55
F: Bitte: Bei Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG gemäß HLKO Muss ich beglaubigte Geburtsurkunden oder besser beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister bzw. Heiratsregister einreichen? und natürlich doppelt bestellen (für mich und für den Antrag).

A: Der Antrag ist genau so richtig wie er geschrieben ist! Zum Antrag werden nur Kopien eingereicht.


01.04.2024
Denis
F: Meine Mutter und ich sind gerade dabei, uns die Geburtsurkunden unserer Vorfahren zwecks Staatsbürgerschaft nach RuStAG (1913) zu besorgen. Reicht es aus, wenn wir die beglaubigten Kopien der Urkunden an das Bundesverwaltungsamt mit der Bitte um Eintragung im EStA-Register senden oder müssen wir sie auch anderen Stellen zukommen lassen?

A: Es gibt keine Staatsbürgerschaft nach RuStAG! Das was sie meinen, heißt Staatsangehörigkeit. Und auch Sie werden den Antrag RICHTIG bei der Ausländerbehörde ihrer Gemeinde einreichen müssen. Das BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird Ihnen also nichts anderes übrig bleiben, als sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist auch unwahrscheinlich das Sie die Ableitung Ihrer Mutter nutzen können.


29.03.2024
Hornisse
F: Bei einem bekannten von mir kam die Frage auf? Er ist Vater in einer unehelichen Beziehung, hat aber die Vaterschaft anerkannt. Ist doch richtig, daß dann die Ableitung über den Vater geht?

A: JA!!!


09.03.2024
Netzkind
F: Guten Tag, ich habe eine Frage zur Antragstellung bezüglich der Angabe des Geburtsstaates. Frage tatsächlich für einen Freund der noch keinen GS hat. Ich hatte bei meinem Antrag Anfang 2020 Königreich Preußen RuStAG 1913 4.1 eingetragen. In den aktuellen Ausfüllhilfen steht Preußen [Deutschland als Ganzes].. Was soll verwendet werden bzw. was nicht, oder nicht mehr? Ich hatte das Formular in der Fassung von 2011 verwendet, aktuell werden neue Formulare aus 2020 zum Download angeboten, was ist der Hintergrund? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

A: Preußen [Deutschland als Ganzes] ist genau das gleiche, dass Sie geschrieben haben! Es ist nur eine entschärfte Version. Für die rechteckigen Klammern gilt die 4 Ecken Regel. Es gehört nicht zum Dokument. Die SB könnten sich mit dieser Version besser fühlen.


03.03.2024
Nails
F: Hallo. Eine kurze Frage. Mein Großvater ist in Rumänien unehelich geboren. Eine Geburtsurkunde der Mutter ist nicht verfügbar. Es exsistiert nur eine Heiratsurkunde der Großeltern mit Angabe der Mutter ohne Geburtsdatum. Muss hier eine entsprechende Anfrage an eine entsprechende Behörde in Rumänien gestellt werden?

A: Beachten sie eine Vaterschaftsanerkenntnis! Die Standesämter sollten Sie schon anschreiben. Auch von der Väterlichen Seite, wenn diese zu ermitteln ist. Mit der Abstammung dürfte es aber schwer außerhalb der deutschen Staatsangehörigkeit werden.


15.02.2024
maze
F: Hallo zusammen, ich bin in Besitz des "gelben Scheins" und bin auch damit im ESTA registriert beim BVA. Jetzt bin ich zum Anfang des Monats umgezogen und besitze somit eine neue Meldeadresse. Auf dem gelben Schein den ich besitze und mir auch mit einer Apostille bestätigt lassen habe ist meine alte Wohnadresse eingetragen/ aufgedruckt. Meine Frage, ich möchte gern den gelben Schein mit meiner neuen Wohnadresse und Apostille neu bestätigen lassen muß ich hierzu alle Urkunden, Dokumente und Formulare von vorn beantragen? Soweit ich mich erinnere ist der gelbe Schein mit alter Wohnadresse vor 11 Jahren mit Apostille beglaubigt worden. Freundliche Grüße, Mathias

A: Nein, der GS ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung! Also alles gut.


04.02.2024
li/co
F: Also würde ich dort, wenn die nach einem Ausweis fragen (auch in dem Formular), einfach meine Geburtsurkunde (bzw. die Urkunde zur Geburtsstunde meiner Person) vorzeigen und die/der müssten das dann akzeptieren? Oder heißt es dann, ohne "ordentlichen Ausweis/Pass mit Foto" wie dies gewohnt sind, auch kein Aushändigen vom Gelben Schein?

A: Es ist egal was passiert! Seit vorbereitet und argumentiert richtig. Zur Not sollte man auch noch einen Plan B haben. Die Situation ist jetzt so wie sie ist.


03.02.2024
li/co
F: (Rückfrage auf Antwort zu meiner vorherigen Frage) Aber auf der Geburtsurkunde (die nicht mit Siegel versehen ist etc.) ist ja kein Foto drauf, worauf die beim "ausweisen" ja immer bestehen. Wird der Futzi am Behördenscheibtisch trotzdem die Geburtsurkunde akzeptieren müssen? Da man ja nicht "beweisen" bzw. "legal beschwören" kann (auf Ehrenwort etc.), dass die Geburtsurkunde in meinen Händen wirklich "zu mir bzw. meiner Person gehört".

A: Aber bei Bestellung des 1. Ausweis gibt es doch auch kein Bild auf der Geburtsurkunde!


03.02.2024
li/co
F: Guten Tag zuammen, wir haben eine Frage und zwar in der "wichtige Informationen zur Antragstellung u. Abholung" Punkt 7 wird geschchrieben: "Wenn es schließlich ans "ausweisen" geht, dann versuchen Sie es zunächst mit dem Führerschein (...). Falls vorhanden, dann nehmen Sie Ihren Reisepaß, ansonsten halt den Personalausweis." Nun ist es bei uns so: Einer von uns ist noch sehr jung und hat es bisher vermieden, zur Ausstellung eines Perso. Ausweises/Roten Reisepasses/Führerscheins gezwungen zu sein/werden. Es ist ein "vorläufiger Perso.Ausweis" der abgelaufen ist vorhanden. Es gab auch einen Grünen Reisepass, aber der wurde nach Ablauf von der Gemeinde "einkassiert" bzw. buchstäblich aus der Hand genommen. Obwohl wir das nicht wollten. Jetzt zur konkreten Frage: WIE kann dieser Mensch jetzt seine Person "legal ausweisen" damit die Behörden mit dem Gelben Schein rausrücken? Wir würden uns sehr über (freundliche!) Ratschläge, Umwege, Knifs und Ideen freuen, die Ihr habt und bereit seid, sie mit uns zu teilen.

A: Original Geburtsurkunde!


01.12.2023
Uwe
F: Hallo zusammen, ich habe heute die Ablehnung meines Antrages zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten. Die Begründung ist, dass ich eine Adresse im Inland angegeben habe und das Bundesverwaltungsamt nur für Staatsangehörigkeitsangelgenheiten von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland zuständig sei (§5 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes). Das Bundesverwaltungsamt sei daher für meinen Antrag "unzuständig" und lehnt diesen daher ab. Habe ich die falsche Stelle angeschrieben? Was kann ich hier tun? Vielen Dank und viele Grüße, Uwe

A: Ja, zuständig wäre ihre Gemeinde gewesen! Wahrscheinlich die Ausländerbehörde der Gemeinde. Genaueres dazu erfahren Sie bei ihrer Gemeinde.


19.11.2023
Mark Offergeld
F: Sehr geehrte Damen und Herrn, Sie verweisen hier hilfreich auf Anträge von Polnisch,Tschechisch oder Russisch verwalteten Gebieten. Was ist mit den Belgisch und Franzüsisch verwalteten Gebieten ?

A: Dazu haben wir keine! Das wurde nicht angefragt. Aber eine E - Mail sollte da reichen.


05.11.2023
Ralf
F: Auf dem Briefumschlag die Absender und Empfänger Postleitzahlen auch in eckige Klammern. Habe alles zusammen, gefühlt 100 mal kontrolliert und morgen geht es per Einschreiben raus.

A: NEIN


25.10.2023
Ralf M aus BB
F: ich habe den Antrag von hier genommen,oder sollte ich lieber den Antrag vom BVA nehmen mit dem Stand Mai 2022.??

A: Das ist vollkommen egal! Der neue Antrag hat lediglich zu wenig Platz in wichtigen Spalten!


24.10.2023
Uwe
F: Hallo, ich habe noch eine weitere und hoffentlich abschließende Frage: Da meine Großeltern erst 4 Jahre nach der Geburt meines Vaters (Geburt meines Vaters 1934, Heirat 1938) geheiratet haben, trage ich dann in "Anlage V" zu meinem Vater bei der "weiteren Staatsangehörigkeit" in der Spalte "seit wann" das Datum der Hochzeit meiner Großeltern ein? Nach meinem Verständnis hatte mein Vater zwischen Geburt und Hochzeit die Staatsangehörigkeit meiner Großmutter (da nicht verheiratet) und diese änderte sich mit der Hochzeit meiner Großeltern (Legitimation) zur Staatsangehötigkeit meines Großvaters. Ist das so korrekt? Trage ich also das Hochzeitsdatum, statt ab "Geburt" dort ein? Vielen Dank und viele Grüße

A: Nein, nach Ihren Aussagen kam die Legitimation gleich bei Geburt!


23.10.2023
Ralf M aus BB
F: Mein Vater ist Unehelich geboren ,meine Großeltern haben 3 Wochen später geheiratet kommt dann in Zeile 4.3 nicht §5 Abstammung durch Legitimation. Entschuldigung das ich so nerve!! Möchte nur noch mal sicher gehen bevor ich den Antrag einreiche.

A: Nein es gibt im BGB eine Karenzzeit von 301 Tag.


23.10.2023
Ralf M aus BB
F: eine letzte Frage noch,den Familiennamen im Antrag nicht in S p e r r s c h r i f t ?? Vielen Dank für eure schnellen Antworten!!!!

A: Wie in der Geburtsurkunde!


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