A: Die (evtl. versuchte und vorgebliche) "Beseitigung" der unmittelbaren Reichsangehörigkeit vom 8.12.2010 im Rahmen des 3. Bereinigungsgesetzes von Bundesrecht würde ausschließlich "Bundesbürger" der BRD betreffen. Um so wichtiger wäre es ja dann, jetzt endlich seine unantastbare und durch Abstammung ererbte Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (mittelbare Reichsangehörigkeit) seitens der Verwaltung feststellen und beurkunden zu lassen.
A: Also soweit wir wissen, wollen oder müssen Sie diesen oder nächsten Samstag dringend verreisen. Daß Sie aber erst eine Stunde vor Dienstschluß am Freitag mit einem Paßbild und Ihrer Reisebgleitung Gelegenheit haben zur Meldebehörde zu kommen, ist halt dumm gelaufen. Man wird sich bestimmt an die eigenen Gesetze halten und auch nicht Ihre Reisefreiheit einschränken wollen, sowie den max. Rahmen ausschöpfen und den Reisepaß für ein Jahr ausstellen.
A: Den hätten wir auch gerne... ;-)
Aber das darf die Verwaltung (übrigens zurecht) nunmal nur "durch die Blume" beurkunden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß wir dadurch in den entsprechenden Rechtskreis gelangen.
A: Das ist schon möglich, weisen Sie in der Nachricht bitte einfach kurz auf die Fehler dabei hin und falls man Ihnen noch einen "korrekten" ausstellen sollte, reichen Sie den ggf. dann nach.
A: Auf gar keienen Fall! Es braucht keine "neue" Verfassung, im Gegenteil... Wir haben eine!
A: Das Kernproblem (und somit die Ursache) in unserer heutigen Gesellschaft ist der zwanghafte Drang nach dem eigenen Vorteil... Viel Erfolg bei der Suche!
A: Einfach hingehen und wegen Falschangaben im PA abgeben. Informationen finden Sie in §5, §27 und §29 des PAuswG. Sie sollten allerdings im Besitz des gelben Scheins sein. Bereiten Sie sich mental auf die Auseinandersetzung vor. Nehmen Sie die § als Ausdruck mit.
A: Sie entscheiden selber welchen Vertrag Sie eingehen wollen und welchen nicht.
A: Ja, die gibt es.
A: Bitte nehmen Sie sich zunächst etwas leichtere Baustellen vor, um Erfahrungen zu sammeln. Bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am allerwenigsten zu "Spaßen" und Sie bekommen im Zweifelsfall sehr schnell die gesamte Härte dieses Willkürsystems zu spüren.
A: Danke für die Info!
A: Der Franke war schon mit beglaubigter Geburtsurkunde in England.
A: Danke für die Info.
A: Sie können gerne weiter Probleme sehen, wo keine sind. Sie haben als Bundesbürger im guten Glauben für die BRD gedient. Dies sollten Sie sich mit einer Eigenschaft als Preuße, Bayer, Badener, Sachse usw. genau überlegen. Denn erst das ist Hochverrat. Alles andere ist nur ein schlechtes Gewissen.
A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular.
A: Dies im Detail zu erklären würde hier den Rahmen sprengen, aber es geht schon mit der Begriffsverwirrung los: Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland sind z.B. zwei völlig unterschiedliche Dinge. In der folgenden Passage des ersten Videos von Reiner Oberüber geht er explizit auf einige Aspekte ein, die den sog. "2 Plus 4-Vertrag" zu dem machen was er ist, bzw. was er eben nicht ist:
2 PLUS 4 VERTRAG
A: Das sind 2 unterschiedliche Abteilungen. Ausländerbehörde für den gelben Schein und Ausweismeldestelle für den Reisepass. Es ist also Ihnen überlassen ob Sie das parallel oder nacheinander machen.
A: Der Hochverrat ist eher eine moralische Sache. Keiner wird aus Unwissenheit an der Situation verurteilt. Da gibt es ganz andere die sich bald verantworten müssen. Sie können ohne Probleme den Gelben beantragen.
A: Der vorläufige grüne Reisepaß ist eigentlich sogar der derzeit idealere, da er von der Gemeinde direkt ausgestellt wird. Allerdings birgt er auch einige Nachteile. Er ist z.B. nur max. 1 Jahr gültig, wird von vielen Gemeinden nicht gerne ausgestellt, ist daher etwas schwieriger zu bekommen und wird auch nicht unbedingt von allen Ländern akzeptiert.
A: Ich habe für Sie einen Blick ins Gemeindeverzeichnis unter Praktisches geworfen. Dort steht unter Winzig > Kreis Wohlau - Königreich Preußen. Die Urkunden bekommen Sie beim Standesamt oder der Kirche der Gemeinde und beim Standesamt 1 in Berlin.
A: Diese unterschiedlichen Variationen, die diesbezüglich im Weltnetz kursieren sind KEINE behördlich ausgestellten Dokumente sondern basieren oft auf schlicht und ergreifend mehr oder weniger findigen "Geschäftsmodellen".
A: Ja, wir sind das Volk! Aber wozu sollte man eine "neue" Verfassung beschließen wollen? Die Verfassung des völkerrechtlich derzeit zwar handlungsunfähigen, jedoch fortexistierenden Staates von 1871 ist vollumfänglich gültig. Wie wir aus diesem Stand heraus dann als Volk weiter verfahren, werden wir sehen, aber eine "neue" Verfassung kann nicht funktionieren.
A: Wenn Sie dies denn überhaupt noch wollen würden und sich streng genommen durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen strafbar machen wollen, dann ja! Formal gesehen (laut BRD-Gesetzgebung) dürften eigentlich NUR Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises "wählen" (siehe § 12 Bundeswahlgesetz).
A: Ja, es ist eine Täuschung! Nach außen hin darf die Verwaltung nicht täuschen (siehe Reisepaß außen), nach innen tut sie es hingegen mit Vergnügen (siehe Reisepaß innen). Im Grunde haben Sie sich die Fragen doch bereits selbst beantwortet... ;-)
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!