A: Alles läuft weiter wie bisher und es ändert sich gar nichts. Es sei denn, SIE wollen etwas ändern! Es gibt kein "Kochrezept" für Freiheit und es es wäre unverantwortlich von uns zu behaupten, es gäbe so etwas geschweige denn derartiges gar zu publizieren. Natürlich gibt es Menschen die diesen Weg gehen und sich inzwischen recht weit, zum Teil sogar bereits sehr weit aus dem System gelöst haben. Dies sollte und kann man aber nur im vollen Bewußtsein und mit einem hinreichend tiefen Verständnis, sowohl für die Gesamtzusammenhänge, als auch für den jeweiligen Systemteil um den es einem geht tun. Wie schon oft erwähnt können wir nur alle gemeinsam etwas bewegen und es wäre schön, wenn noch mehr Seiten wie die unsrige zu den verschiedensten Teilbereichen und Themengebieten entstehen würden, wobei einige ja schon existieren. Wenn man wirklich sucht, findet man so einiges... Wir jedoch konzentrieren uns auf den ersten Schritt, die Staatsangehörigkeit. Wie schon oft erwähnt, kommen wir darüber hinaus nur durch Engagement des Einzelnen, dessen Kreativität und vor allen Dingen durch Eigeninitiative zum Ziel!
A: Ja natürlich, alle Wege sind offen.
A: Uns geht es um die Wiederherstellung bzw. Reorganisation des völkerrechtlich fortexistierenden, nur leider derzeit noch handlungsunfähigen und besetzten Staatenbundes inkl. seiner Bundesstaaten. Der hier beschriebene Weg zur Erlangung der Souveränität des Einzelnen und der ihm zustehenden Rechtsstellung ist dazu ein wesentlicher, aber nur der erste Schritt. Der Schlüssel ist bei jedem Ansatz, daß die Menschen dieses Landes aufwachen, erkennen worin sie verstrickt sind und zusammenfinden, um sich aus diesem Dilemma zu befreien. Der Staat / die Bundesstaaten ist / sind da - wir müssen gemeinsam etwas ändern wollen und dies auch umsetzen!
A: Wenn Sie sich das einreden lassen schon. Für Personal der BRiD selbstverständlich. Für Staatsangehörige von Bundesstaaten gilt EGBGB § 5 Abs. 1: Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor. Mir ist im deutschen Recht kein Gesetz bekannt, das mir einen Ausweis der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vorschreibt, geschweige denn überhaupt einen Ausweis.
A: Es geht dabei darum, dem Geburtsstandesamt den veränderten Personenstand, die wahrhaftige Staatsangehörigkeit und das Bekenntnis zur Verfassung mitzuteilen, da dieses für die Archivierung dieser Sachverhalte zuständig ist.
A: Dies wird längst nicht mehr ausgefüllt, jedenfalls nicht, wenn man nach RuStAG 1913 abgeleitet hat. Es ist sogar so, daß es inzwischen neuere Vordrucke gibt, in denen die Passage gar nicht mehr vorhanden ist. Falls noch die alte Version verwendet wurde und dort ein Datum eingetragen wurde, dann ist dies natürlich sofort zurückzuweisen und man sollte auf Korrektur bestehen.
A: Zitat: "Auf der Suche im Netz, sind als Bundesadler mehrere Versionen aufgetaucht...", genau das ist der Punkt! Egal ob es sich um das Siegel / Wappen eines "Staates" oder eines Fußballvereines handelt, wenn es auch nur geringfügig vom Original abweicht, dann ist es eine Fälschung! Kein Fußballverein würde auf die Idee kommen, bei der Darstellung seines Wappens künstlerische Freiheit in der Satzung festzulegen. Die bundesrepublikanische Treuhandverwaltung tut dies aber - und zwar vorsätzlich! Mit welcher Absicht, überlassen wir an dieser Stelle Ihrer Phantasie...
A: Durch Vorlage des PA ist es vorgekommen, daß Sachbearbeiter sich berufen sahen, sich die Arbeit zu erleichtern und nach Ersitzung statt nach Abstammung abzuleiten. Schauen Sie auch unter Aktuelles - Personalausweis kopieren verboten!
A: 1. Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis (richtig abgeleitet) wird beurkundet: " ... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).", also potentiell auch Staatsangehöriger in einem Bundesstaat. Wie genau abgeleitet wurde läßt sich dann im EStA-Auszug erkennen.
2. Die "deutsche Staatsangehörigkeit" wird leider gleich mit bescheinigt, daher auch der Widerspruch.
3. In Bezug auf die anderen Varianten, können wir Ihnen bei dem Versuch nur viel Glück wünschen, erwarten Sie aber bitte keine Erfolge.
A: Ja, diese Informationen sind uns bekannt und auch völlig korrekt, da folgerichtig nach geltendem SHAEF-Gesetz 52 Artikel 7, 9. e) (Begriffsbestimmungen) "Deutschland" das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 bedeutet. Die Täuschung begann allerdings schon weit vorher, nämlich 1919 in der Weimarer Republik. Daher leiten wir unsere Staatsangehörigkeit auch vor 1914 ab.
SHAEF-GESETZ Nr. 52
A: Das würden wir bestimmt gerne, aber bis heute hat sich noch keine Interessengruppe bereit erklärt uns zu sponsern. Warum sollte ausgerechnet Russland ein Interesse daran haben die Situation zu bereinigen? Die machen doch gute Geschäfte mit der BRiD. Hier wird nur ehrenamtlich gearbeitet und die 20.000 EUR sind der Streitwert und nicht die Gerichtskosten beim Bundesverwaltungsgericht. Diese haben die Aktivisten aus eigener Tasche bezahlt. Laufende Kosten werden durch Spenden gedeckt. Den Zugang zu unserem Spendenkonto finden Sie im Fußbereich jeder einzelnen Seite.
A: Nein, sind Sie nicht.
A: Hierzu haben wir uns bereits mehrfach geäußert. Bitte gehen Sie die Fragen hierzu in dieser Kategorie durch.
A: Die Willenserklärung ist das Dokument, also die Erklärung an sich. Der Öffentliche Eid wäre die gegenseitige Bezeugung in der Gruppe von mindestens drei weiteren Bundesstaatsangehörigen, welche den Akt des Notars ersetzt.
A: Bei Staatsangehörigkeit wird deutsch stehen, aber in irgendeiner Zeile sollte "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit" stehen.
A: Genau das ist der richtige Weg! Bedenken Sie aber bitte, daß gerade für den Start ins Leben (Kontoeröffnung, Ausbildung, etc.) ein Ausweisdokument um sich innerhalb des Systems bewegen zu können unabdingbar ist. Beschäftigen Sie sich daher unbedingt mit dem Personalausweisgesetz (insbesondere § 5) und bestehen Sie auf die gesetzeskonforme Ausstellung des Ausweises. Darauf wird in der Regel nicht eingegangen, dann unterschreiben Sie in eckigen Klammern. Wenn das beanstandet wird und man Sie dazu auffordert "richtig" zu unterschreiben, dann unterschreiben Sie i.A., denn schließlich hat man Ihnen hierzu den Auftrag gerade erteilt. Lassen Sie Ihren Sohn bitte auch nicht allein dort hingehen. Sie können auch von vorneherein stattdessen einen Reisepaß beantragen, anfangs auch ruhig den roten. Die meisten sind zu abhängig vom System, als daß sie sich so weit daraus lösen könnten, wie einige es von uns bereits getan haben. Es ist ein ständiges ausreizen der Grenzen, was nicht jedermanns Sache ist und gerade Heranwachsenden sollte man nicht unbedingt durch zu konsequente Vorgehensweisen den Start unnötig erschweren.
A: 1. Sie sind David aus der Familie "Vater". Bei einer Adoption ist es durchaus üblich, aber nicht notendig, daß das Kind danach auch den Familiennamen des Adoptivvaters erhält.
2. Ihr Kind muß über die Mutter ableiten, da der dabei ausschlaggebende Punkt eben die Unehelichkeit ist.
3. Mit korrekter Ableitung nach RuStAG 1913 sind wir keineswegs "juristisch unterlegen", im Gegenteil, streng genommen sind die BRD-Bediensteten weitestgehend gar nicht für uns zuständig.
4. Die Glaubhaftmachung "deutsch" IST die "deutsche Staatsangehörigkeit". Da wir aber (auch) die Staatsangehörigkeit in unserem Bundesstaat besitzen, geht gemäß den Artikeln 5 & 6 des BGBEG diese Rechtsstellung als Deutsche vor.
A: 1. Sie sollten den haben wollen.
2. Sie verlassen den Rechtskreis der BRiD und befinden sich dann im deutschen Recht.
3.Nein, es ist die Wiederherstellung der eigenen Souveränität.
4. Wir stammen nicht von den Bundesländern sondern von Angehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Baden, Sachsen, usw.) ab.
A: Eigentlich erstmal den Gelben und dann die Willenserklärung. Natürlich weigern sich die Sachbearbeiter das anzunehmen. Aber für den Personenstand sind die halt zuständig. Aber mit dem Einschreiben mit Rückschein ist Ihre Arbeit getan. Was die damit tun ist ihr Bier.
A: Nein, neue Erkenntnisse zu dem Thema gibt es dort nicht. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob "Sachen" heiraten dürfen. Nicht umsonst muß man sich einen Staatsangehörigkeitsausweis besorgen wenn man im Ausland heiraten will. Leider sind das nur Spekulationen, denn das BVA schiebt uns auf die lange Bank. Wahrscheinlich haben wir dort einen Nerv getroffen und Krisensitzungen ausgelöst. Fest steht, das selbst das BVA jede Kommunikation einstellt wenn es haarig wird.
A: Man muß hier noch weiter differenzieren: Statusdeutsche sind unmittelbare Reichsangehörige, z.B. Einwohner von Schutzgebieten. Wir sind Staatsangehörige in einem Bundesstaat, also mittelbare Reichsangehörige. 1934 wurden diese Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten per Verordnung abgeschafft und durch die "deutsche Staatsangehörigkeit" ersetzt. 1999 ist diese Verordnung in ein "Gesetz" überführt worden und jedem, sogar auch denjenigen, die noch im BESITZ ihrer echten Staatsangehörigkeit waren, wurde die "deutsche Staatsangehörigkeit" übergestülpt. All dies geschah völkerrechtswidrig und ohne staatliche Legitimation und ist somit nichtig. Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist heute eine reine Glaubhaftmachung und bedeutet de facto und de jure die Staatenlosigkeit. Da man diesem ganzen Schwindel aber "freiwillig" (wenn auch aus Unkenntnis) z.B. durch Beantragung eines Personalausweises zustimmt, ist es aber leider "legal" und der Teufelskreis schließt sich.
Wir hoffen diesen Sachverhalt in Kürze so verständlich wie möglich dargelegt zu haben. Ein noch tieferes Verständnis für die Sachzusammenhänge erfordert nunmal auch eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik, aber es ist alles da... wer suchet, der findet...
A: Wenn der Geschäftsführer der Firma wechselt, sollte man dem neuen seinen Willen auch kund tun.
A: Prinzipiell ja, sich jedoch über die Umsetzung dieses § Gedanken zu machen ist relativ überflüssig. Es gibt im Detail viele Aspekte der damaligen Gesetzgebung (auch hinsichtlich des BGB, des RuStAG oder gar der Verfassung selbst), welche, wenn es soweit ist, auf die heutige Zeit angepaßt werden müssten und der § 175 des Reichsstrafgesetzbuches wird sicher dazu gehören.
A: Diese Frage haben wir bereits mehrfach beantwortet, daher nur kurz: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre das "beste" was man seitens der Verwaltung bekommen könnte. Sie wird aber nicht ausgestellt, jedoch arbeiten wir daran. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das "zweitbeste", da er ja zusätzlich leider die deutsche Staatsangehörigkeit mit im Gepäck hat.
A: Ihrer Frage ist nicht eindeutig zu entnehmen, auf welchen Personenkreis Sie sich genau beziehen. Das sog. Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts festgestellt, daß das Beamtentum in Deutschland 1945 zum erliegen gekommen ist. Aktive Beamte dürften also de facto langsam ausgestorben sein. Sollten Sie sich auf die Bediensteten der Verwaltung BRD, die derzeit tätigen Statusbeamten (siehe Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) beziehen, so sind diese auf das Grundgesetz und ggf. als sog. "Landesbeamte" auch auf die "Verfassungen" der sog. "Bundesländer" vereidigt. Streng genommen begehen diese Herrschaften also mutmaßlichen Hochverrat.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!