F: Hallo,
ich habe eben versucht durch Teamspeak Kontakt zu euch herzustellen.Ich habe jemanden gehört, konnte mich aber nicht verständlich machen.Chat klappte irgendwie auch nicht. Muß ich Overwolf auch installieren?
Ich benötige irgendwie eine Gebrauchsanweisung um zu verstehen wie das geht.
Bitte um Hinfestellung
A: Overwolf wird nicht benötigt. Bitte im Empfangsraum warten bis jemand kommt. Es wird Ihnen dann geholfen werden. Bitte genau zuhören und den Hinweisen folgen.
F: Liebe Landsleute, seit Februar 2017 habe ich den GS mit Max Mustermann, mit erworben durch Geburt(Abstammung). Leider gibt es keinen Hinweis im EStA-Register, dass ich die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Königreich Preussen (§ 4 Abs. 1 (Ru)StAG) besitze. Hinsichtlich der nächsten Schritte, wie z.B. beim Standesamt des Geburtsortes den GS und den Auszug aus dem EStA-Register vorlegen, als Anlagen zum Geburtenbuch. Dann eine Personenstands – bzw. Willenserklärung erstellen, diese dann bei einem BRiD-Notar beglaubigen lassen und beim Bürgermeister persönlich unter Zeugen abgeben. Diese Erklärung im Internet öffentlich einstellen. Ferner Rückgabe des Personalausweises unter Beibehaltung des BRD-Reisepasses sowie Wohnsitz nach § 7 BGB nehmen und beim Bürgerservice der Stadt die Wohnhaft der juristische Person abmelden. Ich will/muss ja noch mit dem BRD-System interagieren. Welcher dieser Punkte ist im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Königreich Preussen notwendig?
Ich habe da noch eine weitere Frage. Meine Tochter ist seit einigen Jahren krank und bekommt befristet, von Jahr zu Jahr bewilligt, eine Erwerbsminderungsrente sowie vom „Sozialamt“ Hilfe zur Grundsicherung nach SGB XII. In 2018 soll darüber entschieden werden, ob sie dauerhaft die Rente erhält. Ist es sinnvoll jetzt die Staatsangehörigkeit nach RuStAG feststellen zu lassen oder ist es besser, damit noch zu warten, bis eine Entscheidung hinsichtlich der Verrentung gefallen ist? Was ist Eure Empfehlung? Vielen Dank!
A: Bitte mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen. Wichtig ist die Personen nicht zu vermischen. Wenn man mit der jur. Person im System agieren muss, sollte man mit der Person sorgsam umgehen(Konsequenzen beachten). Das hat aber nichts mit der nat. Person zu tun. Diese kann vollkommen Problemlos nebenher existieren und bei Bedarf eingesetzt werden. Erklärungen gegenüber den Standesamt oder BRvD Notar betreffen nur die jur. Person und sind damit Sinnlos. Den Wohnsitz nach BGB Art. 7 zu erklären betrifft nur die nat. Person. Das macht auch nur Sinn wenn die jur. Person abgemeldet ist(Konsequenzen beachten).
F: Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA:
Die Einträge des ESTA-Registers sind alle einzeilig. Wie kommt ihr auf die Idee die beiden Zeilen
- "Deutsche Staatsangehörigkeit"
- "erworben am"
zusammenzufassen? Ist es nicht so, dass bei leerer Zeile "erworben am" davon auszugehen ist, dass - trotz des Perso/Pass-Eintrages DEUTSCH (Vermutung) - keine DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT mehr besteht?
A: Wer hat Ihnen den den Blödsinn erzählt. Wenn bei "erworben am" kein Datum drin steht, gilt automatisch das Geburtsdatum.
F: Hallo, nach Annahme bzw. Aushändigung meines Staatsangehörigkeitsausweises müsste doch die Personenstandsänderun einmal an die Gemeinde und einmal nach Oben gemeldet werden. Wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Auszüge, um abzufragen ob ich richtig gemeldet wurde? Und was genau muß korrekt darin stehen? Ich habe nach RuStAG stand 1913 abgeleitet. Danke.
A: ESTA und Melderegister, alle anderen Infos dazu finden Sie auf der Seite.
F: Hi,
der Reisepass läuft ab und es muss ein Neuer her. Ist auf dem Antrag wie bei den Doppelstaatlern zusätzlich zur Deutschen StA (ius soli) auch die StA nach Rustag (ius sanguinis) anzugeben?
A: Nein, an der jur. Person hat sich nichts geändert.
F: Vielen Dank für eure Antwort. Ich habe aber noch einmal eine Frage zu dem Beglaubigungsvermerk auf den älteren Urkunden (vor 1914), die aus dem Stadtarchiv kommen. Dort ist auf jeder beglaubigten Kopie bei mir folgender Beglaubigungsvermerk aufgestempelt worden: "Die Übereinstimmung der vorstehenden Ablichtung des Geburtenbucheintrags Nr. ... des Standesamtes ... Jahrgang ... aus dem Bestand Personenstandsbücher des Stadtarchivs xxx mit der Urschrift wird beglaubigt. Die Ablichtung besteht aus einem Blatt. Diese Ablichtung ist keine Personenstandsurkunde und hat keine Beweiswirkung im Sinne §§ 54 ff Personenstandsgesetz. Ort, Datum, Urkundsperson, Unterschrift, Siegel".
Meine Frage: Was heißt, dass die Kopie keine Personenstandsurkunde ist? Kann ich dann trotzdem verwenden?
MfG
M. Pietz
A: Urkunden die Sie vom Standesamt haben sind für Sie Originale. Diese geben Sie nicht mehr aus der Hand.
F: Hallo nochmal.
Ja natürlich versuche ich das Recht über die natürliche Person zu bekommen. Und ich habe mich intensiv mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigt.
Soll ich vielleicht nur als Mann agieren? Die natürliche Person ist es doch welche Zugang zu gültigem Recht hat. Mit der juristischen Person bin ich der Willkür ausgeliefert. Als Mann/Mensch kann ich ja wohl nicht mein Recht einfordern.
Sehe ich da was falsch?
F: Unterschrift im Schriftverkehr.
Wie unterschreibt Mann/Frau (Vorname?), der Mensch/Nat.Person (Familienname,Vorname?) und jur.Person (NAME?)
Bzw. wo kann man die Quellen dazu finden?
A: Der Mensch unterschreibt nicht. Die jur. Person Max Mustermann. Die nat. Person Mustermann, Max. Quelle Din 5007
F: sorry leider funktioniert das Abrufen Ihrer Antwort über TS3... nicht..Frankreich lässt vieles über meine Internetleitung nicht zu....gibts noch eine andere Möglichkeit an
die beiden Antworten zu kommen ? ich danke schon mal vorab für EUre Bemühungen und entschuldige mit für die Umstände
A: Das liegt nicht an Frankreich, eher an Ihrem PC. Wenn Sie das Programm heruntergeladen und Installiert haben, sollte es funktionieren. Sollte es hängen, einfach später noch einmal probieren.
F: Für mich hat es den Anschein, dass die Richter, Obergerichtsvollzieher, die POLIZEI den Besitz der Staatsangehörigkeit als Deutscher ignorieren und ihre Willkür durchziehen. Ich habe da gerade schlechte Erfahrungen gemacht und war sogar im Gefängnis. Niemanden hat meine Rechtsstellung als Deutscher interessiert.
Was habe ich falsch gemacht? Habe ich im Vorfeld nicht richtig meine Rechte gefordert und aufgezeigt?
Ich bitte um Rat und Hilfe da ich ziemlich in der Klemme stecke. Danke
A: Es hört sich so an, als ob Sie Sachen der jur. Person mit der nat. Person zu klären versuchten. Sie sollten sich mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen.
F: ist es richtig das man ab dem 28.10.2017 den Gelben Schein nach RuSTAG 1913 nicht mehr beantragen kann oder ist das falsch ? Und wäre es dann zu spät den Gelben schein vorher also 27.10.2017 zu beantragen?
A: Immer diese Verschwörungstheorien.
F: Hallo an alle Leser aus NRW. Könnte bitte mal einer eine Anfrage an das Justizministerium NRW schicken mit der Bitte um Nennung der gesetzlichen Grundlage für das neue "verbindliche" Formblatt zur Feststellung der dt Staa? lg Heike
F: Arbeitet ihr mit der VV zusammen? Wenn ja, dann sollte man dieses hier veröffentlichen.
A: Nein um Gottes willen. Wir kennen das Völkerrecht!!!
F: Was ist eigentlich davon zu halten? Ich meine was die so da im Ihrem Radio-Programm erzählen klingt ja ganz schlüssig. Aber ist doch auch so? Auch sind diese Leute wohl von dem gelben Schein nicht so begeistert, sehen den bestenfalls als neutral?
Oder arbeitet Ihr mit dieser Grupierung zusammen, was wahrscheinlich lobenswert ist. Über eine Anwort würde ich mich freuen.
A: https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/33-Zusammenfassung-von-mario-Ex-VV-und-auf-Wunsch-von-ihm-hier-eingestellt/
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/10/18/vorsicht-betrug-verfassunggebende-versammlung-com/
F: Stimmt diese Vorgensweise so... hab das im Netz gefunden:
Alle Abstammungsurkunden (nicht Geburtsukunden !) von sich, seinem Vater und ggf. seinem Großvater (möglichst durchgängig in männlicher Linie !) bis vor 1914 zurückgehend besorgen und beglaubigen lassen (hiervon mindestens je 1 besser je 2 beglaubigte Kopien anfertigen
Bei seinem Geburtsstandesamt seinen Geburtsschein holen (nicht Geburtsurkunde !!) ("....als Mutter den Knaben/Mädchen mit Namen..... geboren !") und ebenfalls möglichst 2 beglaubigte Kopien erstellen
Patienten-/Personen-Verfügung notariell ausstellen und in 2 - 3 Kopien ausgestellt beglaubigen lassen... eine Kopie zusätzlich bei LG apostillieren lassen !
Beim Ausländeramt seiner Gemeinde den Staatsbürgerschaftsantrag gemäß GG § 116 (1) mit Anlagen (Vorfahren) samt beglaubigte Kopien zu Punkt 1 beilegen und einreichen....
Den Staatsbürgerausweis (Gelber Schein) beim Ausländeramt seiner Wohnsitzgemeinde abholen.
Beim BVA unter Beilage einer Kopie des Gelben Scheins und des Reisepasses bzw. (noch vorhandenem) BPA (Personalausweis) den persönlichen EStA-Auszug beantragen.
Nach Erhalt des EStA-Auszuges sofort Widerspruch gegen den Gelbenschein beim Ausländer-Amt seiner Gemeinde einreichen mit dem Vermerk: die Staatsangehörigkeit sein falsch ausgestellt - mit Empfangsbestätigung durch die Gemeinde !!!
EstA-Eintrag kontrollieren und ggf. auch hier per Einschreiben und Rückschein Einspruch erheben !
Nationale und internationale Geburtsurkunde beantragen und die internationale beim LG apostillieren lassen.
Lebenderklärung vor dem Standesamt des seiner Wohnsitz-Gemeinde erklären - aber erst jetzt !
Das alles (1-10) zusammen bündeln und und zwei Kopien anfertigen und diese notariell beglaubigen lassen !!!
Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zurückgeben gegen Empfangsbestätigung mit Erklärung (Mustertext folgt) und Reisepass (der grüne mit den 6 Schwingen) beantragen (der ist schon sehr hilfreich !) und dann eine Vollauskunft bei seiner Gemeinde beantragen.
Bitte um Info
A: Wir wissen zwar nicht wo Sie eine Staatsbürgerschaft herbekommen haben oder wollen. Alle anderen Informationen finden Sie auf der Seite.
20.10.2017
der Spielverderber
F: Hallo nochmal,
hab ich nochmal gelesen. Bin trotzdem nicht schlauer.
Dann bin ich halt zu blöd!
Könnt ihr das vielleicht so ausdrücken das ein kleines Kind das verstehen würde?
A: Es geht ganz einfach um die Abgetretenen Gebiete nach dem 1.WK.
19.10.2017
der Spielverderber
F: Guten Abend,
ihr schreibt unten das auf dem GS steht, ist Deutscher.
Dort steht doch aber, ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).
Oder habe ich einen falschen GS?
A: Sie sollten es auch vollständig lesen.
Denn GS mit der Aufschrift ist Deutscher, gibt es nur für Personen die innerhalb des Gebietsstandes 1913 aber außerhalb des Gebietssandes 1937 wohnen.
F: Ist es sinnvoll sich aus den Melderegister rausnehmen zu lassen ? Weil man als deutscher staatsangehöriger in das Melderegister von 1918 rein gehört?
Besonders bei dem Thema steuern ?
A: Sie können nicht in eine fremde Firma laufen, die Leitung übernehmen und die Firma Konkurs schicken. Nutzen Sie einfach deren Firma(Person) nicht.
F: Hallo, habe den gelben Schein erhalten. Bei mir steht nicht der Satz über die Gültigkeitsdauer drauf und im Begleitschreiben wurde vermerkt: Staatsangehörigkeitsverfahten gem. Paragraph 30 Abs.1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Was muss ich tun?
A: Nichts, prüfen Sie die Schreibweise Ihres Vor und Familienname.
F: Guten Abend, ich habe mir das Auskunftsschreiben von dem Herrn Strobl auf eurer Seite durchgelesen. Dort steht, dass NUR jeder Deutsche nach Artikel 116 GG verpflichtet ist einen gültigen Pass oder Personalausweis besitzen zu müssen. Dazu mal ne Gegenfrage: Gibt es allgemein überhaupt ein Dokument, welches vom Standesamt, Staatsangehörigkeitsbehörde oder von der Meldebehörde ausgestellt wird, welches mir amtlich bescheinigt Deutscher (ist nicht dasselbe wie "deutsch", "deutscher Staatsangehöriger") gemäß Artikel 116 GG zu sein? Auf den Geburtsurkunden steht ja bekanntlich auch keine Staatsangehörigkeit niedergeschrieben. Im Umkehrschluss gäbe es dann ja keine Ausweispflicht, wenn die BRD mir vorher nicht bescheinigen kann, dass ich Deutscher bin, oder? LG Heiko
A: Den GS mit der Aufschrift ist Deutscher, gibt es nur für Personen die innerhalb des Gebietsstandes 1913 aber außerhalb des Gebietssandes 1937 wohnen. Bundesstaatenangehörige unterliegen nicht der Ausweisplicht. Diese Gesetzgebung ist im Bundestaat nicht vorhanden. Bundesstaatenangehörige sind keine Deutschen im SINNE des GG 116, sondern der anderweitigen Gesetzlichen Regelungen. Argumentieren lässt sich das über das EGBGB Art. 5 Abs. 1. Also auf Deutsch, die jur. Person(Name) ist Ausweispflichtig. Die nat. Person(Familienname) ist nicht Ausweispflichtig. Sollten Sie nicht wissen wovon ich Schreibe, beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Thema Mensch und Personen.
F: @ peterb.
teile bitte Gelberschein. de deine Mail-Adresse mit, damit wir uns möglicherweise kurzschliessen können.
@ Gelberschein.
die Antwort der Ordnungsämter ist: Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitrecht. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales Az.113-40.00-6.1 vom 20.11.2015
Mfg.
F: Hallo ich war bei der Beantragung auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit so blöd und hab dem Sachbearbeiter die beglaubigten Originale ausgehändigt. Die muß er mir doch aber wieder geben können oder? Danke.
A: Das müssen Sie mit dem SB ausfechten.
F: Moin Leute ganz kurz.....
Will bald beantragen.
Frage bei Erwerb der "natürlichen Peron" muss ich was ändern an Versicherungsverträgen etc.? Behalten sie ihre Gültigkeit?
Nicht das ich dann voll haftbar für alles selbst bin.....
Vielen Dank
A: Es bleibt alles beim Alten. Sie bekommen nur eine Person dazu.
F: Hallo, vielen Dank für eure tolle Arbeit.
Ich habe letztes Jahr für mich den GS beantragt und korrekt bekommen.
Mitte diesen Jahres haben meine Frau und meine vier Kinder (alle unter 16) den GS
beantragt und auch bekommen. Nun haben wir die Selbstauskunft geholt, zuerst hatten diese kein
Aktenzeichen eingetragen, jetzt haben Sie bei uns allen das gleiche
Aktenzeichen eingetragen. Istdas so korrekt? Oder hat
jede Person sein eigenes Aktenzeichen?
Vielen Dank für eure Antwort.
A: Wenn Sie alle zusammen nur eine Akte haben, ist das in Ordnung.
F: Hallo,
habe gerade dieses hier https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2017/10/15/standesaemter-beginnen-mit-der-ungueltigmachung-der-geburtenregister/
gesehen. Ist diese Behauptung jetzt reine Panikmache oder ist da was dran?
A: Quelle : FB! Auch der Sinn erschließt sich mir nicht. Es ist auch vollkommen egal, ob die einen Stempel drauf machen oder nicht. Eine Vernichtung wäre schlimmer. Schauen wir mal welches Geschäftsmodel demnächst damit um die Ecke kommt. Ich tippe auf CD Weidner! Ich hoffe das konnte dir bei deiner Bewertung helfen.