F: Ein Update zum Ausländerzentralregister (AZR). Ich stehe nicht im AZR und ich habe noch die Verwaltungs Staatsangehörigkeit.
A: Die Erfahrung haben wir auch!
F: ... danke für den Hinweis, hab die Kommentare dazu gelesen.
Ehrlich gesagt, habe ich nun langsam die Nase voll von allen "Aufgewachten"! Immer wieder bezichtigt einer den anderen, dass er desinformiert oder ähnliches! Wie soll das denn ein DRITTER verstehen, der schon gar nicht den Hintergrund haben kann.
Oliver Janich bezeichnete erst kürzlich zum Beispiel alle, die das Grundeinkommen verfechten und die Zinskritiker sind, als "Gatekeeper", weil sie so, letztlich doch alle in die NWO treiben auch wenn sie sonst so davor warnen und so viel „Wahres“ proklamieren!
Auch beim Thema Wählen oder nicht wählen, haben sich die Alternativen oder „Truther“ in die Haare bekommen. Jede Seite meint die schlauere zu sein und hat für einen DRITTEN auch nachvollziehbare Argumente.
Ist jetzt zwar nicht das Thema GS, aber vom Prinzip her, ist das für einen DRITTEN, also einem wie mich, der sich gerade erst beim Aufwachen die Augen reibt und erste Orientierungen sucht, mehr als verwirrend wenn nicht abstoßend. Natürlich halten beide Seiten einen immer wieder an selbst zu recherchieren, aber in manchen Dingen muss man sich ja auch mal darauf verlassen können was so angeraten wird. Es kann nicht jeder - wie Ihr sagt - so tief drin stehen.
Verstehst Du mein Dilemma. Ich habe nicht die Wissenswerkzeuge das eine vom anderen zu unterscheiden, ich bin selbstverständlich auch darauf angewiesen manches einfach zu übernehmen.
Keiner von Euch (uns) kann wissen, wo und wie er denn letztendes gelenkt wird. Nur eines dürfen wir versichert sein, dass die andere Seite, die – Betreiber und Macher der Matrix -, die Eliten oder sonstwer schlauer sind als wir alle.
Alle die etwas proklamieren sind von sich verständlicherweise überzeugt. Wer aber überzeugt ist verliert dadurch die Weitsicht, denn dazu muss man unvoreingenommen sein. Das kann man aber wieder nur, wenn man sich selbst und seine Werke immer wieder auch in Frage stellt. Ich will mal unterstellen, dass das beim Thema GS, weder Reiner Oberüber noch Mattias Weidner macht.
Das ist die Crux der Überzeugten!
Obwohl ich mich schon seit vielen Jahren mit allem Möglichen in der Wahrheitsbewegung beschäftige, denke ich heute immer mehr, dass ich immer weniger wirklich weiß.
Es gibt ja das Sprichwort:
„Wenn Parteien etwas wirklich verändern könnten, so wären sie verboten.“
Dies, glaube ich, gilt auch immer mehr all den Thruther- oder Alternativparteien!!
Danke für Eure Aufklärung!
A: Leider wird die Rolle der Akteure in den Videos meistens überschätzt und sie werden als heilige Wissende hingestellt. In der Regel ist das nicht der Fall. Ein Oberüber und Weidner sind einfach nur die ins Rennen geschickte Rampensaue die ihr Ego ausleben. Oberüber wurde seiner Zeit von uns ins Rennen geschickt. Leider waren ihm die Bunten Zettel wichtiger als die Sache. Das führte zur Abspaltung und zum Geschäftsmodel gelberschein.info. Bei Herrn Weidner fehlt jegliche Form von Wissen. Seine Videos arten regelmäßig in Verkaufsveranstaltungen für seine CD aus. Dazu werden Angstthemen wie Auslaufen der Bodenrechte oder jetzt die dubiose Unionsbürgerschaft generiert. Dabei hapert es schon an den Standard Begrifflichkeiten(z.B. Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit). Es kann noch nicht einmal zwischen Deutschland und der Bundesrepublik unterschieden werden. Die Gruppe hinter Herrn Weidner ist uns bekannt. Kontaktversuche liefen bis jetzt ins lehre. Es findet also kein Austausch zur fehlerhaften Ausfüllhilfe statt. Leider fehlt den Moderatoren auch ein Grundwissen über die Materie. So kommen auch kritische Nachfragen nicht zu Stande. In den Kommentaren tun die Dienste und Trolle anderer Gruppen ihr übrigen. Sie hinterfragen nicht und glauben das ihr Weg der einzig richtige ist. Die gesteuerte Verwirrung ist also gewollt und dient dem System. Darum ist es heute umso wichtiger sich eine Medienkompetenz durch Wissen anzueignen. Zu Oliver Janich würde ich mich am liebsten gar nicht äußern. Aber ich halte seine Kritik an den Zins Kritikern für falsch. Er vernachlässigt, dass der Zinseszins und der entstandene Mehrwert durch die reingesteckte Arbeit bei der Geldschöpfung nicht mit geschöpft werden. So hat er eben sein Weltbild das ich nicht teilen muss. Seine Analysen zum Weltgeschehen sind aber hoch Interessant und geben mir immer neue Einsichten.
Alles im Allem leben wir in interessanten Zeiten. Zu bemerken ist aber, dass das Bewusstsein der Menschen steigt. Dabei haben unterschiedliche Erweckungszeiten der Menschen unterschiedliche Wissensstände zu folge. Jeder muss dabei seinen Weg der Erkenntnis gehen. Die Dienste, Trolle und Geschäftsmodell sind zwar störend, gehören aber dazu.
F: Ich suche nach Klarheit zu dem Unterschied Eurer Thesen und der von Mattias Weidner!
gibt es dazu eine Diskussion?
A: Ja, unter seinem Video bei NuoViso.
F: Hallo zusammen. Gibt es jetzt noch eine Verbeamtung oder nicht? Wenn die BRD doch 1990 aufgehört hat zu existieren?
A: Beamter ist einfach eine Berufsbezeichnung wie Bäcker oder Tischler. Beschäftigen Sie sich aber mal mit der Entstehung der BRvD. Eine nichtexistent der BRvD lässt sich nicht erkennen.
F: Und nun ?
In Bayern würde man sagen "des is ebbs und nix" das ist etwas und nichts - oder. Soll ich nochmal nachtarokken ? Was sagt mir dann die Meldebescheinigung die ich nach § 18 habe. ?
Mfg Giovanni
A: Zu mindestens ist der Eintrag für die nat. Person nicht drin. Ob Sie das nochmal angehen ist dabei alleine Ihre Entscheidung.
F: Update:
Eine nochmalige Nachfrage beim SB führte zu dem Ergebnis dass er eine Meldebescheinigung nach Bundesmeldegesetz § 18 ausstellen könne. Die Habe ich dann auch verlangt und eben bekommen.
Obendrüber steht der Dokumentenname = volladat.txt; Die Überschrift = "vollauskunft".
Die Meldebescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 BMG. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist (ohne Hinweis auf den ESTA-Eintrag) aufgeführt. Und das kostenlos, mit Stempel der Gemeinde und Unterschrift ohne "i.A." oder "i.V." mit vollkommenen Namen, steht auch in "Klarschrift" unter der Unterschrift. Als Staatsangehörigkeit wird - Deutsch (!!!) (siehe Staatsangehörigkeitsausweis vom xx.xx.2017) angegeben.
MfG
Giovanni
A: § 10 in verbindung § 9 BMG wäre es gewesen.
F: Noch was zu Jpggg seiner Frage.Mir hat man die Löschung der Daten aus dem Ausländerzentralregister nach Erhalt des GS bestätigt.Hier der Beleg.
http://fs5.directupload.net/images/170621/zr6w3p63.jpg
A: Schön wäre es gewesen, vorher einen Ausdruck mit Daten zu haben. Das läßt sich bis jetzt nicht bestätigen. Das Schreiben sind nur aneinander gereihte Textbausteine. Lediglich ein Standartschreiben.
F: Wenn man nicht deutscher staatsangehöriger ist sondern noch in der verwaltungs staatsangehörigkeit fest sitzt, steht man dann im Ausländerzentralregister (AZR) ?
A: Unsere Vermutung, dass ist wohl eine Ente. Zumindest ließ sich das bis jetzt nicht verifizieren.
F: Vielen Dank für Euren Tipp bzgl. Wohnsitzerklärung. Ich bin nicht mehr in WohnHAFT (Abgemeldet ins Ausland).
Um Fehler bei der Wohnsitzerklärung gegenüber dem Bürgermeister zu vermeiden noch eine letzte Frage: Gibt es denn (aktuelle) Musterschreiben oder aktuelle Hilfestellungen, wie genau ein solches Schreiben verfasst werden muss?
A: Nein, das ist nur ein 3 Zeiler ohne Angabe der Adresse. Sie teilen Ihm einfach mit, dass Sie Ihren Wohnsitz auf dem von Ihm Verwalteten Besetzten Gebiet genommen haben.
F: Reine Annahme, ich komme in eine Polizeikontrolle, und der BRD Werkschutz will das ich mich Legitimiere bzw. Ausweise, wie soll ich das tun, mit meinem Angelschein? Oder muß der Eintrag im Register reichen? Danke.
A: Wie wäre es zum Anfang mit dem GS. Zu mindestens bis man Argumentativ soweit ist statt sich zu identifizieren zu authentifizieren. Wissende brauchen keine Dokumente!
F: Ich dachte der Personalausweis wird Staatenlosen vergeben?! Dann hält mich also der Reisepass auch in der BRD gefangen? Danke.
A: Es ist und bleibt immer die jur. Person!
F: Können Sie bitte schreiben ob man nun seine Waffen abgeben muss oder was der Stand der Dinge ist wenn man den gelben Schein erworben hat. Ein Verweis auf einen Anwalt hilft mir nicht weiter. Danke!
A: Wie sollen wir Ihnen das sagen? Das liegt im ermessen des Landrates oder Bürgermeister. Mittlerweile gibt es auch ein Urteil vom Veraltungsgericht, das für die GS Träger spricht.
F: Stimmt es das man den gelben Schein nur noch bis Ende 2017 beantragen kann?
F: Hallo, Danke. Ich muß meine Frage konkretisieren. Gibt es zur Abgabe des Persos bzw. hierzu eine bewähre Vorgehensweise? Danke.
A: Nein, warum wollen sie die jur. Person PA abgeben, wenn Sie die jur. Person Reisepass behalten.
F: Hallo, wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Besitz habe, wie stelle ich es dann an meinen Personalausweis abzugeben, bzw. aus der Firma BRD auszusteigen? Den Reisepass behalte ich, und lasse ihn im Vorfeld auf 10 Jahre erneuern, oder? Danke.
F: Hallo, kurze Frage: Ich hatte vor kurzem einen Notartermin. Hierbei ging es eigentlich nicht um Staatsangehörigkeitsthemen sondern um einen Verkauf. Ich habe den Notar in diesem Zug gebeten, mir zu beurkunden, dass ich meinen Wohn"sitz" in Hamburg genommen habe, was dieser dann getan hat. Ist dieses Dokument nun innerhalb der BRiD ein Nachweis über die eigentlich nicht mögliche "Wohnsitzname"? Danke schonmal :)
A: Nein, den Wohnsitz kann man doch dem Bürgermeister einfach erklären. Das macht aber nur Sinn wenn man nicht mehr in Wohnhaft ist.
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Soweit ist alles in Ordnung auch mit der Schreibweise. Eine Frage habe ich bezüglich zur Rechtssicherheit: Ist es sinnvoll eine Vorbeglaubigung machen zu lassen und anschließend eine Haager Pastille zu beantragen? Gruß Richard
A: Eine Vorbeglaubigung ist nur nötig wenn der ausstellende SB keine Unterschriftenprobe abgegeben hat.
F: Ich habe ohne den staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommen zu haben,bei meiner Vollauskunft Familienname drin stehen. Was bedeutet
das ?
Vielen Dank im voraus
F: Hallo! Ich war heute im Einwohnermeldeamt der Stadt Ahrensburg, um mir eine Aufenthaltsbescheinigung zu holen. Leider gibt es von der Aufenthaltsbescheinigung inzwischen 2 Varianten: Nr. 1 nach § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz von 2013 und Nr. 2 nach § 7 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Landesmeldegesetz (LMG). Beide Gesetze sind parallel in Anwendung und nun muss ich mich dazwischen entscheiden. Der Sachbearbeiter sagt, dass ich mich entscheiden müsse und ich müsse sagen, dass es für "Rentenzwecke" wäre, damit ich keine 6 Euro bezahlen muss. Stimmt das und welches Meldegesetz ist nun für mich das richtige? MfG Frank
A: Für Bundesgesetze dann auch § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
F: Guten Tag euch allen. Wenn mein Staatsangehörigkeitsausweis die nächsten Tage zur Abholung bereit ist, wie lasse ich mir dann diese Angehörigkeit in dieses Register eintragen beim Einwohnermeldeamt? Danke.
A: Das passiert automatisch(sollte es). Ihnen bleibt nur die Kontrolle das es passiert ist.
F: Hallo,
im Internet vorallem in Facebook Gruppen kosiert das Gerücht, dass jetzt nach der Wahl, man keinen GS mehr bekommt?
Ich wollte fragen, ob das zu trifft?
A: Gerüchten sollte man nicht glauben.
F: Hallo! Hier noch mal ein kleiner Nachtrag zu meinem Bericht von vorgestern. Am 26.09. habe ich ja bereits schon davon berichtet, dass mir der grüne Reisepass verweigert wurde und dass der neue rote Reisepass (ePass 3.0) wegen fehlender Unterschrift und fehlendes Siegel keine gültigen Pässe mehr im Sinne des Paßgesetzes sind. Nun habe ich heute einen neuen Anlauf gestartet, um den grünen Pass zu bekommen. Dieses Mal hatte ich in der Stadtverwaltung einen anderen, älteren Sachbearbeiter (diesel Mal keine Frau), der mir von Anfang an wesentlich kompetenter, ehrgeiziger und freundlicher schien, als die ganzen anderen "Zicken", die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Ich sagte ihm gleich zu Anfang, dass ich einen Pass benötige und innerhalb von 24 Stunden verreise. Er sagte, dass dies kein Problem sei und stellte mir unaufgefordert binnen 2 Minuten einen vorläufigen Reisepass aus. Kein lästiges Nachfragen, wo die Reise hingeht und ich musste dieses Mal auch nicht das Paßgesetz und die Verwaltungsvorschriften rausholen, um daraus zu zitieren. Er fragte mich dann noch, ob ich zusätzlich einen regulären Reisepass dazubestellen möchte, was ich verneinte. Ich zahlte die 26 Euro, bekam den grünen Reisepass und die Quittung und ging innerhalb von 2 Minuten wieder raus. Dafür herzlichen Dank an den netten Sachbearbeiter! Es geht also auch anders. Einen Tipp für die anderen, die den grünen Pass noch beantragen wollen: Bitte betont bei der Passbehörde nicht, dass ihr einen grünen oder vorläufigen Reisepass haben wollt. Dann werdet ihr nämlich auf das Reichsbürger-Gleis abgestellt. Einfach nur dem Sachbearbeiter sagen, dass ihr einen Reisepass binnen 24 Stunden benötigt. Gruß Martin
F: Macht es für die Feststellung der staatsangehörigkeit, einen Unterschied ob man sich auf der Behörde mit dem grünen (vorläufigen) oder dem roten Reisepass identifiziert
A: Nein, die Regel heißt erst Gelb dann Grün!
F: Hallo in die Runde,
Ich hatte heute Nachmittag ein fast 3-stündiges Gespräch mit der zuständigen und in meiner Region einzigen Mitarbeiterin der Staatsangehörigkeitsbehörde. Ich wollte mich eigentlich nur bei ihr bedanken, dass in Bezug auf meine damalige Antragstellung, korrekte Ableitung usw. alles so problemlos und schnell abgelaufen ist (ich hatte meinen Staatsangehörigkeitsausweis, korrekt gesiegelt, Name korrekt geschrieben, unterschrieben etc. nach ca. 4 Tagen)
Sie war schon damals sehr nett, hatte (ohne Witz) sogar eine Empfangsbestätigung über alle Unterlagen, Anlagen, Nachweise etc. mit ihrer Unterschrift und Siegel ausgestellt, was mich ehrlich gesagt schon sehr überrascht hat. Nun gut, jedenfalls war ich wie schon beschrieben heute nochmals dort und wir haben uns sozusagen "verquatscht". Es war ein völlig offenes und ungezwungenes Gespräch, ich versuchte Ihr meinen Standpunkt näher zu bringen, Sie mir Ihren.
Jetzt kommt aber der Punkt: Ich fragte sie ganz offen, ob Sie bei mir wirklich korrekt nach RuStag 1913 abgeleitet hat und das auch so ans EStA-Register übermittelt hat. Ihre Antwort: "Wir übermitteln keine Daten über die Ableitung bzw. ob bis vor 1913 nachgewiesen wurde oder wie weit zurück auch immer. Es gibt für uns garkeine Möglichkeit dort irgendwie Einfluss zu nehmen. Wir können zwar über ein Auswahlmenü wählen, ob jemand z.B. eingebürgert wurde etc., aber ansonsten können wir nichts zusätzlich hinzuschreiben, verändern oder bearbeiten."
Das war schon mal der erste Schock. Ich habe daraufhin - und wirklich, es war ein ehrliches, offenes und freundliches Gespräch - konkreter nachgefragt und wollte wissen, was passiert wäre, hätte ich die ganzen Angaben bzgl. RuStag 1913 usw. in Antrag F / Anlagen V etc. weg gelassen, oder nur bis 1934 nachgewiesen. Ihre Antwort: "Es hätte nichts an der Bearbeitung hier bei uns geändert. Wir achten da nicht drauf. Es gibt für uns überhaupt keinen Anlass, das zu beachten. Ob das nun dasteht oder ob diese Felder leer bleiben, hat weder Einfluss darauf, was ich bzw. wir als Landratsamt ans EStA übermitteln kann/können, noch darauf wie die Anträge bearbeitet werden."
Ich fragte weiter und wollte wissen: "Mal angenommen ich schicke Ihnen ein Schreiben, in dem ich auf meine Rechte in Verbindung mit der in meinem Fall "Bayerischen" Staatsangehörigkeit usw. Bezug nehme und zwar unter Angabe entsprechender Gesetze, Paragraphen etc., ... prüfen Sie in irgendeiner Weise nach, ob ich nicht vielleicht doch Recht haben könnte? Es besteht doch die Möglichkeit dass es so ist!" - Ihre Antwort, mit einem schon fast mitleidigen Lächeln: "Wir prüfen sowas nicht nach. Es ist für uns ganz ehrlich, wirklich ... egal, weil wir uns nicht mit Themen oder diesen ganzen Verschwörungen beschäftigend. Es ist so als würde ich Ihr Auto fahren wollen, dabei haben Sie garkeins. Und weil Sie kein Auto fahren, würden Sie sich doch nicht mit nem Brief beschäftigen, in dem jemand trotzdem damit fahren will? Wir haben dazu überhaupt keine Zeit und beachten sowas überhaupt nicht."
Noch mehr schockiert meine letzte Frage: "Darf ich Sie Fragen ob Sie eigentlich ne Versicherung abschließen mussten, bzgl. Amtshaftung usw." - Daraufhin hatte Sie mich schon fast ausgelacht und mir nochmal, für mich echt glaubwürdig geantwortet: "Herr XXXXXX, ich war schon so oft vor Gericht. Da gehts teilweise auch um ganz andere Sachen wie z.B. dass mal jemand nicht in irgendein Land einreisen kann oder was auch immer. Es gibt schon Situationen, in denen wirklich mir oder dem Amt mal ein Fehler unterläuft, aber ich selbst hab jetzt noch nie irgendwas bezahlen oder darüber selbst dann haften müssen."
!!!
Sorry für diesen langen Text. Ich musste es so detailliert beschreiben, damit Ihr versteht, dass ich gerade mehr als völlig vor den Kopf gestoßen bin. Hauptsächlich wegen des EStA-Themas. Gerade das galt doch immer als das eigentlich Wichtige oder irre ich mich? Wie kann irgendetwas korrekt dort eingetragen sein, wenn im Falle der Antragstellung inkl. aller Dokumente bis wie bei mir vor 1870 lückenlos nachgewiesen wurde, und trotzdem exakt die gleiche Bearbeitung abläuft und sich die Datenübermittlung nicht im Geringsten von der eigentlich "falschen" Ableitung unterscheidet?
Falls jemand von Euch (sachkundige) weitere Informationen diesbezüglich hat oder in erster Linie einen Lösungsansatz hat, um doch noch zu seinem Recht zu kommen bitte ich um Feedback. Gibt es z. B. höhere Instanzen oder Möglichkeiten durch andere Stelle auf EStA Eintrag oder korrekte Ableitung Einfluss zu nehmen?
Ich bin für jede Info dankbar und ich denke, dass dies für uns alle hier sehr sehr wichtig und interessant ist. Denn ist das wirklich so, ... tja was soll man dann sagen :(
Danke Euch für Eure Unterstützung
A: Leider wissen die wenigsten SB was sie da tun und welche Mechanismen im Hintergrund ablaufen. Wie Sie auf unserer Seite sehen können unterscheidet die BVA sehr wohl. Das aller wichtigste ist die entstandene Akte für die Sie die Quittung(GS) haben. Ihr Recht werden Sie nicht hinterher geworfen bekommen, die müssen Sie kennen und einfordern. Nur mit dem GS winken reicht noch nicht.
F: Staatsangehörige haben einen Wohnsitz und keine Wohnung. Demnach sind sie von der Meldepflicht befreit.
Welche Erfahrungen liegen zu PauswG Art.1/4 vor?
A: Beschäftigen Sie nochmal Personen. Sie müssen wissen ob Sie die jur. Person benötigen oder nicht. Ein vermischen der Personen funktioniert nicht.