13.08.2017
derHuberHeinrich
F: Guten Abend.
Ihr schreibt, das es noch keine reorganisierten Gemeinden gibt. Ist die Gemeinde Neuhaus keine? So sagt sie es doch aber von sich. Und wenn nicht, woran fehlt es ihr?
Vielen Dank für eure Antwort
A: Ja das sagen DIE von sich. Eine Gemeinde ist auch mit Leben zu füllen und nicht nur dubiose Schreiben zu den Alliierten zu schicken.
13.08.2017
Frage zur Gemeindebelebung
F: Ist der Bundesstaat Freie Hansestadt Bremen schon reoganisiert?(blöde Frage-ich weiß) Wo kann ich die Reorganisierten Gemeinden einsehen,bitte?
A: Es gibt noch keine Reorganisierten Gemeinden!
F: Seit 2016 „kämpfe“ ich mit dem LRA um die Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit (GS). Zu meinem Antrag auf Selbstauskunft beim EStA erhielt ich die folgende Antwort:
Datum: 10.07.2017
Staatsangehörigkeitsangelegenheit in Bundeszuständigkeit
Sehr geehrte Frau …….,
im Register „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten –EStA-„ befinden sich keine Eintragungen zu Ihrer Person.
Sollten Sie im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises sein, empfehle ich Ihnen, sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden mit der Bitte, die Eintragung in das Register „Entscheidungen in Staatsangehörigkeiten –EstA- nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
In einem zweiten Schritt beantragte ich Auskunft aus dem AZR nach § 34 (AZR-Gesetz) beim BVA und erhielt folgende Antwort:
Datum: 07.08.2017
Antrag auf Auskunft an den Betroffenen nach § 34 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Sehr geehrte Frau …..,
Ihr oben genanntes Schreiben werte ich als Antrag auf Auskunft an den Betroffenen gem. § 34 AZR-Gesetz.
Zu Ihrer Person bestehen im AZR unter den von Ihnen angegebenen Personalien keine Speicherungen. Deutsche werden im Ausländerzentralregister nicht erfasst.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ist es evtl. so, dass sie im AZR die natürliche Person (Familienname) bei Deutschen nicht speichern, hingegen die „juristische“ Person (NAME) schon? Denn der Antrag (AZR) gründet sich ja auf Familienname. Wie stelle ich es an, dass sie mir Auskunft über meine „juristische“ Person im AZR erteilen? Oder ist es noch ganz anders? Vielen Dank für Eure Hilfe.
A: Zum Thema AZR können wir gar nicht sagen. Dort stecken wir noch in der Recherche. Aber wahrscheinlicher ist das alles dazu eine Ente ist. Bei der BVA sind Sie erst nach Aushändigung des GS eingetragen.
F: Eine Frage: Ist mit Rustag-Ausweis, abgemeldeter wohnhaft und abgegebenem Perso, ein BRD Führerschein noch notwendig? Oder kann man dann ohne Führerschein fahren?
A: Die nat. Person(RuStAG Ausweis) kann die Wohnhaft nicht abmelden. Denn Sie ist nicht in Wohnhaft. Sie kann sich auch nicht anmelden. Denn der Bundesstaat ist mangels Organen handlungsunfähig. Wenn Sie trotz der Einschränkungen auf die jur. Person verzichten können. Benötigen Sie keinerlei Ausweise. Das ist zwar nicht immer leicht durchzusetzen. Liegt aber an Ihrem Wissensstand und Argumentationsfähigkeit.
F: Ich würde gerne mal wissen, warum auf dem Staatsangehörigkeitsausweis und im EStaG-Register nicht die richtige Abstammung nach den jeweiligen Bundesstaaten, z.B. Kgr. Preußen, also ist "preußische(r) Staatsangehörige(r)" eingetragen wird?
Liegt es daran, das es im BRD-System nicht vorgesehen ist oder warum wird wieder diese Verschleierung betrieben?
A: Das wäre die Offenbarung des Systems. Wenn Sie einen VW fahren und zu Mercedes gehen und eine Bescheinigung wollen, dann bekommen Sie auch nur eine Bescheinigung, dass Sie eine Auto fahren.
F: Hallo. Gibt es eigentlich neue Erkenntnisse zu der "Rechtsstellung als Deutscher"? Ich habe lange nichts mehr davon gehört und gelesen.
A: Wieso sollte es neues geben? Dazu ist doch alles bekannt.
08.08.2017
Alternative Ausweis
F: Hallo,
ich habe in Büchern gelesen, daß es auch eine „nationale Geburtsurkunde mit Bild“ gibt, mit der man sich dann auch ausweisen kann bzw. beglaubigte Kopie. Leider habe ich dazu nichts im Internet gefunden, erst recht nicht, wo so was ausstellt wird. Wißt ihr mehr?
Danke!
A: Auch in Büchern steht viel Unsinn. Wenn Sie noch in dem Bewusstsein sind sich ausweisen zu müssen, dann nehmen Sie den Pass oder PA. Der Rechtskreis 1913 sieht das nicht vor!
F: Guten Tag! Ich bin per Geburt UND Abstammung Österreicherin. Es wird nur ein StaatsBÜRGERschaftsnachweis ausgestellt! Stempel NICHT vom Amt sondern StaatsbürgerschaftsVEREIN. 2 Stempel übereinander und unleserlich!bei allen meinen Bekannten so.
Ich habe Jahrzehnte lang in Deutschland gewohnt und gearbeitet und steuern bezahlt. Mir davon eine Wohnung in D gekauft und bezahle auch GEZ.
Frage, was kann ich tun um einen StaatsangehörigkeitsAusweis mit natürlichem Namen und dementsprechendem Ester Auszug zu bekommen, und dann die hoffentlich selben (?) Rechte und Sicherheiten (GEZbefreiung, Bodenrechte als Eigentümer nicht Enteignet werden kann...) wie gelbe Schein habe?
A: Der wiederstand gegen den Beitragsservice sollte nicht vom GS abhängen! Aus Ihrer Vita wird es schwer den GS im richtigen Gebietsstand zu erhalten. Da bleibt Ihnen wohl nur die Heirat mit einem Deutschen. Leider wird das von der Verwaltung nicht berücksichtigt. Über die Bodenrechte sollten Sie noch einmal in die Rechnerische gehen.
F: was ist haager Apostille in bezug auf gelben schein
A: Die "Haager Apostille" ist eine Form der Über- oder Endbeglaubigung von heimischen öffentlichen Urkunden zur Vorlage in einem Empfangsland ohne Mitwirkung oder Beteiligung eines Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
F: Ist es möglich den Staatsangehörigkeitsausweis zuerst nach StAG zu beantragen und Ihn dann zu einem späteren Zeitpunkt nach RuStAG zu beatragen?
A: Nein, warum sollte man auch den GS nach StAG machen? Sie haben doch schon einen PA oder Reisepass.
F: ich bin ostdeutsche und was muß ich vorlegen um deutsche zu sein und
was ist der gelbe schein
A: Den Weg auf die Seite haben Sie gefunden. Hier gibt es ALLE Informationen die Sie benötigen. Zur Not auch im Videoformat.
F: Zu eurer Antwort:
Das die Behauptungen des 39-Jahre alten Bremers "Blödsinn" seien:
Zitat:
Der 39 Jahre alte Bremer hatte gegenüber dem Versorgungsamt Bremen geltend gemacht, das Deutsche Reich bestehe fort. Deutschland sei "besetztes Gebiet", die Bundesrepublik Deutschland sei ein „Pseudostaat“, ein "Verwaltungskonstrukt", und er selbst sei Kriegsgefangener. Als Kriegsgefangener habe er Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die Soldaten der Besatzungsarmee. Die Besatzungsarmee sei die Bundeswehr. Damit habe er Anspruch auf Sold mindestens wie für einen einfachen Soldaten nach den für die Bundeswehr geltenden Gesetzen (nach seiner Berechnung: 1.955,27 € brutto). Dieser Anspruch ergebe sich aus einem noch in der Zeit des Deutschen Kaiserreichs abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag, der Haager Landkriegsordnung von 1907. Das Versorgungsamt Bremen lehnte den Antrag ab.Zitat ende
Was genau ist denn hier der Blödsinn, bitte. Seine Behauptungen entsprechen auch meinem Kenntnisstand.Auch Ihr habt ungefähr seit 2014 in euren Antworten das Gleiche geschrieben im Laufe der Zeit. Was genau von den Äußerungen des mutigen Bremers ist denn falsch....?
A: Danke, dass Sie uns damit in der Beschäftigung halten. Wir sind KEINE Kriegsgefangenen sondern Zivilinternierte und die haben keinen Anspruch auf Besoldung. Die Besoldung ist eine Erfindung der Dienst, um uns in Beschäftigung zu halten und uns von Wichtigen Sachen fern zu halten. Alle 2 Jahre wird dieses Thema wieder in Umlauf gebracht. Obwohl das seit 5 Jahren entlarvt ist. Aber es werden weiterhin Ressourcen gebunden und Energie verbrannt. Dabei könnte es ganz einfach sein. Alleine die Definition von Kriegsgefangenen sollte einen zum Nachdenken anregen. Wer also der Meinung ist ohne Recherche solchen Weg zu gehen, muß dann auch mit den Konsequenzen leben(Eigenverantwortung). Die heilende Kraft des Aua wird das richten. Der Weg in die Souveränität kann sehr Steinig sein.
F: Hallo, habt ihr das http://www.sozialgericht-bremen.de/detail.php?gsid=bremen86.c.12124.de
schon gesehen? Das Sozialgericht Bremen für Unterhaltsklage eines vermeintlichen "Reichsbürgers" nicht zuständig.Er wollte Kriegsgefangenensold einklagen-jetzt soll er über 11.000 Euronen für das Verfahren zahlen.Was sagt ihr denn dazu? Ich bin platt
A: Wer Blödsinn verzapft muß auch dafür grade stehen!!!
F: Guten Tag. Wie steht ihr zu folgender Aussage?? > ""Ein typischer erster Schritt, den Reichsbür ger ... unternehmen, um ihren „Austritt“ aus der BRD einzuleiten, ist die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises ... oder die Abgabe des Personalausweises."" www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/reichsbuerger/
Was ist von der Aussage zu halten, dass durch das EStA-Register alle "Reichsbürger" identifiziert werden können??
A: Das ist ja super, Ärzte, Apotheker, Richter usw. Reichsbürger? Das Problem ist ja größer als vermutet.
F: Hey Leute,
kann es sein, dass Ihr einen toten Link auf der Seite des TS3 Servers habt? Ich komme nicht weiter zum Gelber Schein Server.
Danke Euch.
A: Man sollte das Programm vorher Installieren.
F: Hallo, also zu meinem Antrag.
Meine deutschen väterlichen Vorfahren haben vor 1870 bis in die 90er in Russland gelebt. Staatsangehörigheit durch Abstammung geht schonmal nicht. Übrig bleibt „Staatsangehörigkeit erworben durch Einbürgerung“ (Einbürgerungsurkunde: „Sie haben mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben“) und „Bescheinigung §15“. (Bescheinigung über den Status als Spätaussiedler).
Was wäre das Beste für meinen Fall?
Danke im Voraus
A: In dem Fall würde ICH alles so lassen wie es ist. Die Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD) ist keine Lösung.
F: Ich befinde mich gerade in dem Prozess der Beantragung des GS. Ich habe mir vorsichtshalber schonmal eine Aufenthaltsbescheinigung sowie einen roten Reisepass geholt. Der grüne Reisepass wurde mir mit dem Hinweis auf einen nicht erbrachten Dringlichkeitsnachweis verwährt. Bei beiden Stellen wurde ich explizit nach dem Grund für die Ausstellung/Beantragung gefragt. Ebenso bei der Beantragung meiner Geburtsurkunde. Das kann ja heiter werden.
Meine Frage lautet: Wie erhalte ich über den GS im Nachhinein meinen grünen Reisepass? Hierzu finde ich keinen konkreten Leitfaden. Danke im Voraus
A: Den Dringlichkeitsnachweis gibt es nur im Rechtskreis der BRvD und nicht für Bundesstaatenangehörige. Der Weg führt über das EGBGB Artikel 5 Abs. 1 in Verbindung Artikel 10 und 50.
F: hallo,
ich wollte die vorbereitung zum GS einleiten und mir erstmal den grünen Reisepass besorgen doch ich bemerkte schnell das das nicht so einfach ist; Legende : ich wollte einen Reisepass - sie wollte mir wie schon angkündigt den roten neuen andrehen - ich nein ich reise in 1,2 wochen weg im Rahmen meiner Ahnen Forschung - die frau sagte mir der express pass bekomme ich mit lichtbildern ( Biometrisch ) und Die Dringlichkeit der Ausstellung muss, z. B. durch Vorlage der Reiseunterlagen, nachgewiesen werden. Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden. meine frage:
wie kann ich diese Reisebestättigung nachweisen - muss ich das überhaupt - nach Recherche auf der Hompage des amtes wird das auch unter Reisepass/Vorläufig geschrieben! wie sollte ich Argumentieren weil ich hätte schon gerne für den GS den grünen Pass! danke mal im Vorraus
Grüsse Ralf
A: Ihr Vorgehen ist nicht der richtige Weg. Die Formel heißt erst Gelb dann Grün. Der Weg geht zwar beim 1. Mal, führt aber später zu Schwierigkeiten. Denn grünen RP sollten Sie erst aus dem geänderten Rechtskreis beantragen. Dann fällt dadurch die Reisebestätigung weg.
F: Sehr geschätztes Team !
Nachdem ich von der Staatsangehörigkeit (Rustag) bis hin zum EstA-Registerauszug alles richtig zusammen habe und ich nun seit einiger Zeit mit viel Ärger in die Souveränität gehe, möchte ich nur noch wissen, ob es als iTüpfelchen zur ganzen Sache noch wichtig ist, wie man künftig unterschreibt ?
Habe irgendwo mal gelesen, dass es auch hier darauf ankommt. z.b mit Vorname und Zuname oder umgekehrt ? Oder hat das nichts zu sagen ?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
A: Das hängt davon ab mit welcher Person Sie grade unterwegs sind! Also in welche Rolle Sie grade schlüpfen. Sollten Sie jetzt nicht wissen wovon ich schreibe, beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person.
Menschen und Personen - Die Serie
F: RE:F: Warum wird in der Ausfüllhilfe Antrag F der Wehrdienst angegeben? Im Erklärvideo wird dies als Hochverrat betitelt.
A: Wenn der Wehrdienst nicht einträgt kommt es immer zu nachfragen. Außerdem steht dort Deutschland oder Bund und nicht Bundesrepublik. Auch kann aus Täuschung im Rechtsverkehr keine Straftat resultieren.
F: Was tue ich wenn ich keinen Wehrdienst geleistet habe. Wo gebe ich den BUND an. Kein Eintragungsfeld vorhanden.
Besten Dank!!
A: Wenn Sie keinen geleistet haben sollten Sie dort auch nichts eintragen.
F: Müsste die Behörde nachträglich doch noch den Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ausstellen und den Staatsangehörigkeitsausweis zurücknehmen, wenn man auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit verzichtet und die StaatsBÜRGERSCHAFT eines Landes außerhalb der Europäischen Union zuvor angenommen hat?
außerdem: Vofahren väterlicherseits aus der Gegend um Memel, sprich vielleicht ohnehin nicht unter dem Zwang der Unmittelbaren? Vertriebenenbescheinigung nach § 15 BVFG wurde jedoch im Nachhinein ausgestellt.
A: Die Rechtsstellung als Deutscher gibt es nur innerhalb des Gebietsstandes 1913, aber außerhalb des Gebietstands 1937.
F: Ich habe mir mal Teile der Verfassung von Nordkorea durchgelesen.Da wird der Bürger genannt.Und in Art.78 steht das ihre Person unantastbar ist.Wenn ich das richtig verstehe haben die nur natürliche Personen.Da steht ja IHRE Person ist unantastbar.
Artikel 78
Den Bürgern werden die Unantastbarkeit ihrer Person und ihres Wohnraums sowie das Postgeheimnis garantiert.
Was meint ihr dazu?
A: Uns fehlt einfach die Zeit uns mit jeder Verfassung der Welt auseinander zu setzen. Wir möchten auch nicht Sinnlos in die Beschäftigung gezogen werden.
F: Hallo, ich habe mal eine Frage zum Ablauf zur Antragstellung beim Ausländeramt.
Ich möchte den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit persönlich einreichen, sollte ich da einen Zeugen mitnehmen?
Und wer macht die beglaubigte Kopie des Antrags für meine Unterlagen der SB oder ein anderer "Beamter" ? Danke schon mal im Voraus.
F: Warum wird in der Ausfüllhilfe Antrag F der Wehrdienst angegeben? Im Erklärvideo wird dies als Hochverrat betitelt.
A: Wenn der Wehrdienst nicht einträgt kommt es immer zu nachfragen. Außerdem steht dort Deutschland oder Bund und nicht Bundesrepublik. Auch kann aus Täuschung im Rechtsverkehr keine Straftat resultieren.
F: Mein Anwalt wuerde mich vertreten wollen bei dem Antrag RE, F & V, um den gelben Schein zu erhalten
macht dies Sinn?
Vielen Dank
Arnold
berlinmahlow@gmail.ocm
A: Warum stellen Sie uns diese Frage? Sie sind auf dem Weg in die Souveränität und sollten daher eigenverantwortlich solche Endscheidungen treffen. Sie scheinen aber noch einen langen Weg vor sich zu haben, wenn Sie Ihre Eigenverantwortung an dritte abgeben.