F: Hallo zusammen, auch wenn das nicht wirklich in irgend eines Eurer Foren passt: Ich bin nun an den Punkt gelangt an dem ich mich geschlagen gebe. Zum besseren Verständnis zunächst mal alles, was bereits ich bereits erfolgreich erreicht habe:
1. Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten mit korrekter Ableitung
2. EStA Auszug erhalten mit korrekter Ableitung
3. Personalausweis zurück gegeben und vernichten lassen, mit schriftlicher Bestätigung
4. Verzichtserklärung auf StAG 1934 an die Staatsangehörigkeitsbehörde versendet (bisher keine Antwort)
5. Aufforderung der Gemeinde auf Entlassung aus der Meldepflicht (bisher keine Antwort)
6. Nach Malta geflogen und die Lebenderklärung gemacht und erhalten
7. Urkunde 146 nach Russland geschickt, genau wie Schutzantrag und Rehabilitationsantrag.
8. Vollauskunft wurde korrekt berichtigt, Perso usw. ist nicht mehr eingetragen.
Soweit so gut. Heute stand ein sog. Vollziehungsbeamter des Finanzamtes vor meiner Tür. Ich habe ihn nicht herein gelassen, seinen Amtsausweis verlangt, den er mir natürlich nicht zeigen konnte und ihn darauf hingewiesen, dass ich Ihn wegen seiner fehlenden Legitimation nicht anerkenne und ich auf Rechtssicherheit bestehe. Danach ist er zwar wieder weg gefahren, jedoch drohte er mir an "wir werden uns wieder sehen" und hat gleich erstmal einen Rundgang auf meinem Grundstück gemacht und bezug auf meine beiden Autos sofort gesagt: "Sie könnten ja zahlen, wollen aber anscheinend nicht". Konkret geht es um eine USt.-Forderung. Mein Konto wurde sofort darauf hin gesperrt und die Bank hat mir angedroht, sollte ich nicht zahlen sofort die Bankverbindung aufzulösen.
Ich werde diese Forderung jetzt UNTER ZWANG und unter VORBEHALT DER RECHTSSICHERHEIT bezahlen, denn es war deutlich rauszuhören, dass das alles völlig egal ist welches Recht ich nun für mich geltend machen will oder nicht. Sie werden mir die Tür aufbrechen, meine Autos einkassieren und als Reichsdeutscher betiteln, wodurch ich sozusagen als Terrorist gehandelt werde und mir meine Firma (ich bin selbständig) zerstören.
Nun bin ich am Ende meiner Kräfte angelangt. Ich habe fast ein Jahr lang fast meine ganze Energie in dieses Sklavensystem gesteckt und alles daran gesetzt hier raus zu kommen. Nun ist mir aber bewusst geworden, dass auch wenn das Recht auf meiner (unserer) Seite ist und alles korrekt geändert wurde, niemand auch nur einen Dreck drauf gibt und sich niemand auch nur im Geringsten an gültiges Recht in Deutschland hält.
Die Gefahr ist mir mittlerweile einfach zu groß für mich, meine Familie und meine Firma.
Falls mir irgendjemand von Euch helfen kann (BITTE NICHT ÜBER TEAMSPEAK) sondern ganz klassisch am Telefon oder per E-Mail so bin ich für jede und wirklich jede Hilfestellung dankbar. Ich fühle mich wie ein Sklave ohne Rechte - vom Staat ausgenutzt und in jeder Hinsicht abgezockt. Ich kenne niemanden hier in meiner Region (Schweinfurt), der mir helfen könnte oder den ich um Rat fragen könnte. Ich wünsche Euch allen trotzdem viel Kraft für den steinigen Weg.
Sollte es jemanden geben, der mich unterstützten kann (gerne gegen Bezahlung), bitte auf diesen Beitrag mit E-Mailadresse antworten. Ich weiss einfach nicht mehr weiter
A: Es ist verständlich bei Ihrem durcheinander, das Fehler unterlaufen. Das lässt sich aus Ihrer Frage deutlich heraus lesen. Leider können wir Ihnen nur über den TS3 Server Hilfe anbieten.
F: Ein freundliches Hallo in die Runde,ich habe meine Unterlagen zusammen. Geburtsurkunde vom Vater 1944 sowie die Geburtsurkunde von meinem Großvater 1907. Sind beide durch einen Standesbeamten beglaubigt. Meine eigene Geburtsurkunde ist postalisch auf dem Weg. Das sollte doch als Nachweis reichen!? Meine Frage in diese Runde: Gibt es einen erfahrenen Gelben-Schein-Menschen aus dem Raum Weilheim-Schongau bzw. Garmisch Partenkirchen, der mich auf den Gang zur Ausländerbehörde begleiten könnte? Guss (tamarino@gmx.net)
A: Ich stelle das mal einfach in die Runde hier.
F: ...aber ja, die Unterschiede zwischen "natürlich" und "juristisch" sind mir geläufig, ich bezog mich aber auf die Groß-und Kleinschreibung des Wortes "Natürlich" bzw. "natürlich", da hier Unterschiede zwischen "natürlichen Personen" bzw. "Natürlichen Personen" angewendet wurden. Das Wort "Natürlich" sollte mE nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben. Wir sind doch die "Natürlichen Personen", oder nicht?
A: Das Spiel mit den nat. und jur. Personen scheinen Sie noch nicht verstanden zu haben. Sie bezeichnen sich immer noch als Person. Sie sind also Identisch mit Ihrem PA oder Geburtsurkunde. Menschen können nur authentisch sein!!! Ich weise nun zum 3. Mal darauf hin, dass "Natürliche Person" ein eigenNAME ist. Andernfalls würde es natürliche Person geschrieben.
F: Siehe 17.07.2017 JochenGS "Die Krankenkasse kann nur mit Natürlichen Personen(Eigenname) um aber nicht mit natürlichen Personen" Ich verstehe diesen Satz nicht. Worin besteht gerade eben der Unterschied zwischen der "Natürlichen Person" und der "natürlichen Person". Ich nahm an, wir sind die "Natürlichen Personen". Oder etwa nicht? Sind wir die "natürlichen Personen" ? Und wenn nein, wer sind diese dann?
A: Wir sind Menschen und keine Personen! Eine Person ist immer eine Fiktion. Uns sind lediglich Personen zugeordnet. Die Natürliche Person ist ein Eigenname(NAME) wie in Klammer schon steht. Die natürliche Person hat einen Familiennamen.
(Personalausweisverordnung - PAuswV) § 28 Antrag
Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen;
bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung;
bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
F: Zur Antwort - Heiratsurkunde - und wo liegt nun dieser GS? Die Standesbeamtin "versucht" ihnzu finden.
A: Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Passau
F: Das mit dem TS 3 GSServer hab ich schon mal vor Einlegen des Widerspruchs versucht. Bin dann auf abends verwiesen worden, kam dann aber nicht durch.
Bitte versuchen Sie doch auf diesem Wege mir zu helfen. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür.
A: Eine andere Möglichkeit gibt es nicht!
F: Die Krankenkasse hat durch meine Person den Staatsangehörigkeitsausweis unter Hinweis das ich als natürliche Person gemäß §1 BGB zu behandeln bin. EGBGB § 5 ist zu beachten. Ich vermute es wird sich nichts ändern, oder gibt es da andere Erfahrungswerte? Inkassobüro der Treuhand bleibt Inkassobüro.
A: Die Krankenkasse kann nur mit Natürlichen Personen(Eigenname) um aber nicht mit natürlichen Personen. Trotz alle dem ist von der KK das EGBGB Artikel 5 umzusetzen. Auf das Ergebnis sind auch wir gespannt. Halten Sie uns auf dem laufenden.
F: Hallo,
ich habe "entdeckt", dass in meiner Heiratsurkunde, von 1972, für meine Frau und mich unter <7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis> folgendes steht.
"Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Passau vom (Datum)"
A: Der GS wurde in den 70igern von Amtswegen bei Hochzeiten noch durchgeführt.
F: Hallo. Folgendes Video habe ich mir angesehen und darin wird auch auf den Art 116 eingegangen. Es wird argumentiert das der 116.2 der richtige sei für die Ableitung. Mit dem 116.1 falle ich in den Gebietsstand von 1937. Außerdem bin ich nach 116.1 auch Ausweispflichtig. Wie seht ihr das? Heimatliche Grüße
F: Gibt es einen Rechtsanwalt der die Rechte der deutschen Staatsangehörigen verteidigt und mit ihnen auch Gerichtstermine wahrnimmt?
Wenn ja, wo finde ich den?
A: Nein, der wäre seine Lizenz ganz schnell los!
11.07.2017
Geheimsache Staatsangehörigkeit-Freiheit für die D
F: Bitte, hat einer von euch das Buch von Max von Frei schon gelesen? Stehen das Desinformationen oder deckt sich der Inhalt des Buches mit euren Erkenntnissen und Wissensstand?
A: Nein wir haben das Buch noch nicht gelesen. Aber die Erfahrungen sagen, dass 90% richtig sind.
F: Hallo,
eine Frage zu diesem Beitrag.
09.07.2017
Fred
F: 1) bzgl. Heto 5.7.17 - Antrag Grüner Reisepaß WAS genau meinten Sie mit Ihrer Antwort: "Ich hoffe Sie haben die Regel erst GELB dann GRÜN berücksichtigt." ??? 2) Ich möchte einen Reisepaß beantragen, am besten natürlich den vorläufigen, aber der normale Rote ginge auch, jedoch finde ich nur noch den ePass mit Fingerabdrücken als Angebot! Wie kann ich Fingerabdrücke verhindern? Herzlichen Dank!
A: Erst Gelberschein dann grünen Reisepass. Wenn man den Roten nimmt gehört Fingerabdruck und biometrisches Passbild dazu.
Ich möchte doch auf dem gelben Schein, dass der NAchname ebenfalls klein geschrieben wird, dann brauche ich doch auch den grünen Reisepass, da außen und innen der Adler 6 Schwingen auf jeder Seite hat.
Wenn ich den gelben Schein jetzt beantrage, sollte ich doch den grünen vorzeigen als Ausweis oder wie sieht das aus?
A: Wer sagt das??? Es ist vollkommen egal mit welchem Ausweis sie sich ausweisen. Es ist immer die jur. Person(Name). Die Beschaffung des grünen Pass ist in dem Rechtskreis Rechtlich auch kontraproduktiv und kann auch im Nachgang zu Schwierigkeiten führen.
F: Hallo liebes Team. Vor kurzem habe ich euch geschrieben bezüglich Weidners Ausfüllhilfe welche ich Dank euch korregieren konnte. Jetzt erscheint auf Alexander Wagand seinem YouTube Chanel ein neues Video über den Weidner: https://youtu.be/N_QwWFzpEUU. Dort behauptet er das wir als nachgewiesene Bundesstaatler dem EU Recht unterliegen. Wusste gar nicht das irgendein Handlungsfähiger dem Lissaboner Vertrag unterschrieben hat. Da die BRD nicht der Rechtsnachfolger ist somit können die doch uns gar nicht dem EU Recht unterwerfen oä. Oder stimmt das was der da von sich gibt?
A: Bundesstaatler können nicht den EU Recht unterliegen. Das Kaiserreich ist nie in den Verein EU eingetreten. Das ist Desinformation vom feinsten. Vielleicht können Sie 1 und 1 zusammen zählen.
F: 1) bzgl. Heto 5.7.17 - Antrag Grüner Reisepaß
WAS genau meinten Sie mit Ihrer Antwort: "Ich hoffe Sie haben die Regel erst GELB dann GRÜN berücksichtigt." ???
2) Ich möchte einen Reisepaß beantragen, am besten natürlich den vorläufigen, aber der normale Rote ginge auch, jedoch finde ich nur noch den ePass mit Fingerabdrücken als Angebot! Wie kann ich Fingerabdrücke verhindern?
Herzlichen Dank!
A: Erst Gelberschein dann grünen Reisepass. Wenn man den Roten nimmt gehört Fingerabdruck und biometrisches Passbild dazu.
F: Ich habe im Juni meinen Feststellungsantrag (BVA-Formulare) ans Berliner-Bezirksamt geschickt. Nun soll ich eine Kopie Perso/Reisepaß nachreichen (ich weiß, daß ist nicht erlaubt, hab aber noch nicht recherchiert, worauf ich mich da beziehen kann). Tip?
Ganz herzlichen Dank für eure Arbeit!
A: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
F: Ich habe jetzt von einem Kollegen ein Schreiben erhalten, wo man bei Ausstellung des GS eine Verfügung und eine Rechtsmittelbelehrung erhält.Da steht unter anderem folgendes drin:
Nach § 4 Abs.1 StAG erwirbt ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Auch ein eigenartiger Satz.
Ist das wichtig das man dieses Schreiben hat oder ist es zu vernachlässigen?EStA und GS sind in Ordnung.Meiner Meinung nach ist so ein Schreiben zu vernachlässigen.Von RuStAG steht dort auch nichts.
A: Das sind nur Textbausteine ohne Sinn. Der ESTA Eintrag ist seit kurzem geändert. Da steht jetzt nur noch Geburt(Abstammung).
F: Hallo,
Kann ich einen Staatsangehörigkeitsausweis auch ohne festen Wohnsitz beantragen?
A: Warum sollten Sie nicht. Das ist zwar eine besondere Herausforderung, aber der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.
F: Im Anhörungsbogen steht: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Fragen zu Ihrer Person vollständig zu beantworten...Die Verletzung dieser Pflicht stellt eine OWiG dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann (§111 OWiG)" An diesem Prozedere erkennt man, dass hier mit der Unterschrift der Juristischen Person alles nur auf Einwilligung zu einem Geschäft abläuft. Nun möchte ich mir aber keinen zusätzlichen Ärger einhandeln, den Zettel ausfüllen, allerdings nur mit den Angaben meiner Natürlichen Person, da ich keine Angaben zu einer Person machen kann, die mir eben nicht gehört. Verstehe ich euch richtig, dass ich dennoch als Juristische Person abgehandelt werde, selbst wenn ich meine Unterschrift auch nur im Auftrag und als Natürliche Person wiedergeben würde? Das wäre ja allerhand.
A: Tolle Behauptung, im OWIG §111 ist nur von falschen Angaben die Rede. Nicht von keinen Angaben!!! Eine Plicht lässt sich nicht erkennen und widerspricht auch dem Zeugnisverweigerungsrecht als Beschuldigter. Im EGBGB Artikel 5 steht, ist die Person auch Deutscher geht diese Rechtstellung vor. Als GS Träger ist das OWiG für Sie nicht einschlägig, da es nicht in Ihrem Rechtskreis vorhanden ist. Es ist vollkommen egal ob das Angebot als jur. oder nat. Person konkludent annehmen. Mit dem willen Ärger aus dem Weg zu gehen, werden Sie Ihre Rechte nicht Umsätzen können.
F: Moin wollte mal fragen ob man von diesen ERNESTO die Beiträge irgendwo zusammen fassen könnte. Der Kerl ist mir komisch aufgestoßen 🤢
A: Nein das ist nicht möglich. Einige provozierende Fragen sind auch gleich gelöscht worden.
F: Die Abteilung OWiG will auf ihrem Anhörungsbogen Angaben zur Juristischen PERSON haben, offensichtlich eine Jurisdiktion herbeiführen und unterschreiben soll man diesen Zettel auch noch. Sie selber unterschreiben ihre Briefe aber nicht bzw. versenden diese nur "im Auftrag". Habe den GS und werde, um größtmöglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, auf dem Anhörungsbogen Angaben machen, allerdings nur zu meiner Natürlichen Person. Empfiehlt sich, diesen Anhörungsbogen ebenso nicht zu unterschreiben oder, da man ja nur Angaben zur Natürlichen Person gemacht hat, diesen ebenso lediglich "im Auftrag" zu unterschreiben?
A: Das wird Ihnen nicht helfen, denn die SB können aus Unwissenheit die Personen nicht auseinanderhalten. Dass müssen sie auch nicht, da das Ausfüllen die Einlassung auf das Geschäft ist. Notwendig ist hier eine kurze Zurückweisung.
F: Hallo! Habe mir nochmal Gedanken gemacht. Was GS dranhängen angeht. Das muß eine notariell beglaubigte Fotokopie sein, oder? Meinen Original GS gebe ich natürlich nicht aus der Hand.
Das Argument mit der Ungültigkeit der Wahlen will ich u.a. auch bringen.
A: Eine Kopie ist ausreichend, sie können ja in die Akte kucken.
F: Ist immer wieder erschreckend wie ängstlich die Leute sind.Wenn der GS nur zu Hause im Schrank liegt hätte man sich die ganze Arbeit sparen können.Ich habe das schriftlich das ich dem Verfassungsschutz und der Polizei gemeldet wurde.Einen Brief bezüglich ungültiger Wahlen habe ich 2016 wegen § 15 BWahlG und § 1 Landeswahlgesetz Berlin an das Bezirkswahlamt geschrieben.Die Antwort kam und folgend kam auch der GS.Nicht verkriechen, sondern gezielt und mit Verstand vorausgehen.Ich füge jedem Schreiben mit den Behörden den GS mit einer Antidiskriminierungserklärung basierend auf Gesetzen bei.Probleme gab es noch nicht.Natürlich sollte an auch die entsprechenden Gesetze argumentieren können.
Die Art.79 Abs.1, Art.120 Abs.1, Art.125, Art.133 und Art.146 GG dürfen nicht fehlen.
Der ein oder andere SB wird da mal ins GG reinschauen und dann geht die Lampe ein stückchen weit an.
A: Ja, ein bisschen Argumentation braucht man.
F: Liebe Leute vom GS-Team,
Eure Antwort an mich darf ich wohl als Satire werten. GS dranhängen? Das ist nicht euer Ernst. Wenn ich das andere Schreibe wegen Wahlgesetz, Kontrolle der GS, dann dauert es bestimmt nicht lange, bis ich übereifrigen "Besuch" bekomme.
A: Also die Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten zu kontrollieren, kann keine Satire sein!!! Sonden eher Aufgabe. Ich war schon 2013 bei der Wahl und habe die Aufgefordert sich an das Bundeswahlgesetz zu halten. Dazu betreibe ich noch diese Seite. Besuch bisher Fehlanzeige. Aber Kuchen habe ich immer auf Vorrat da. Man weiß ja nie ob der Werkschutz zu Besuch kommt. Ist aber auch eine Tolle Möglichkeit der Aufklärung von Bediensteten. Sollten Sie Besuch bekommen, fragen Sie die doch einfach nach der Rechtsgrundlage für diese Handlung.
F: Zu Bunzels Antwort.Ich hätte denen die Frage gestellt welche Person denn angeschrieben wurde.Die juristische Person oder die natürliche Person.Ich denke dann wäre schon Schluß gewesen."Reichsbürgeralarm".Die Antwort mit der Kontrolle der Staatsangehörigkeitsausweise gibt denen den Rest.
F: Von meiner Gemeinde wurde ich benachrichtigt, daß ich bei der Wahl im September als Wahlhelfer ausgewählt wurde, ehrenamtlich, aber Pflicht. Gründe für Nichtzurverfügungstehung müßen mit Nachweisen belegt werden. Der gelbe Schein wird mir wohl nichts nützen, um zu sagen, ich gehöre nicht mehr zur "Bunzeldingens", oder?
A: Schreiben Sie doch einfach der Gemeinde, dass Sie nicht bereit sind, sich für die BRvD für Scheinwahlen der Beihilfe zum Verfassungsbruch schuldig zu machen. Teilen Sie Ihnen auch mit, dass Sie nicht das GG meinen. Hängen Sie den GS dran und warten auf das Ergebnis. Ihre Beihilfe sollten Sie an Bedingungen hängen. z.B. die Einhaltung des Bundeswahlgesetzes §15. Sie würden also zu Verfügung stehen, die Staatsangehörigkeitsausweise zu kontrollieren. Das auch wirklich nur Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen und nicht jeder vermutete Deutsche. Ab dann dürften Sie nicht mehr tragbar als Wahlhelfer sein.