14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Am 09.04.2014 erhielt ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis. Den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft habe ich nach einigem Theater und einer Beschwerde wegen Diskriminierung nun ebenfalls erhalten. Allerdings habe ich Probleme, meinen EStA- Registerauszug zu bekommen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde erklärte, sie habe die Meldung ans BVA per automatischem Programm vorgenommen. Später teilte der Bearbeiter unter Zeugen mit, daß die Daten nicht beim BVA angekommen wären und er keine Rückmeldung von dort erhielt. Er wollte die Meldung aber manuell durchführen. Nun hatte ich alle Unterlagen ( Antrag auf Selbstauskunft mit beglaubigter Unterschrift / Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises / Kopie Personalausweis ) zwecks Nachweis per "Einschreiben mit Rückschein" ans BVA gesandt. Zunächst kam nach E-Mail-Anfrage von dort die Mitteilung, mein Antrag wäre nicht aufzufinden. Nachdem ich per E-Mail den Rückschein ans BVA sandte, kam die Mitteilung, daß zu meiner Person keine Daten im EStA- Register gespeichert sind. Bitte gebt mir einen Rat, was ich nun noch tun soll. Wie soll ich ermitteln, wer hier lügt ? Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!
A: Die Ausländer"ÄMTER" haben einen direkten Zugang zum ESTA Register über das Internet. Wahrscheinlich ist hier die Eintragung nicht erfolgt. Es heißt, die Eintragung hat unverzüglich zu erfolgen. Das legen die "ÄMTER" manchmal sehr großzügig aus. Für dich besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Dies wird das BVA erledigen. Ich würde in einem Monat dem Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, ob die Eintragung erfolgt ist. Bei positiver Aussage, nächstes Telefonat mit dem BVA, wann sie dir deinen Auszug zukommen lassen wollen.
14.07.2015
Vitali Schmidt
F: Hallo,ich bin Spätaussiedler. Ich bin 1991 als 4 jähriger aus Kasachstan gekommen. Ich Besitzte nur ein Dokument das sagt das ich als Deutscher aus Kasachstan vertrieben wurde.All unsere Papiere von unseren Vorfahren exestieren leider nicht mehr! Meine Frage: Was kann ich tun???
A: Wenn Sie die vollständigen Namen, den Geburtsort und am besten noch das Geburtsdatum Ihrer Vorfahren kennen, dann sollte Ihnen das Standesamt 1 in Berlin weiterhelfen können. Verwenden Sie im Zuge des Antrages aber bitte keine Dokumente, wie das von Ihnen genannte!
F: Unterschreibung zum Verzicht auf Widerspruchseinlegung des Stag-Ausweises. Wenn man so etwas unterschrieben hätte, wäre dieses doch trotzdem nichtig, weil es eine Nötigung von seitens der Behörden darstellt eine Widerspruchsverzichtserklärung den Antragsstellern abzupressen, oder? Man hätte ja trotzdem das Recht einen Widerspruch einzureichen,oder?
A: Ja, eigentlich schon, leider bekommt man in der BRiD kein Recht mehr. Hier ist alles nur noch Willkür. Einen Richter der Ihnen Recht gibt werden Sie auch nicht mehr finden.
F: "Antrag F", Ich war einfacher Wehrpflichtiger W15 von 89-90 im Land „BUND“, gibt es mit der Angabe Probleme? Es gibt Aussagen von Nichts angeben, bzw. Angaben zur einfachen Wehrpflicht sind bedenkenlos.
A: Wie Sie richtig erkannt haben, haben wir bereits mehrfach dazu geraten, dort nichts anzugeben.
F: Ich stelle meinen Antrag in Sachsen, im Landkreis Meissen. Zum Antrag habe ich eine Erklärung zum Unterschreiben mit erhalten, die aussagt das ich keine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt oder erworben habe und dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge haben oder hatten. Desweiteren erhielt ich ein Merkblatt über benötigte Unterlagen, dem zu Folge ich als ehemaliger DDR Bürger den ungültig gemachten DDR Ausweis vorlegen soll. Ist das alles i.O.? Danke
A: Nein, ist es nicht. Sie stellen einen Antrag auf Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit. Da haben der alte DDR Ausweis und der Perso der BRiD nichts zu suchen. Die ist nur ein weiterer Versuch der Täuschung. In der Erklärung streichen Sie Staatsbürgerschaft durch und tragen Ihre richtige Staatsangehörigkeit ein (Preußen, Bayern, Sachsen, usw.).
F: Danke für Eure Unterstützung. Aus Polen stammende Kinder würden die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung erfüllen. Ab welchem Alter kann man den Antrag auf den Gelben Schein stellen (bevor die Staatsangehörigkeit verlorengeht). Wäre das ein geeigneter Ansatzpunkt, um für einen "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" (da sie ja keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben). Würde das gleiche dann nicht auch für in Deutschland geborene Kinder gelten, welche noch nicht die Staatsangehörigkeit durch Unterschrift von Personaldokumenten angenommen haben? Danke im Voraus, M.
A: Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann selbstverständlich auch für minderjährige Kinder jeden Alters durch den Sorge tragenden, im Idealfall also dem Vater, beantragt werden. Der Vater selbst sollte dies dann aber selbstverständlich auch tun oder getan haben. Uns ist sogar ein Fall bekannt, wo ein Vater bei der Beantragung des eigenen Staatsangehörigkeitsausweises für seine Kinder gleich mit gesorgt hat, indem er für diese gleich die Anträge mit eingereicht hat, woraufhin diese namentlich auf seinem StAG-Ausweis mit aufgeführt wurden. Dies wäre also auch eine Variante.
F: Also kann ich den Ausweis behutsam entgegen nehmen und danach Widerspruch einlegen und mir den Auszug aus dem Esta holen? Oder soll ich gleich Widerspruch einlegen? Vielen Dank.
A: Genau so ist es. Erst StAG-Ausweis, dann EStA-Auszug und dann der Widerspruch.
F: Kurzer Erfahrungsbericht. Wie ich hier schon geschrieben habe, bin ich den Weg gegangen auch als uneheliches Kind in Verbindung mit der 302 Tage Regelung BGB 1896 §1591 ff und §1592. Antragstellung war nicht so einfach, nach einer Diskrminierungsbeschwerde da der Sachbearbeiter Perso sehen wollte und weiteren Schreiben in Verbindung mit der rechtlichen Lage, habe ich letzte Woche den Festellungsbescheid bekommen. " Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird gemäß § 30 Abs 2 StAG hinreichend hingewisen, dasss der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 in der zum Zeitpunkt der Geburt gültigen fassung des Staatsangehörigkeitsgesetztes, erworben und danach nicht wieder verloren hat." Das ist der Wortlaut in dem Festellungsbescheid. Dann war ich dort um den Staatsangehörigkeitsausweis erstmal zu begutachten. Schöne A4 Urkunde. Doch mir war etwas komisch als ich Ihn mir genau angesehen habe. Dort steht nämlich "ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)! Müsste nicht dort stehen "ist Deutscher"? Mein Name wurde richtig geschrieben(Max Mustermann), zwar nicht in Sperrschrift aber das muss erstmal langen. Was ich ich nun machen? Zurückweisen ? Vielen Dank für die Hilfe!!
A: Danke für die Info. Ja, eigentlich müsste da stehen "ist Deutscher", aber diese Urkunden werden nicht mehr ausgestellt. Der Weg führt über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist natürlich die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat um in den anderen Rechtskreis zu kommen. Dieses versuchen wir seit 1 ½ Jahren. Trotz bezahlter Gerichtskosten für die 1. Instanz, scheinen bis heute die Räder still zu stehen.
F: In eurem Video wird erwähnt, dass man im Antrag auf keinen Fall den Militärdienst bei der BRD angeben soll. Ich war von 1987 bis 1989 Zeitsoldat, soll ich hier dann keine Angaben machen? Vielen Dank für die Antwort
A: Genau, am besten erstmal keine Angaben dazu machen.
F: Gibt es Erfahrungen mit Kopien aus Familienbüchern? Ich will Kopien aus Familienbüchern der Eltern/Großeltern machen. Beglaubigen kann man diese Kopien eh nicht (Urkunden). Bei Antragsabgabe nehme ich die original Familienbücher mit zur Gegenprüfung (Nur zur Ansicht). Spricht was dagegen?
A: Nein, das ist sogar wunderbar. Die persönliche Abgabe des Antrages kann allerdings zu Diskussionen führen, die man mit der Einreichung per Post vermeidet. Darauf sollte man vorbereitet sein.
F: Frage zu Antrag. Gibt es überhaupt noch Leute, die in diesen Tagen bei der Abgabe des Antrages, um eine Kopie des Ausweises drum herum kommen?. Gesetzesgrundlage und Standhaft bleiben ist ja schön und gut, aber oft steht man dann an einem Scheideweg. Nach links (Ohne Ausweiskopie) in die Sackgasse. Nach rechts (Mit Kopie des Ausweises) Mögliches Endresultat die Ersitzung
A: Ja, es geht, aber der Druck aus den Ministerien muß wohl stetig wachsen und viele Kreise und kreisfreien Städte beugen sich dem augenscheinlich. Als eines der letzten Mittel stellen Sie die Herrschaften vor die Wahl: "Entweder Sie stellen mir den Staatsangehörigkeitsausweis aus, oder erteilen mir die kostenpflichtige Ablehnung."
Keine Sorge, letzteres werden sie nicht tun, jedenfalls ist uns nicht ein einziger Fall bekannt, denn das wäre die Bankrotterklärung der Verwaltung schlechthin, für die Sache wiederum also schon wieder ein Glücksfall.
F: Ich finde es klasse, dass Sie hier alle Fragen so zügig abarbeiten. Mein Vater und meine Mutter sind geschieden. Meine Mutter neu verheiratet. Ich jedoch habe beispielsweise schon den geliebten Schein. Kann meine Mutter sich nun auf mich beziehen und auch einen gelben Schein beantragen? Oder muss Sie auch Ahnenforschung betreiben? Zweite frage: Könnt ihr Tipps geben, wie ich den grünen Reisepass bekomme? Ist dieser wirklich nur ein Jahr gültig? Normalerweise müsste doch eine Kirche mir beurkunden, dass ich deutscher nach (Ru)StAG bin, da die Kirche doch schon immer ein staatliches Organ war / ist? Oder liege ich da falsch? --- Geprüft mit Duden Technologie
A: Ihre erwähnte "Rückwärtsableitung" (wie soll ein Baum seine Abstammung anhand eines Apfels nachweisen können) und den angenommenen Aspekt der "Kirche als staatliches Organ" lassen wir mal außen vor. Gemäß RuStAG besitzt eine Ehefrau automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes, also sollte ihr Mann sich auf jeden Fall den Staatsangehörigkeitsausweis besorgen und Ihre Mutter sich als seine Ehefrau diese Staatsangehörigkeit auch bestätigen lassen. Ihn ebenfalls selbst zu beantragen, kann allerdings auch nicht schaden. Der grüne Reisepaß ist max. nur ein Jahr gültig. Wenn Sie ganz dringend kurzfristig am Wochenende verreisen müssen und ein Paßfoto haben, dann bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als am Freitag zur Stadtverwaltung zu gehen und sich einen vorläufigen Reisepaß zu besorgen.
F: Ich kann in einem Formular unzutreffendes streichen. So wird aus (Urgroßvater vor 1914) "Der Vorfahre besitzt/besaß neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch folgende weitere Staatsangehörigkeiten" dann "Der Vorfahre besaß folgende Staatsangehörigkeiten"
A: Ja, genau so. Oder Sie verwenden gar kein Formular und stellen den Antrag formlos.
F: ich bin 1979 gebohren mein vater 1950 und desen vater 1919 in leibzig aber das reicht ja noch nich aus laut ( RuStAG 1913) frage wie komm ich nun an die geburtsuhrkunde oder sterbeuhrkunde meines uhrgroßvaters den ich leider nie kennen gelernt habe
A: Wie bei den anderen Vorfahren auch, durch Anforderung bei dem Standesamt seiner Geburt und dem der Heirat mit Ihrer Urgroßmutter. Zur Not müssen Sie sich dabei einfach rückwärts von Vorfahre zu Vorfahre zurück arbeiten.
F: Hallo,ich habe bereits den Gelben Schein, da ich diesen beantragen musste,damit meine Kinder die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen,nun die Frage, kann ich mit diesem dann einfach die weiteren Schritte machen,oder muss ich wie im Video , trotzdem den Antrag abschicken,mit Abstammungsurkunden etc? Bin geboren in Berlin,lebe aber in Hannover. Gruss
A: Einfach den ESTA Auszug besorgen und überprüfen. Dann wird man sehen ob weitere Schritte nötig sind.
F: Auf diesem Wege vielen herzlichen Dank, dass es euch gibt!!! Folgende kleine Problematik konnte ich nicht lösen: Sowohl ich selbst, als auch Vater, Großvater und Urgroßvater sind im "Großherzogtum Baden" geboren; was meinen Antrag einfach gestaltet. Allerdings: Was ist bei Anlage F und Anlage V unter Punkt 4.3 einzutragen? "Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich"? sein "Geburt" und erworben durch "Abstammung"?
A: Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" gibt es nicht und gab es nie. Es gab / gibt zwar die unmittelbare Reichsangehörigkeit, welche aber vornehmlich Bewohnern der Schutzgebiete und Kolonien vorbehalten war / ist und hat mit unserer Staatsangehörigkeit nichts zu tun. Der Bundesstaat dem Sie angehören heißt selbstverständlich "Großherzogtum Baden" und ist auch genau so anzugeben. Die beiden anderen Eintragungen stimmen, so wie innerhalb unserer Ausfüllhilfen unter PRAKTISCHES beschrieben.
F: mein Vater, wurde als Kind Adoptiert, damit hat der Adoptivvater alle rechten und pflichten ihm gegenüber, gilt das auch als nachweiß wenn ich mir von meinen Vater und seinem Adoptivvater die Geburtsurkunden besorge?
A: Ja, allerdings sollten Sie ebenfalls einen Adoptionsnachweis dem Antrag beifügen.
F: ich bin in Stendal/ Sachsen-Anhalt geboren, meine Mutter ist dann mit mir nach Berlin gezogen wo ich nun seit ca. 35 Jahre lebe.Nachwelchem Bundesstaat muss ich jetzt den gelben Schein beantragen ?
A: Mit Verlaub... aber diese Informationen sind auf unserer Seite hinreichend kommuniziert.
F: Nach Durchsicht dieser FAQ und des Antrag F ist mir folgendes Problem untergekommen: Ich war Wehrpflichtiger, habe aber nach der Wehrpflichtzeit um 3 Monate verlängert. Nun heißt es im offiziellen Merkblatt zu Antrag F, dass "Ein freiwilliger Dienst liegt auch dann vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflicht von Ihnen auch nur um einen Tag freiwillig verlängert wird/wurde." - Was ist hier zu tun? Oder wäre es in meinem Fall "besser", keine Angaben zu meinen Militärzeiten zu machen?
A: Wie gesagt, je weniger Angaben Sie machen, desto besser. Die "Behörden" verfahren im Detail einfach zu unterschiedlich um ein 100%iges Patentrezept anbieten zu können. Das wichtigste ist, sich mit der Materie so eingehend wie möglich zu beschäftigen, um im Einzelfall geeignet argumentieren zu können.
F: Ich beziehe mich auf Anlage F Abschnitt 5 "Meine Aufenthaltzeiten seit Geburt": Ich habe einige Jahre im Ausland (Schweiz und England) gelebt. Die ganz genauen Daten sind mir leider nicht mehr bekannt. Muss ich diese korrekt angeben? Müssen überhaupt Auslands-Aufenthaltszeiten eingetragen werden?
A: Bitte lesen Sie zuerst bereits veröffentlichte Fragen und Antworten, bevor Sie Ihre Fragen stellen. Die Antwort an Martin, direkt unter Ihnen, sollte weiterhelfen. Darüber hinaus geht es bei Aufenthaltzeiten im Ausland allein darum glaubhaft zu machen, daß nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes angenommen wurde.
F: Was hat es denn mit den im Antrag gefragten Aufenthaltszeiten auf sich? Wenn ich nach Geburt ableite würde das nach meinem Verständnis keine Rolle spielen. Wo gibt es denn Regeln, die aus den Aufenthaltszeiten etwas ableiten?
A: Füllen Sie sie einfach nicht aus. Nicht alles was abgefragt wird, ist auch zwingend erforderlich. So hat man uns jahrzehntelang in irgendwelche konkludenten Vereinbarungen getrickst. Wir wollen souverän sein und sollten uns auch dementsprechend verhalten.
14.07.2015
Robert Schramm
F: ich habe jetzt die Geburtsurkunden von meinem Vater, meinem Opa, sowie Heiratsurkunden von meinen Eltern und meinen Großeltern. zurück gehen muss ich bis zu meinem Uropa der 1903 geboren ist. in der Heiratsurkunde von meinen Großeltern (die 2 teile umfasst), stehen auch sämtliche Daten von den Eltern meiner Großeltern also von meinem Uropa und Uroma (Geburtstag, Geburtsort, Eheschließung usw.) reichen diese Dokumente schon aus oder brauche ich zwingend jetzt noch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde von meinem Uropa? vielen dank im Vorraus!
A: Eigentlich sollte dies reichen, die Anlage V für Ihren Urgroßvater ist aber selbstverständlich auszufüllen. Weisen Sie darin aber ausdrücklich auf das entsprechende Dokument hin.
F: Antragstellung: ich hatte damals unaufgefordert eine Meldebescheinigung abgegeben nebst einer notariell beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, quasi um meine Identität nachzuweisen damit ich um die Abgabe des Person drum herum komme.....habe jetzt eure Antwort an Gerhard gelesen und bin gerade sehr beunruhigt. Können die damit etwa auch nach Ersitzung ableiten?
A: Das Grundproblem ist oftmals einfach die Unwissenheit in den Behörden selbst. Dazu kommt, daß unverbindliche und vorläufige Handlungsempfehlungen zum Teil in deren Arbeitsalltag mehr Gewicht haben als geltendes oder gar gültiges Recht. Daher gilt es, denen so wenig wie möglich an die Hand zu geben, mit dem sie - zumindest potentiell - "Unfug" treiben können. Allein dadurch nach Ersitzung abzuleiten ist zwar wenig wahrscheinlich, aber wer weiß, welche Strategien in Zukunft noch ausgebrütet werden, um eine korrekte Ableitung zu umgehen.
F: Spricht was sagen, seine einfache Meldebescheinigung mit dem Antrag abzugeben, da dort als einziges Dokument neben Geburtsdatum, auch die Adresse steht. Will damit erreichen, das ich um eine Kopie des Ausweises herumzukommen, mit der Begründung, das Amt hat sogar mit der Meldebescheinigung meine Adresse
A: Grundsätzlich ist anzuraten, nichts bereits im Vorfeld einzureichen, was nicht notwendig ist. Reichen Sie erstmal den Antrag inkl. aller Urkunden ein und warten Sie ab, was kommt. Es ist in Einzelfällen vorgekommen, daß sogar eine Meldebescheinigung gefordert wurde. Sollte dies der Fall sein, besorgen Sie sich bitte eine Aufenthaltsbescheinigung (keine Meldebescheinigung) und reichen Sie diese ein. So wie Sie es vorhaben würde es eh nicht funktionieren, da es denen um einen Identitätsnachweis geht.
14.07.2015
Christian Damm
F: Mein Vater ist unehelich geboren, meine Großeltern heirateten 1,5 Jahre später. Im Familienbuch meiner Großeltern gibt es einen Geburtsschein meines Vaters unter der Überschrift "Gemeinsame leibliche Kinder der Eheleute". Weiter hinten im Familienregister sind meine Großeltern nochmals als Ehepartner mit ihren leiblichen Kindern eingetragen, darunter auch mein Vater. Darüber hinaus ist es nicht extra dokumentiert, dass mein Großvater meinen Vater als Kind angenommen hätte. Kann ich also die Ableitung über meinen Großvater führen oder besser über meine Großmutter?
A: Nein, leiten Sie über ihren Großvater ab und fügen Sie die von Ihnen benannten Dokumente in Kopie dem Antrag bei.