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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Michael
F: Bin in Bayern geboren, Großvater Wittstock, Urgroßvater in Berlin. Demnach bin ich also kein Bayer sondern von der Abstammung her Preusse. Ist das so korrekt?

A: Das haben Sie richtig erkannt.


14.07.2015
Udo Hessen
F: Aber eines Wundert mich, wird bestimmt noch geändert. Die Antragsformulare kommen doch offiziell vom BVA und in den Anträgen steht bei Punkt 2.3 Ausweis/Paß „Bitte Kopie beifügen“, >>noch<<< nicht MUSS Kopie beifügen.

A: Dazu müßte erst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden - und wer sollte legitimiert sein, dies zu tun?


14.07.2015
Udo Hessen
F: Habe ja schon meinen Ausweis vorgezeigt, da kam mir schon gleich die Beamtenhand zum Abgreifen entgegen, mit dem Spruch „Dann mache ich eben eine Kopie“, habe Ausweis weggezogen. Seit dem ist Schluß mit Lustig. Jetzt heißt es Ausweiskopie, oder es bleibt eben liegen. Da ist nichts mit Ausweis vorlegen erst bei Abholung

A: Das alles scheint also schon bei Antragsabgabe vorgefallen zu sein. Wir raten dazu, eine Weile zu warten (ca. 2 Monate Bearbeitungszeit) und dann ein Schreiben zu verfassen, worin Sie die Herrschaften auffordern, entweder den Staatsangehörigkeitsausweis oder die kostenpflichtige Ablehnung zu erteilen. Darin weisen Sie dann am besten auch darauf hin, daß Ihnen die Existenz von Anwendungshinweisen der Innenministerien bekannt sind und diese eben keine verbindlichen Dienstanweisungen sind, was wiederum die Bediensteten vor Ort in die Haftung bringt. Danach blieben dann noch Fachaufsichtsbeschwerden und Diskriminierungsbeschwerden wegen der Befolgung von Anwendungshinweisen für den "Umgang mit Reichsbürgern", zu denen Sie nicht gehören.


14.07.2015
Udo Hessen
F: Meine Beamten sind stur! Sie wollen einen Ausweis als Kopie! Habe mit Vorgesetzten gesprochen wegen Gesetzeslage und angedeutet dass es Möglichkeiten der Beschwerden gibt (immer freundlich). Der Kommentar „Ja, ja, die Gesetzeslage, Machens mal ne Beschwerde…, wenn Sie keinen Ausweis als Kopie beibringen, macht auch nichts, dann bleibt Ihr Antrag ewig hier liegen“ Somit gibt es zwei Möglichkeiten, liegen lassen, oder zumindest die „deutsche Staatsangehörigkeit“ Vermutung auf Ersitzung abgreifen, oder hoffen nach (Ru)StAG?

A: Die Erfahrung zeigt, daß Hessen und Ba-Wü durchschnittlich die schlimmsten zu sein scheinen. Wenn sonst alles vorliegt, dann schreiben Sie denen, daß Sie gerne bereit sind sich bei Abholung durch Vorlage auszuweisen, oder man soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Keine Angst, letzters machen sie nicht...


14.07.2015
Fränk
F: F Antrag - warum nicht unterschreiben? Sowie den EStA? Und der Antrag für den Reisepass muss ich doch bestätigen oder nicht? Oder wie wäre es mit meinem eigenen Stempel? Was hat es nun damit auf sich, mit der Unterschrift? Viele hier, die Anträge abgegeben haben, haben ja unterschrieben. Was sind die Konsequenzen?

A: Ich weiß nicht wo Sie das gelesen oder gesehen haben, daß der Antrag nicht unterschrieben werden soll. Einen Stempel können Sie sich nach der Aushändigung des gelben Scheins anfertigen lassen. Am besten mit grüner Tinte.


14.07.2015
Oswald
F: Rückfrage zu Reisepass: Habe mir das Video Konkrete Schritte Teil 2 mehrmals angesehen und ich meine gesehen zu haben, daß Herr Oberüber im Antrag Personalausweis und Pass angekreuzt hatte und sagte „Wenn Ihr ihn habt, dann habt ihr ihn, die wissen es doch sowieso. Später bei den Anlagen sagte Herr Oberüber „dann lege ich noch eine Kopie eines Reisepasses von mir selbst bei und dann wars das schon“

A: Um sich vor Ort auszuweisen ist das auch kein Problem, es darf nur keine Kopie in die Akte. Die Videos sind auch schon etwas älter, mittlerweile gibt es dazu neue Erkenntnisse, denn die Behörden stellen sich auch auf geänderte Situationen ein.


14.07.2015
Oswald
F: Bei der Beantragung: Ich lese immer wieder, daß eine Kopie des Reisepaßes möglich sei, aber niemals vom Personalausweis, worin liegt der Unterschied?

A: Wenn die eine oder andere dahingehende Antwort derart mißverständlich formuliert sein sollte, bitten wir dies zu entschuldigen. Zur Vorlage, das heißt zur Identitätsfeststellung können beide Dokumente verwendet werden, jedoch ist unbedingt darauf zu achten, daß keine Kopien davon eingereicht werden und die dann somit in die Akte gelangen!


14.07.2015
Alexander L.
F: Wer hilft mir bei den ganzen Ausfüllen der Dokumente? Mein größtes Problem stellt sich in der Beweisbringung weil meine Eltern mir keinerlei Geburtsurkunden oder andere Dokumente geben wollen. Wie komm ich sonst zu meinem Recht?

A: Da werden Sie die Ausfüllhilfe auf der Seite nutzen müssen. An die Unterlagen kommen Sie über die Standesämter. Anfangen sollten Sie mit Ihrer eigenen Geburtsurkunde. Dazu reicht eine ePost an das betreffende Standesamt mit einer Perso-Kopie als PDF im Anhang.


14.07.2015
Marcel
F: Hallo, wäre eine Einbürgerung nach Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (Einbürgerung aufgrund politischer Gründe) nicht auch möglich und dazu noch kostenfrei?

A: Wenn Sie jüdische Vorfahren haben, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 in Einzelentscheidungen ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie Ihre Unterlagen von der Hamburger Datenbank abfordern. Allerdings bringt Sie diese Vorgehensweise nicht in die Bundesstaaten sondern direkt ins 3. Reich und da sind wir doch schon.

Die diesbezügliche Rechtsprechung seitens der BRD-Gerichtsbarkeit finden Sie hier:RECHTSPRECHUNG ZU ARTIKEL 116 (2) GG


14.07.2015
LIRITAU
F: Vielen dank für die Hilfestellung hier auf http://gelberschein.info ! Eventuell können Sie mir auch Helfen. Ich habe nun endlich die Geburtseintragungen von Oper und von meinem Uhropa bekommen. Somit komme ich bis zum Juni.1888 zurück. Reicht ja schon mal aus. Meine Frage jedoch. Ist das Dokument auch das richtige? Also die Ablichtung des Geburtseintrages, selbstverständlich beglaubigt? Wenn ja kann ich ja jetzt die Punkte abarbeite.

A: Ja, das ist der richtige, damit können Sie arbeiten.


14.07.2015
Rico
F: Wieso werde ich , selbst meine Kinder 1999 und 2001 geboren, über das Staatsbügerschaftsgesetz der DDR § 5 i.V.m §1 abgeleitet. dieses Gesetz trat erst 1967 in Kraft , ich bin 1966 geboren ?

A: Ich vermute, daß Sie ihren DDR Personalausweis auf Anfrage vorgezeigt haben, oder daß Fehler beim Ausfüllen des Antrags passiert sind.


14.07.2015
Chris W W
F: Hallo zusammmen. Ich habe eine Verständnisfrage: Zählt man als uneheliches Kind auch dann wenn die Eltern in nachhinein geheiratet haben??

A: Prinzipiell ja, denn es zählen schließlich die Familienverhältnisse am Tag der Geburt. Wenn Ihr Vater Sie jedoch im Zuge oder nach der Heirat als Kind angenommen hat und dies dokumentarisch belegt ist, dann hat die Ableitung über seine Linie zu erfolgen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn es sich dabei nicht einmal um den leiblichen Vater handeln würde, also bei einer Adoption.


14.07.2015
BB
F: Ich war heute bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde, da der Beamte die eingereichten Unterlagen im Original sehen wollte. So weit, so gut. Bei meiner Identifikation bestand er aber partout auf der Vorlage eines gültigen Personalausweises, welchen ich aber nicht vorgelegt habe. Der Beamte vertritt die meinung, dass ich dann nicht zu identifizieren wäre und es Schwierigkeiten bei der Bearbeitung gäbe. Alle anderen vorgelegten Dokumente ( Führerschein, alte DDR-Dokumente) wurden nicht akzeptiert. Hilft mir jetzt ein vorläufiger Reisepass? Danke für Ihre Hilfe!!!!

A: Ja, der würde helfen, aber auch die Vorlage des Personalausweises ist kein Problem, es darf nur keine Kopie davon erstellt werden, welche dann in die Akte gelangen würde.


14.07.2015
Willi A. Jahnke
F: Ich habe eine Problem und zwar dergestalt, dass ich keinerlei Familien-Unterlagen besitze! Ich selbst bin am 15.06.1952 geboren! Um meine Abstammung nachzuweisen, müsste ich ja eine Geburtsurkunde von meiner Mutter und dem Vater ( mein Großvater ) meiner Mutter haben! Da alle meine Verwandten schon nicht mehr leben, kann ich dort auch nicht nachfragen! In Berlin ( Standesamt 1 ) und im Landesarchiv kann mir keiner helfen, da ich nur den Vor- und Nachnamen meiner Mutter und meines Großvaters kenne und das sie in Pommern geboren sind! Ich selber hab bis zu meinem 4 Lebensjahr in ein Pommern-Flüchtlingslager verbracht! Können sie mir mitteilen, an welche Stelle ich mich da wenden kann? Zur Patientenverfügung muss ich auch anmerken, dass ich allein lebe und somit keine Bezugsperson vorweisen kann, die diese Patientenverfügung auch kontrolliert damit sie auch eingehalten werden kann! Ich denke, somit ist der Staatsangehörigkeitsnachweis ( Gelber Schein ) für mich nicht zu erreichen!?

A: Das Flüchtlingslager müßte eigentlich einige Daten gehabt haben, fragen Sie mal in dieser Stadt nach, ob man Ihnen dort weiterhelfen kann, wenigstens die Geburtsorte und / oder Geburtsdaten in Erfahrung zu bringen. Dann kommen Sie vielleicht in Berlin auch einen Schritt weiter. Eine Patientenverfügung macht ohne eine Vertrauensperson in der Tat wenig Sinn... gehen Sie am besten nochmal in sich, ob Ihnen nicht doch jemand einfällt.


14.07.2015
Martin
F: Ich habe jetzt bald die Unterlagen über die Abstammung vor 1914 zusammen. Ich habe in Deutschland keinen Wohnsitz. Macht es Sinn den "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" zu beantragen?

A: Der Ansatz ist durchaus der richtige, da erkennt man gleich, Sie haben sich recht eingehend mit der Materie beschäftigt. Der Versuch ist allerdings derzeit so gut wie aussichtslos, wir arbeiten selbst seit geraumer Zeit intensiv daran und hierzu Bedarf es einiges an Vorarbeit, sowie auch geeignete Voraussetzungen.


14.07.2015
Fränk
F: Ich habe einen gelben. Allerdings mit dem falschen Antrags Formular bekommen (Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 45). Ich würde den Antrag zurück nehmen, sodass dieser Antrag von mir für nichtig erklärt wird. Und gleichzeitig den F und 3 x V Anträge einreichen mit der bitte es im EStA zu Koregieren. Wäre das der richtige Schritt? Und - Ich habe noch keine EStA-Selbstauskunft.

A: Holen Sie sich erstmal den ESTA Auszug, um zu kontrollieren was da drin steht. Vielleicht ist der Aufwand nicht nötig.


14.07.2015
Ich
F: Meine Tochter wurde in der Schweiz geboren. In der Geburtsurkunde des dortigen Standesamtes heisst es unter dem Punkt "Eltern": Mustermann,deutscher Staatsangehöriger und Musterfrau, deutsche Staatsangehörige,beide wohnhaft in Deutschdorf (Baden-Würtemberg, Deutschland)... Lässt sich hieraus irgendein Recht/Stand ableiten? Ist schliesslich beurkundet. :-)

A: "Ein" Rechtsstand läßt sich so gut wie aus allem ableiten, die Frage ist nur, ist derjenige gut für mich und um welchen handelt es sich schlußendlich wirklich dabei. Wenn Sie sich und Ihre Familie in einen Rechtsstand versetzen wollen, der auf Staatlichkeit beruht, dann beschäftigen Sie sich bitte intensiv mit den hier zu Verfügung gestellten Informationen und handeln Sie für sich und Ihre Lieben danach.

Herzlich Willkommen!


14.07.2015
Wieder einmal David
F: Hallo noch einmal, ich bekam heute ein Schreiben zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, indem auch die Daten der Personalausweise zu meinen Eltern gefordert werden. Zudem soll ich Angaben zu meinen Miltärzeiten angeben, ohne die mein Antrag nicht bearbeitet werden kann. Wie soll ich jetzt reagieren? Ich bitte Sie höflichst um eine schnelle Antwort, da ich die vollständig ausgefüllten Formulare bis Oktober zurücksenden soll. Vielen Dank im Voraus.

A: Lassen Sie sich die Rechtsgrundlagen für die Forderungen nennen (die es nicht gibt). Wenn die sich stur stellen, wenden Sie sich an den Vorgesetzten. Danach, wenn auch das nicht hilft, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde ein.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Also, bei der Darstellung im Video wird auf die Reisepassangabe nicht verzichtet, in den Formularen aber nicht. Was ist nun korrekt und was hat das mit der "Ersitzung" auf sich?

A: Wie Sie mit dem Reisepaß verfahren ist ziemlich egal. Es ist allerdings unbedingt darauf zu achten, daß keine Kopie des Personalausweises in die Akte gelangt!

Erstitzung: StAG § 3 (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Achtung! Hier geht es nur um die "deutsche Staatsangehörigkeit", nicht die in einem Bundesstaat!


14.07.2015
Michael P
F: Ich und mein Vater wurden in der Ukraine geboren, meine Großeltern wurden in deutschland geboren, kamen aber im 2 weltkrieg in die Ukraine und blieben dann dort, jetzt habe ich das problem, dass die Großeltern starben, da war ich noch klein also weiss ich sogut wie nix über die 2 und zu meinem Vater habe ich keinen kontakt, gibt es irgend eine möglichkeit trotzdem an die nötigen unterhalgen zu kommen oder ist es dann unmöglich? danke

A: Wenn Sie den Geburtsort und am besten auch das Geburtsdatum Ihres Großvaters kennen, dann reicht oft ein Anruf bei dem dortigen Standesamt. Oft hilft auch das Standesamt 1 in Berlin weiter. Die Ahnenforschung kann Ihnen jedoch niemand wirklich abnehmen.


14.07.2015
Sushi
F: Hallo. Ich komme aus Bayern und war bereits beim Auslandsamt und habe mir einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen lassen. Allerdings wurde bei mir über die mütterliche Linie abgeleitet. Da aber bis zu meinen Urgroßeltern (also bis vor 1914) alle Kinder ehelich waren, müsste ich ja eigentlich über die väterliche Linie ableiten. Ich habe somit versucht, die väterliche Linie zurückzuverfolgen. Mein Urgroßvater wurde jedoch in Freiwaldau, was damals (vor 1938) der Tschechoslowakei angehörte. Alle anderen Vorfahren stammen aber aus Deutschland. Kann ich mir somit keine Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes des Deutschen Reiches ausstellen lassen? Danke.

A: Zunächst einmal, im Reich gibt es keine Bundesländer sondern nur 25 Bundesstaaten plus ein sog. Reichsland (Elsaß-Lothringen). Wenn alle Vorfahren, abgesehen von der einen Ausnahme, in einem Bundesstaat geboren wurden, dann ist dies natürlich möglich. Nachträglich könnte dies allerdings etwas schwierig werden, aber dran bleiben lohnt sich!


14.07.2015
Thomas Zielinski
F: Ich bin unehelich geboren, meine Mutter und mein Vater sind Hamburger. Mein Opa mütterlicher seits ist 2012 in Preußen geboren. Meine Mutter heiratete einen anderen Hamburger, dieser adoptierte mich mit 5 Jahren und ich erhielt auch seinen Namen. Gilt nun die Abstammung meiner Mutter oder die Abstammung meines Adoptivvaters?

A: Die Abstammung ihres Adoptivvaters.


14.07.2015
Sebastian
F: Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich komme bei meiner Ahnenforschung nicht weiter. Mein Vater war ein Uneheliches Kind und wurde im Alter von drei Jahren adoptiert. Muss ich nun die Lienie meiner Oma nehmen oder meines Stiefopas? Es wäre einfacher wenn ich die Linie meines Stiefopas nehmen könnte, aber nach bequemlichkeit geht es ja leider nicht. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

A: Wenn die Adoption Ihres Vaters einwandfrei dokumentiert ist (Kopien beifügen), dann MÜSSEN Sie über Ihren Stiefopa weiter ableiten.


14.07.2015
Helena
F: Bin Aussiedlerin. Meine Eltern haben einen Vertriebenenausweiss. Die Vorfahren meiner Oma mütterlicher Seits sind ca. 1816 nach Russland ausgewandert. Von den Vorfahren meines Vaters ist nur bekannt das sie Deutsche waren. Gibts es eine Möglichkeit trotzdem den gelben Schein zu bekommen? Danke

A: Das ist mit diesen Angaben schwer zu beurteilen. Für einen Antrag würden Sie in jedem Falle die entsprechenden Urkunden benötigen, das bedeutet also Ahnenforschung. Erst dann läßt sich das mit Sicherheit sagen. Wenn Geburts- sowie Heiratsorte bekannt sind, dann rufen Sie einfach bei den entsprechenden Standesämtern an. Sollten diese Orte auf fremdverwaltetem Gebiet bzw. Ausland liegen, wenden Sie sich am besten an das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Markus Kutil
F: Nachtrag zu meinen Fragen "Antrag/Ableitung" von heute Vormittag: Ich war mittlerweile in meiner zuständigen Ausländerbehörde und mir wurde mitgeteilt, daß ich meine Staatsangehörigkeit auch über meine Mutter ableiten kann, da ich 1983 geboren wurde (es gibt Stichtagregelungen). Sie aber, muß ihre Angehörigkeit wiederum über ihren Vater und Großvater ableiten. Nach meinem Verständnis kann ich hier aber nicht die "RuSAG"-Voraussetzungen erfüllen. Auch bekam ich einen anderen Antrag ausgehändigt, als vom BVA erhältlich. Ich würde trotzdem den Antrag stellen wollen. Ist es Empfehlenswert, diesen Weg einzuschlagen?

A: Sie entscheiden welchen Antrag Sie verwenden. Außerdem will man Sie hier ins StAG ziehen (Ableitung über Mutter). Sie sollten es auf alle Fälle probieren und sich dann beim EStA Eintrag überraschen lassen.


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