F: Danke sehr! Abgesehen davon, dass man keine Angaben zu seiner Ausweissituation machen soll, ist die Angabe [Deutschland_als_Ganzes] erforderlich? Würde mich freuen, wenn gleich die Vorteile bzw. Gefahren, wenn man manches nicht beachtet erläutert werden... Vielen Dank!
A: Die Angabe kann man auch weglassen. Eine Perso-Kopie z.B. könnte zu falscher Ableitung führen. Darum geht es hauptsächlich.
F: Hallo, bisher kannte ich die Seite gelberschein.info - Hier ändert sich nun bei der Ausfüllhilfe Antrag F und Anlage V die Staatsangehörigkeit vom "Königreich Preußen" nur noch zu "Preußen" - Was ist nun korrekt, bzw. warum wurde dies geändert? Vielen Dank!
A: Da ist beides richtig Preußen ist Königreich Preußen. Interessant sind die anderen Unterschiede in der Ausfüllhilfe.
F: Das BVA schrieb auf Anfrage, dass beglaubigte Abschriften vom Standesamt rechtlich einbehalten werden müssen und keine Originale seien. So argumentiert auch der Sachbearbeiter. Auf dem BVA Formular ist doch aber bei "Stellungnahme der Auslandsvertretung" das Feld "als einfache Kopie". Bei Vorlage der begl. Abschriften zum Vergleich kann es doch keine Zweifel an der Gültigkeit von einfachen Kopien geben und diese sollten für die Akte im Ausländeramt reichen.
11.02.2016
Rainer 11.02.2016
F: Nochmals zu meiner Frage von heute. Der Gr0ßvater ist 1976 in Sachsen, Dresden verstorben. Ich besitze die Sterbeurkunde meines Großvaters und den Erbschein meines Vaters. Anerkennung als Vertriebener nicht, da es in der DDR keine Möglichkeit zur Anerkennung als Vertriebener gab. Wie verhält es sich dann mit §3 Punkt 4 RuSTAG? Nochmals im voraus danke für die Antwort
A: Sie leiten nach Abstammung ab. Für Ihren Vater würde das gelten.
11.02.2016
Vater geb. 1892 in Höngen/Selfkant
F: Ich habe keinerlei Unterlagen. Er war damals Hollänger (Limburg) hat sich naturalisieren lassen. An wen oder was kann ich mich wenden. um die Vorfahren festzustellen.
A: Kirche, Standesamt und Archiv der Stadt.
F: Kann cih die Feststellung für meine Sohn auch abgeben oder muß er es selbst machen
A: Unter 18 kein Problem, ansonsten Vollmacht.
F: Leider wurde meine letzte Frage nicht angenommen? Also, ich bin 78 in der DDR geboren,. Mein Opa sowie Uropa wurden in Ö/U geboren. Nun habe ich durch einen Bekannten erfahren das man als ehm. DDR Bürger automatisch nach Rustag 1913 ableiten kann. Wenn dem so ist, wie stelle ich das an? BZW. was muss ich nun tun?
A: Das ist uns nicht bekannt. Sie sollten den Antrag einfach stellen.
11.02.2016
Rainer 11.02.2016
F: Mein Großvater ( 1895 ) und Vater sind in Böhmen bzw österreich - ungarischen Monarchie als Deutsche geboren und 1945 vertrieben worden. Die bestätigte Urkunde vom Vater als Vertriebener habe ich. Muss ich mich bei der Antragstellung Staatsangehörigkeitsausweis auf den § 4 und den § 3 Punkt 4 des RuSTAG 1913 beziehen? Vielleicht kann dies, da es doch sehr viele betrifft geklärt werden. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich .
A: Sie leiten nach Abstammung ab. Für Ihren Vater würde das gelten.
F: Wo steht, dass man sich nur über den Vater als ehliches Kind ableiten kann? Mein Vater stammt ursprünglich aus dem Irak, Mutter ist Deutsche.
F: Respekt und vielen Dank. Ich wohne im Ausland, brauche ich einen gueltigen D. Reisepass um den Gelbenschein zu beantragen.
F: Das heißt jetzt was? Hätte die Kirche auf alle Auszüge ein Stempel machen müssen oder geht das auch ohne Stempel?
A: Das ist eindeutig so nicht zu beantworten. Normalerweise steht dort ein Beglaubigungsvermerk, eine Unterschrift und ein Stempel.
F: Muss ein Stempel auf dem "Auszug aus dem Geburts- und Taufregister" sein wenn es von der entsprechenden Gemeine/Kirche kommt? Habe nämlich heute 4 Exemplare bekommen, alle zwar "im Auftrag" vom Kirchenvorsteher unterschrieben aber mit Vor- und Nachnamen! Nicht das die bei der Bearbeitung später sagen: Ohne Stempel nicht gültig!
A: Beglaubigt sollten die Originale schon sein.
F: Frage vom 02.02.2016. Vielen Dank für Ihre Antwort. leider ist diese für mich zweideutig. Wäre schön wenn Sie die Antwort eindeutiger verfassen würden. Vielen Dank.
A: Wenn Ihr Großvater im einem Bundesstaaten geboren ist, vor 1914 (z.B. Preußen) dann sind Sie Preuße. Oder Katze und nicht Hering.
F: GS-Antragsunterlagen vollständig zurück gesandt mit der Aufforderung die Punkte 4.1 anzukreuzen (Ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit) und den Punkt 4.2 zu streichen(Ich besitze neben der dt. St. noch weitere St.). Was ist sinnvoll zu tun?
A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe auf unserer Seite!!!
F: Deutscher Abstammung? Ich bin gebürtiger Brite, meine Mutter stammt aus Wuppertal, meine Großmutter aus Radevomwald, mein Großvater aus Schwelm. Bin ich jetzt Preuße oder nicht? Großvater als auch Großmutter sind beide vor 1914 geboren. Gruß Peter
A: Daraus läst sich nichts erkennen. Bitte Abstammung beachten.
F: Von meinem Urgroßvater habe ich keinerlei Unterlagen und er ist auch in der Heiratsurkunde meines Großvaters nicht eingetragen. Ich habe jetzt eine beglaubigte Kopie seiner Heiratsurkunde bekommen, nur leider ist dort alles eingetragen nur nicht sein Geburtsort!!! Und auf dem dortigen Standesamt sagen sie, sie hätten keine Geburtsurkunde, was kann man da tun, kennt ihr sowas?
A: Probieren Sie es mit dem entsprechenden Auszug aus dem Geburtenregister.
F: Anscheinend lest ihr aus der Glaskugel. Da gewinnt man einen großen Teil seiner Familie für den gelben Schein und dann solch eine blöde Bemerkung. Das dient der Sache wahnsinnig!
A: Humor ist halt nicht jedermanns Sache... ;-)
Ihre Frage ist einfach nicht so wirklich eindeutig, aber wir versuchen es dann trotzdem mal:
Sollte Ihre Frage darauf hin abzielen, daß es bei gleichzeitiger Antragstellung Ihrerseits und Ihrer Kinder bei deren ehelicher Geburt ausreicht, wenn Sie den Nachweis wie beschrieben lückenlos führen und Sie sich für Ihre Kinder im Zuge dessen lediglich auf sich selbst beziehen, so lautet die Antwort JA.
Falls Ihre Frage anders gemeint war, dann versuchen Sie es bitte erneut.
F: Ich beantrage auch für meine Kinder den GS. Sie sind unehelich geboren und in den Geburtsjahren der Kinder (2004, 2007) war es noch so, dass bei unehelichen Kindern automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dadurch habe ich keinen schriftlichen Nachweis über mein Sorgerecht, was trage ich im Antrag bei 1.9 und 1.15 ein?
F: Ups eben war die Frage plötzlich weg, ich habe eine Seite über den Staatsangehörigenausweis in BaWü gefunden vom Landratsamt. Danach soll es recht einfach sein den Ausweis zu bekommen???Bitte um Info ob das stimmt https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=2001&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Staatsangehoerigkeitsausweis+beantragen&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=74909&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=74909#sb-id-toc-block0
A: Natürlich stimmt das Prinzip. An die Bundesstaatsangehörigkeit gelangen Sie allerdings nur durch die beschriebene Ableitung bis vor 1914. Auf "Bescheinigungen", die die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen sollten Sie allerdings verzichten und sicherheitshalber auch auf jeden Fall die Antragsformulare des BVA verwenden.
F: Mein Großvater hat in der Nähe von Danzig in den 30er Jahren geheiratet, dessen Heiratsurkunde ich benötige. In Ihren Informationen steht, dass es beim Standesamt Berlin I bis zu 20 Monaten dauert, bis man dort Urkunden erhält. Das ist mir definitiv zu lange. Frage 1: Die aufgezeigte Alternative, die Urkunden direkt beim heute polnisch verwalteten Standesamt zu beantragen, finde ich reizvoll, sie sind doch aber in der BRD nicht rechtsgültig. Reicht das trotzdem aus für die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit im Antrag? Frage 2: Kann ich die Wartefrist im Standesamt Berlin I dadurch beschleunigen, indem ich dort hinfahre?
F: Bei uns will ein großer Teil der Familie den gelben Schein. Gleiches Ausländeramt ist zuständig. Bei gleichzeitiger Antragstellung kann mit einem Abstammungsnachweis abgeleistet werden, auf den sich alle beziehen können. Habe ich so beim Merkblatt Feststellung gelesen. Habt Ihr die gleiche Inforamtion?
A: Unsere Glaskugel gibt da nichts her. Der Ansprechpartner für die Frage ist das Ausländeramt.
F: meine Mutter ist deutsche, mein Vater stammt aus dem Irak. Eheliches Kind Kann ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten? Falls, nein welcher Staatsangehäriger bin ich dann? BRD?
A: Natürlich können Sie einen gelben Schein bekommen. Fragt sich nur in welchen Rechtskreis. Status quo ante 1913 wird nichts. Bleibt also nur noch 1937 oder Ersitzung.
F: Ich habe den gelben Schein § 4 Abs. 1 RuStAG, meine Schwester möchte ihn jetzt auch, gleiches Ausländeramt ist zuständig....kann sie jetzt meine Feststellung angeben und bekommt dann auch § 4 Abs. 1 RuStAG? Die Original-Abstammungsurkunden wurden bei mir auch vom Ausländeramt einbehalten.
A: Kümmern Sie sich darum die Originale wieder in die Hände bekommen. Das sind Ihre!!! Originale werden nicht aus der Hand gegeben. Ihre Schwester muss ihren Antrag selber vollständig einreichen. Am besten mit Kopien Ihrer Originale.
F: Sorry es fehlt noch was. Reich der Eintrag im Familienbuch aus als Nachweis
A: Nein, denn es geht uns ja nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern um unsere Bundesstaatsangehörigkeit. Bei der von Ihnen erwähnten Angabe ist nicht klar, wie abgeleitet wurde. Wenn dort tatsächlich "Deutsch" anstatt "Deutscher" steht, dann ist das wie gesagt sogar eher kontraproduktiv.
F: Hallo Leute, ich habe mir auf dem Standesamt ein Auszug aus dem Familienbuch machen lassen. Ist dieser für den Antrag zum gelben Schein auch gültig, oder brauche ich wirklich die geburtsurkunden? Auf dem Auszuf steht auch noch in Register 7 bei Vater "Deutsch lt. Staatsangehörigkeitsurkunde des Landratsamts Ludwigsburg vom 25.08.1961.
A: Das könnte sogar eher kontraproduktiv sein - muß nicht, aber kann. Geburtsurkunden wären der sicherere Weg.