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Fragen und Antworten

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12.08.2015
Eddy
F: Besitzen die Wolgadeutschen die Deutsche Staatsangehörigkeit? Laut BVA Köln, EStA befinden sich keine Eintragungen.

A: Wenn Sie Vorfahren im Deutschen Reich im Gebietsstand vor 1914 haben.


12.08.2015
Gmozet
F: Warum soll keine Tel.nr. und E-Mail-Adresse im Antrag F stehen?

A: Damit die Rechtskonforme Schriftform gewahrt bleibt.


12.08.2015
Michael
F: Es wurde im Video Teil.2 "praktisches zum Staatangehörigkeitsausweis" geäussert, dass die Militärzeit mit Angabe BRD kritisch sei.Ist bei einem Zeitsoldaten AD ( 1993-2000) die Angabe "Deutschland" [Feld "Staat"]statthaft?

A: Ja genau das sollte dort stehen.


12.08.2015
Wolfgang
F: Ich besitze seit geraumer Zeit den Gelben Schein. Meine Frau stammt von Vertriebenen aus Eger ab. Sie ist Württemberg gebürtig. Meine Fragen: Gilt das RuStaG1913? Meiner Meinung nach ja. Dann könnte Sie doch die Staatsangehörigkeit durch Heirat nachweisen. Was laut RuStaG13 vorgesehen ist. Macht das Sinn?

A: Ja, das ist vollkommen korrekt! Nur leider will die Verwaltung dies bislang in keinem Fall bestätigen, d.h. einer Ehefrau die erworbene Staatsangehörigkeit nach § 6 RuStAG auch wirklich bestätigen. Dies wäre nämlich ihr Sargnagel.


11.08.2015
Anonym
F: Als Siebenbürger Sachsen sind alle vorfahren Vater/Urgroßvater in Rumänien geboren. Genauer eben Siebenbürgen. Die vorfahren sind aber noch aus Deutschland. Mein Urgroßvater konnte im zweiten Weltkrieg bereits beweisen, dass er Deutscher ist, doch ist er Urgroßvater Mütterlicherseits. Die andere Seite ebenso Deutsch, hat leider keine Unterlagen und bis dato keine Muse gehabt sich zu informieren. Was bedeutet das für mich in Bezug auf den gelben Schein und was bedeutet das für meinen Sohn der in Deutschland geboren ist?

A: Alles was zählt ist ein gemäß der gesetzlichen Abstammungsfolge vorhandener Vorfahre, der vor 1913 in einem Bundesstaat geboren wurde und die Linie bis dort hin ist lückenlos nachzuweisen.


11.08.2015
Rolf D.
F: Ich habe am 10.08.2015 endlich meinen GS abholen können.Nun meine Frage:Bei den meisten GS-Inhabern habe ich gesehen,das da nur der Vor-und Zuname ´drauf steht.Bei mir stehen alle Vornamen ´drauf,aber schön Anfangsbuchstabe Groß und der Rest klein geschrieben.Hat das was zu bedeuten oder kann ich beruhigt bleiben.Hat ja immerhin 8!!!! Monate gedauert.

A: Alles wunderbar, herzlichen Glückwunsch!


10.08.2015
Hypermaniac
F: ...also auf meinem Geburtsschein steht gar kein Name. Bleibt mir dann nur diese Geburtsurkunde oder gibt es da noch eine andere Lösung?

A: Das Dokument bescheinigt den Menschen und nicht die Person. Das ist das wichtigste Dokument und kann natürlich verwendet werden. Schauen Sie sich das Video Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen unter Wertvolles an.


08.08.2015
Hendrik
F: Hallo, den "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" gibt es nicht mehr? Stimmt das?

A: Nein der wird von der Verwaltung nur nicht mehr ausgestellt.


07.08.2015
MSSe
F: Mein Ur-Ur-Großvater kommt aus Elsass-Lothringen, kenne aber leider den genauen Geburtsort nicht und habe auch keine Urkundlichen Dokumente, kann das zuständige Landratsamt meinen RuStaG-Antrag trotzdem bearbeiten und mir einen gelben Schein ausstellen??? Danke für die Antwort.

A: Ja, aber die Geburts- oder Sterbeurkunde des Großvaters benötigen Sie dazu.


07.08.2015
fred
F: wie lange dauert es bis ich einen ausweis ausgestellt auf königreich bayern bekomme?

A: In die Zukunft können wir leider nicht sehen.


05.08.2015
maik
F: können die antrage geschickt werden

A: Ja per Einschreiben.


03.08.2015
GelberShine
F: Deutscher nach Rustag durch Einbürgerung 1972 möglich ? ehmaliger vertriebenen ?

A: nein maximal 1937


01.08.2015
Chris
F: Hallo, nach eigener Forschung in Bezug auf den Gelben Schein zur Feststellung des Geburstortes zur Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, bin ich darauf gestoßen dass mein Urgroßvater im Böhmischen, direkt angrenzend zu Königreich Sachsen, gelebt hatte. Leider gehörte dieses Dorf von 1850-1938 zum Kreis Tetschen. Was kommt dann für mich in Frage was zu tun ist?

A: Augen zu und durch! im schlimmsten Fall wird es die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Aber immer noch besser als Staatenlos.


01.08.2015
Petra
F: Wird ein Ahnenbrief (Ariernachweis aus dem 3. Reich) als Abstammungsnachweis anerkannt? Jede Eintragung hat den Stempel vom Polizeipräsidenten und ist unterschrieben. Oben steht drauf: Beglaubigungsfähige Ahnentafel für den Abstammungsnachweis. Ich besitze das Original.

A: Ja


31.07.2015
Hans
F: Erwerb Deutscher Staatsangehörigkeit durch Siebenbürgen stämmige möglich? schon erfahrungen gemacht?

A: Ja aber nicht im Gebietsstand 1913.
nein


31.07.2015
Peter
F: Habe eine Negativbescheinigung erhalten das Dokumente nicht mehr auffindbar sind - wie kann ich jetzt weiterverfahren?

A: Über die Kirche gehen.


29.07.2015
gabriele
F: deutsche Staatsangeh. erworben am durch im esta Reg. (Sachverh.) leer wird nicht eingetragen, sollen kann felder sein behoerde weigert sich , widerspruch muss man einlegen,Kreisrechtausschuss prüft nocheinmal , wie kann man weiter fortfahren um den Eintrag zu erreichen?

A: Über die Zeiträume innerhalb des § 33 StAG, falls das Geburtsdatum des Antragstellers innerhalb dieser liegt.


29.07.2015
AVATAR
F: Kann Mütterlicherseits bis 1898 meine D.Staatsangehörigkeit nachweisen .Bin jedoch ausserehelich 1974 geboren dazu kommt das mein Vater aus Tunesien stammt.Könnte das ein Problem werden ?

A: Nein bei Ihnen geht es 1x über die Mutter und dann über ihren Vater weiter.


29.07.2015
Ralf
F: Meine Großmutter väterlicherseits war verheiratet. Der Ehemann meiner Großmutter wurde im Krieg als vermisst gemeldet. In dieser Zeit zeugte sie ein Kind (mein Vater). Mein Vater wurde von jenem Mann anerkannt und er steht auch in der Geburtsurkunde. So gilt die Abstammung meines Vaters über die Mutter da sie nicht mit dem Vater verheiratet war. Benötige ich dann eine Heiratsurkunde obwohl diese Heirat für mich nicht relevant ist?

A: Nein der Weg geht über die Anerkennung weiter, also über den Erzeuger.


26.07.2015
Steve
F: Bekomme ich auch diesen gelben Schein mit EStA Eintrag mit Bezug auf RuStaG 1913 wenn meine Vorfahren also sprich Vater,Großvater und Urgroßvater aus dem Sudetenland stammen? Weil das gehörte ja zur damaligen Zeit nicht zum Deutschen Reich.Und wenn ja,auf welchen § vom RuStaG 1913 muß ich mich dann beziehen? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....Allerdings gehörte Sudetenland in der Zeit von 1815-1866 zum Deutschen Bund.

A: Unter den Voraussetzungen kommen Sie nicht in den Gebietsstand 1913 sondern nur in den Gebietsstand 1937.


26.07.2015
Gabi
F: Habe mehrere Kinder die alle von der Mutter abgeleitet werden.Kann ich da alles zusammen einreichen mit einer Geburtsurkunde oder muss ich jedes Kind extra einreichen?

A: Die Frage sollten Sie Ihrer "Behörde" stellen.


25.07.2015
Lina
F: Also ist die Abstammung meiner Vorfahren vor dem Stichtag 01.01.1914 dafür ausschlaggebend welche Staatsangehörigkeit ich hab? Oder versteh ich da jetzt was falsch?

A: Vollkommen richtig!


25.07.2015
Aribert Christ
F: Mein Großvater wurde vor 1913 in Schlesien geboren. Ich weiß aber weder den genauen Ort noch das genaue Datum. Kann man irgendwo einen Nachforschungsauftrag stellen? Ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 beantragen. Danke im voraus!

A: Ja die Info die Sie brauchen steht auf den Urkunden Ihres Opa.


24.07.2015
Enrico
F: Hallo, bekommt man eigentlich Probleme, wenn man mit seiner festgestellten Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 und seinem Staatsangehörigkeitsausweis im öffentl. Dienst oder bei der Stadt arbeitet oder es dort möchte? Z.b. Schule / KiGa? Ich möchte auch meine Staatsangehörigkeit beantragen und alles in die Wege leiten. Nur weiß ich nicht, wie es dann als Soz. Pädagoge dann weitergeht...

A: Hellseherische Fähigkeiten betreffs Ihres Arbeitsvertrags haben wir nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, wurden wir uns in Ihrer Situation nur die Urkunden besorgen. Oder über meinen neu Anfang nachdenken.


22.07.2015
espri
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort, und vor allem dafür, dass Sie sich so engagieren - Hochachtung!!! ich sehe im Grundsatz auch kein Problem als GmbH Geschäftsführer. An der Stelle spiele ich halt die entsprechende Rolle im System, unabhängig von meiner privaten Situation. Nur aus Interesse: Können Sie so ca. eine Zahl nennen, wieviel Menschen bereits den gelben Schein haben...? Es muss doch irgendwann eine "kritische Masse" erreicht werden?

A: Wenn Sie nicht auch gleich den Perso von sich werfen wollen, sollte das kein Problem sein. Für die Firma müssen Sie weiter mit der jur. Person agieren. Die laufende Zahl beim ESTA liegt bei ca. 3,91 Mio.


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