F: In unserer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch (haben wir vorgelegt) steht: "Deutscher Staatsangehöriger.StAAusw. des Landratsamtes Nürnberger Land, Dienststelle Nürnberg vom 18. März 1975 und das ist mit Datum 11.04.75 (unser Heiratsdatum) und Unterschrift vom Standesbeamten. Man sagte uns jetzt beim Ausländeramt bei der Antragsabgabe, dass das in den 70er Jahren bei der Heirat Pflicht war und dann wieder abgeschafft wurde. Nun ist unser Antrag so beim Ausländeramt. Sie fragten nach einem Perso oder Paß und wir verneinten die Frage nach einem Perso und mußten uns aber ausweisen bei der Antragsabgabe und da haben wir dann den Reisepass gezeigt und sie haben ihn kopiert. Wenn sie aber den Antrag nicht angenommen haben, ohne dass wir uns ausweisen - was hätten wir da machen sollen oder was können wir da jetzt machen?
A: Das wäre alles in dem ersten Artikel unter der Rubrik nachzulesen gewesen, bzw. es steht dort immernoch. Wenn man zur Behörde kriecht, dann kann man auch nicht aufrecht stehen und wird eben auch nicht ernst genommen.
F: Hallo, ich kann meine Abstammung eindeutig bis 1913 nachweisen. Wie ist das mit dem Ehepartner bzw. meiner Ehefrau und unserern gemeinsamen Kinder ? Erhält meine Frau und die Kinder da sie mit mir verheiratet bzw. es meine Abkömmlinge sind, automatisch auch die Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStAG wenn meine der Staatsangehörigkeit festgestellt wurde ? Oder müssen wir für jeden einen separaten Antrag stellen ? Gibt es für Kinder unter 16 Jahren ein Antragsformular ?
A: Wir haben Gerüchte gehört, daß ein paar Leutchen eine Weltnetzseite gebastelt haben sollen, auf der angeblich alle Informationen, Antragsformulare und Vorgehensweisen zum Thema aufgearbeitet und verfügbar seien. Irgendwas mit "www.gelberschein.info" oder so war das glaube ich... ;-)
F: Hallo! Ich möchte bitte kurz abklären mit Ihnen, ob ich richtig liege und die Abstammung vor 1913 so generell möglich ist: 1. Selbst in Bayern geboren - 2. Vater (verheiratet mit Mutter) geboren in Bayern - 3. Großvater (geschieden nach der Geburt des Vaters) geboren in Bayern - 4. Urgroßvater geboren in Bayern (vor 1913) Bin zwar selbst als unehelich geboren, aber wurde noch im Geburtsjahr durch Vaterschaftsanerkennung, ehelich (mit Familienname des Vaters) bei den Behörden eingetragen und im Besitz der gerichtlichen Nachweise bzw. Urteile. RuStag 1913, sollte demnach also anhand der weiteren Abstammungsnachweise (immer väterlicherseits und bis vor 1913) bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Als amtliche bzw. rechtliche Nachweise gelten z.B. Geburtsurkunden , Heiratsurkunden & Sterbeurkunden (evtl. auch international), Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Familienbuch, sowie auch Sterberegisterbuchabschriften. Wenn die Abstammung in Form dieser Personenstandsurkunden nachgewiesen wird, ist RuStaG 1913 also möglich bzw. übertragbar!? Wenn ich jtatsächlich die allgemeinen Informationen (vor Antragstellung) richtig ausgewertet habe, freue ich mich auf ein kurzes Feedback Ihrerseits und bedanke mich auch für Ihre überzeugenden Bemühungen bei der notwendigen Aufklärung in den Details rund um den Gelben Schein! Schöne Grüße.
A: Perfekt wiedergegeben und verstanden!
F: vier behörden und vier stunden jetzt hab ich die beurkundeten unterlagen bis 1885 zusammen . da ich ja alles hin schicken soll ! ist es da besser das ich kopien versende und dazu schreibe das ich die oeginale bei abholung mitbringe ???? bitte um schnelle antwort !
A: Das können Sie machen.
F: Mein Großvater ist in Oggersheim (Kgr. Bayern) geboren, mein Vater und ich in Karlsruhe (Großherzogtum Baden). Damit erben mein Vater und ich die Staatsangehörigkeit von Bayern. Was aber ist jetzt bei Geburtsstaat bei mir und meinem Vater auszufüllen: Das vererbte Bayern oder Baden?
F: ich wurde in Russland geboren, bin jedoch deutscher und habe auch deutsche eltern. kann ich trotzdem meinen gelben schein erhalten? Danke
A: Entscheidend dabei ist die gesetzeskonforme Ableitung über einen Vorfahren, der vor 1914 in einem Bundesstaat geboren sein muß.
F: Ich bin gerade dabei alles für meinen gelben schein zusammen zu suchen . Wenn ich den Esta Auszug habe , sind dann meine Kinder automatische (unter 16) mit eingetragen oder muß ich dann den Antrag FK noch ausfüllen ?
A: Für Ihre Kinder müssen Sie jeweils den Antrag FK audfüllen. Machen Sie am besten alles in einem Aufwasch, denn minderjährige Kinder werden in der Regel mit auf Ihrem Staatsangehörigkeitsausweis vermerkt.
F: Ich finde meinen Großvater nicht. Es gibt keine Unterlagen über ihn. Er ist vermutlich 1878 in Pitschalowka (Wolhynien) geboren, war aber kein Russe, sondern deutscher Einwanderer und flüchtete später wieder nach Deutschland. Mein Vater sagte, er ist in Mölschow gestorben, aber auch da kann (will) man mir nicht weiterhelfen. Wenn ich diesen Vorfahrensnachweis nicht bekomme, was kann ich sonst noch tun, um aus dieser Staatenlosigkeit heraus zu kommen? Ich will kein Personal der BRD mehr sein! Danke, Elke
A: Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Besorgen Sie sich erst einmal die Urkunden, die klar sind. Aus denen sollten eigentlich jeweils Informationen hervorgehen, die Sie bei der Recherche nach der jew. Generation zuvor weiterbringen sollten.
F: Mein Großvater ist 1915 unehelich geboren, da sein Vater im Krieg war. Dieser, also mein Urgroßvater, hat jedoch bei seiner Eheschließung im Jahr 1916, das Kind als das seinige anerkannt. Dies wurde sowohl in der Heiratsurkunde meines Urgroßvaters, als auch in der Geburtsurkunde meines Großvaters(als Nachtrag) vermerkt. Muß ich nun zur Beantragung des Gelben Scheines die Geburtsurkunde der Mutter oder die Geburtsurkunde des Vaters meines Opa`s beibringen.
F: Also bei abgeleistetem Zivildienst gebe ich unter 6 ein: Ich habe bisher keinen Militärdienst geleistet?
F: Was ist, wenn man Zivildienst geleistet hat?
A: Nichts, was soll da sein?
F: Hallo, wie sind die Antraege auszufuellen? Mit Tinte oder koennen diese auch am PC bearbeitet werden?
A: Die Anträge können auch am PC ausgefüllt werden. Dann aber doppelt ausdrucken und den Eingang bestätigen lassen.
F: Sorry, wenn ich euch nerven sollte aber ich bin etwas panisch und verstehe nichts mehr... Meine Mutter hat den den gelbenschein nach Rustag 1913 mit allem. Mein Vater hat nur den Reisepass (Vertriebener mit deutschsämmigen Wurzeln, die nicht nachweisbar sind>400Jahre). Ich bin ehelich geboren 1970. Kann ich den gelben schein bekommen? Inclusive Esta Eintrag abstammung und rustag? Vielen Dank!!
A: Das werden Sie nicht erfahren, wenn Sie es nicht probieren. Mit den Stichpunkten können wir Ihnen dazu keine Antwort geben.
F: Bitte verweist mich nicht auf das Gemeindeverzeichnis. Meine Vorfahren sind im Kreis Landskron in Triebitz geboren. In der Liste steht das aber nicht. Es existiert nur Landskron Kreis Friedland. Ist das das gleiche? Selbst aus der Geschichte von diesem Dorf kann ich nicht genau entnehmen, ob das Deutsch, österreichisch, ungarisch oder Tschechisch war.
A: Also mit den Informationen kann man das nicht genau sagen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.
F: Sie haben uns nach Perso oder Paß gefragt und wir haben den Paß gegeben und sie haben ihn kopiert und bei der Frage, ob noch ein weiterer Paß vorhanden ist, angekreuzt - ist das nun ein Problem?
A: Ja das ist ein Problem. Wir predigen das hier nicht aus Spaß an der Freude.
F: Wir haben nun den Staatsangehörigkeitsausweis nach RustAG beantragt und wir haben aber durch Heirat in den 70er Jahren den von 1937 bekommen - bekommen wir dann trotzdem den nach RustAG?
A: Mit den Informationen lässt sich das nicht beantworten.
F: Ist es wirklich ratsam, sich die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen? Ein Bekannter und ich gehen einen anderen Weg. Wir wollen uns den Status als Deutsche direkt bestätigen lassen, weil wir denken, dass wir unsere wahre Staatsangehörigkeit verlieren könnten, wenn wir die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
A: Es geht hier nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber Sie können das Rad ja neu erfinden. Werfen Sie mal einen Blick in den §40a des StAG. Vielleicht klärt das die Verwirrung.
F: Was muß auf dem gelben Schein, dem Staatsangehörigkeitsausweis drauf stehen, wenn nach RuStaG 1913 § 1, 3, 4 Abs. 1 korrekt die betreffende Bundestaatsangehörigkeit vor 1914 abgeleitet worden ist? 1.) "Vorname Familienname" ist Deutscher und/oder 2.) "Vorname Familiienname" ist deutscher Staatsangehöriger?
A: Die Urkunde an sich ist in beiden Fällen die gleiche: "... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)."
F: Ich möchte mich für meine die erste Frage entschuldigen, da ein genaueres lesen der unteren Antworten diese obsolet gemacht hat. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich als uneheliches Kind mit den Nachnamen meines Vaters nach der späteren Heirat über meinen Vater ableiten.
A: Kein Problem... ja, denn dieser Sachverhalt wird wie gesagt als eheliche Geburt gewertet.
F: In Sachen Ableitung wieder was neues bei euch gelesen: bei uneheliche Geburt aber eine Verehelichung mit Anerkennung der Vaterschaft gilt die neu ausgestellte Geburtsurkunde,falls keine neue Ausgestellt wurde und nur mit Randbemerkung versehen wurde gilt die Legitimation dann nicht? Mein Vater wurde 1950 geboren und 8 Jahre später kam die legitimation...wo genau kann man sich schlau machen
A: Doch, sollte sie eigentlich schon. Also davon zu versuchen sich bei "denen" vorher schlau zu machen können wir ehrlich gesagt in solchen Fällen nur abraten. Manche machen ihre Arbeit zwar inzwischen korrekt, aber die Gefahr ist einfach zu groß, daß die solche Dinge nutzen, um einen dann doch in den falschen Gebietsstand zu versetzen. Beantragen Sie einfach am besten dementsprechend!
F: Ich bin etwas verwirrt. Ein Stefan Scheil stellte die Frage: "Ich wurde 1960 UNEHELICH geboren, meine Eltern heirateten 1961. Ich bekam den Familiennamen meines Vaters - welcher Linie (mütterlich oder väterlich) muss ich folgen, um meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können ?" Und als Antwort wurde die väterliche Linie gennant. Nun ist es bei mir ähnlich. Ich bin 1982 unehelich geboren und meine Eltern heirateten zwei Jahre später. Ich bin aber immer davon ausgegangen, dass ich deshalb über die mütterliche Linie gehen muss.
A: In der Regel wird aufgrund der späteren Heirat eine 2. Geburtsurkunde für das gemeinsame Kind ausgestellt. Gewertet wird das also in diesem "Ausnahmefall" als eheliche Geburt, also alles vollkommen korrekt.
F: Ich wurde 1971 unehelich geboren und meine Eltern heirateten 1976 erst, von wem leite ich nun ab?? Dringend !!
A: Das hängt ganz davon ab, ob aufgrund der Heirat eine zweite Geburtsurkunde für Ihre Person existiert. Falls ja, dann leiten Sie über Ihren Vater ab, ansonsten über Ihre Mutter.
14.07.2015
Muttermitschein
F: Meine Mutter 70+ lebt. Ihr Vater ist 1903 in Breslau geboren. Wenn Sie den Schein beantragt und bekommt. Kann ich ihn dann auch bekommen obwohl dies für den Vater nicht gilt und ich 40+ bin?
A: So ganz verstehen wir die konkrete Frage zwar nicht, aber Sie sollten beide keine Probleme haben, Ihre Bundesstaatsangehörigkeit feststellen zu lassen.
14.07.2015
stuttgarter1750
F: Hallo zusammen, meine Vorfahren sind aus Stuttgart (väterlicherseits 1750 geboren) ausgewandert (Donauschwaben) und 1945 wieder nachdeutschland vertrieben. Wenn ich alle männlichen nachweisen würde, würde das gelten oder ist er zu früh ausgewandert?
A: In der Praxis ist uns noch kein solcher Fall untergekommen... Versuch macht kluch!
F: Die Staatsangehörigkeit habe ich beantragt. Nun habe ich in einem höflichen Brief die Antwort bekommen, alle Papiere zu beglaubigen, OK das ist nicht das Problem, aber meine Geburtsurkunde ist aus Bagdad. Jetzt werde ich aufgefordert diese übersetzen zu lassen und zu beglaubigen. Dazu werde ich aufgefordert persönlich vorbei zu kommen. Wie muss ich mit solch einer Urkunde umgehen, bzw. auf was muss ich achten?
A: Naja, Sie müssen schon dafür Sorge tragen, daß die Herrschaften auch feststellen können, d.h., daß sie die Urkunden auch lesen können. Vielleicht reicht eine Übersetzung eines Übersetzungsbüros. das sollten Sie aber vorher klären.