F: Servus! Ich bin als uneheliches Kind geboren und trug laut Geburtenregister mein erstes Lebensjahr den Nachnamen meiner Mutter bis sie meinen Vater ein Jahr später heiratete. Mein Vater ist laut Register Unehelich und es gibt keine Angaben über dessen Vater. Welcher Line habe ich zu folgen?
A: Sie selbst verfolgen die Linie Ihres Vaters, weiter geht es dann über dessen Mutter.
F: Was ist zu beachten bei DDR-Bürgern und Wehrdienst bei der NVA
A: Gar nichts, alles ganz normal wie beschrieben. Tragen Sie Ihren Wehrdienst einfach ein.
F: Mein Großvater war in 1906 (Rybnik ) aus Oberschlesien (Polen) geboren, welche Staatsangehörigkeit muss ich eitragen? Preußen oder Deutsche Reich?
A: Das Deutsche Reich setzt sich aus den einzelnen Bundesstaaten zusammen. Sie tragen selbstverständlich den Bundesstaat ein.
F: Hallo, ich bin 1979 in Köln geboren, mein Vater 1954 in Hindenburg (Schlesien, Polen) dessen Vater 1927 in Kunzendorf ( Schlesien, Polen) und dessen Vater 1901 in Kunzendorf( Schlesien, Preussen). Kann ich somit auch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen? Danke Sebastian
F: Hallo! Mir würde eine Antwort auf folgende Frage brennend interessieren, und zwar: Als ich bei meiner zuständigen Behörde aufgeschlagen bin, haben mir die (äusserst freundlichen Mitarbeiter) einen"Antrag auf Asstellung eine Staatsangehörigkeitsausweises" gegeben, dieser ist aber eine Eigene Variante meiner Heimatbehörde, ist es auch o.k. wenn mann diesen ausfüllt? Oder MUSS es zwingend der hier vorgeschlagene vom Bundesverwaltungsamt sein? Danke!
A: Die eigenen Formulare der einzelnen Landratsämter bieten oftmals nicht die Möglichkeiten des BVA-Formulares oder beinhalten sogar diverse Fallstricke. Wir weisen nicht umsonst auf diese Dinge hin! Bitte lesen Sie unbedingt auch die Rubrik "ERPROBTES" in diesem Zusammenhang.
F: Wenn ich eine Frist setze für mein Staatsangehörigkeitsausweiss sollte man da drauf Hinweisen wie z.b BGB §839 und §823 private Haftbarkeit usw.In Film war auch noch die Rede von STGB §81 Mutmaßlicher Hochverrat aber ich glaube das wär wohl zu weit her geholt oder?
A: Nein, je knapper desto besser. Und... die Frage EIN mal zu senden reicht völlig aus...
F: Ich bin seit 30 Jahren verheiratet (2. Mal). Unter 1.9 sind zwei Zeilen für Ehen vorgesehen, meine beiden habe ich eingetragen. Müssen für die erste Ehe noch Eheurkunde und Scheidungsurteil beigefügt werden? Und für die zweite Ehe die Eheurkunde? Vielen Dank für Eure Bemühungen.
A: Das wäre wohl ein bißchen übertrieben. Wenn die das sehen wollen, sollen sie es nachfordern. Wir sehen aber keinen Grund dafür.
F: Ich bin soweit den Antrag abzuschicken, muß da ein ausführliches Anschreiben dabei mit Begründung und so? Und ist per Einschreiben angebracht?
A: Nein, ein AUSFÜHRLICHES Anschreiben ist nicht notwendig und ja, Einschreiben mit Rückschein ist in dem Falle angebracht.
F: Mein Großvater wurde in Forbach Moselle, Elsaß-Lothringen, geboren. Wo kann ich eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten (Frankreich?, wenn ja, wird diese anerkannt?)?
A: 2 x ja, versuchen Sie diese aber auf deutsch zu erhalten, sollte ja eigentlich auch auf deutsch vorliegen...
F: Hallo ich habe da zwei Fragen bezüglich des bekennens der Staatsangehörigkeit und der bestimmung der Blutlinie. Mein Vater wurde in Bayern gebohren, ich bin im Ruhrgebiet also Preußen gebohren. Auf welchen Bundesstaat bekenne ich mich? Zweitens sind meine Großväter alle nach 1920 gebohren und waren Unheheliche Kinder. Muß ich dann die Geburtsdaten meiner Urgroßmutter angeben? Vorab schon mal vielen Dank
A: Ihre erste Frage ist nicht zu beantworten, da es auf den Geburtsort Ihrer Urgroßmutter ankommt und ja, Sie müssen die Geburtsurkunde Ihrer Urgroßmutter einreichen.
Darüber hinaus sollten Sie sich wesentlich genauer mit den Inhalten dieser Seite beschäftigen, denn wenn es an dem Punkt schon hapert, dann wird das nichts!
Übrigens, die Frage ein mal zu stellen reicht völlig aus, Sie brauchen Sie nicht x-fach zu senden...
F: Habe eben meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt. Vornamen und Geburtsname sind "kleingeschrieben", jedoch der Familienname in Großbuchstaben (trotz Vorlage Reisepass). Außerdem weist das Dokument nur aus "ist deutsche Staatsangehörige" (Abstammung und § 4 Abs. 1 fehlt). Werde nun gleich EStA anfordern. Was ist zu unternehmen?
A: 1. Wegen der Schreibweise Ihres Famileiennamens hätten Sie den Staatsangehörigkeitsausweis gar nicht erst annehmen dürfen und mit der Aufforderung zur Korrektur zurückweisen müssen.
2. Natürlich steht da nicht drauf (Abstammung) usw., wir haben hier doch alles haarklein beschrieben und das nicht aus Langeweile!
14.07.2015
Günter wilhelm
F: Kann ein antrag auch per einschreiben beim bva eingereicht werden? Ist eine lebenderklärung parallel nötig? Wird der reichspass in Spanien und Schweiz auch anerkannt, oder muss ich weltweit mit Einschränkungen rechnen? Für weitere fragen wäre für mich eine Beratung per Tel. Ganz toll. Wenn möglich bitte die Tel.nr. Bei mir steht das Motto "Heim ins deutsche reich " ganz oben. Vielen dank!
A: Da geht vieles durcheinander bei Ihnen. Das BVA direkt ist nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Was Sie parallel (danach) tun, bleibt Ihnen überlassen. Wer sollte Ihnen denn einen LEGITIMEN sog. "Reichspaß" ausstellen (dürfen)?
F: Ich wurde Enfang 1967 unehelich geboren und Ende 1967 adoptiert. Meine Adoptiveletern haben 1962 geheiratet. Ich habe den Familiennamen meines Adoptivvaters. Welche Staatsangehörigkeit habe ich geerbt?
A: Die Ihres Adoptivvaters.
F: wie beantrage ich den gelbsen schein reicht es wenn ich meine Geburtsurkunde vorlegen beim Ausländeramt oder brauche ich dafür zwingend einen Personalausweiss bzw den Status als BRD Bürger? Danke
A: Nur für Sie haben wir diese Internetseite gebaut. Auf der bekommen Sie alle Informationen die Sie brauchen.
F: Ich kann meine Abstammung vom Opa geb. 1907 nachweisen. In der Anlage V wollen die wissen, woher er seine Staatsangehörigkeit hat. Muß ich die von meinem Uropa geb. 1871 nun noch ergänzen?
A: Nein, denn wie weit würden Sie denn dann sonst gehen wollen? Ihr Opa ist sozusagen die "Quelle" und bei ihm tragen Sie dort gar nichts ein, so wie in den Ausfüllhilfen beschrieben.
F: Unter 5.1 werden die Aufenthaltsorte abgefragt. Mein heutiger Wohnort ist Bitche. Soll unter -Staat- Frankreich oder Elsaß-Lothringen eingetragen werden?
A: Immer die Bundesstaaten also >>>> Elsaß-Lothringen.
F: Was mache ich beim erstellen der öffendlichen Willenserklärung, wenn mein Vater, meine Großväter und Urgroßvater väterlicher seits in Bayern geboren wurden aber ich in Preußen? Zu welcher Staatsangehörigkeit bekenn ich mich? Zudem kommt, dass meine beiden Großväter uneheliche Kinder waren und den Nachnamen der KIndesmutter hatten? Gilt es dann den Namen und Geburtsdatum der Urgroßmutter einzutragen?
A: Sie haben die Staatsangehörigkeit in Bayern von Ihrem Urgroßvater geerbt. Die Ableitung ist doch eindeutig beschrieben.
F: 1. Frage: Die Familie meines Urgroßvaters wurde nach der Geburt meines Großvater im 2. Weltkrieg aus Böhmen vertrieben. Also bekam mein Urgroßvater und/oder mein Großvater die Staatsangehörigkeit in Preußen (§ 3 Satz 4 RuStag 1913)!? Also kommt in die Anlage V meines Urgroßvaters oder Grovaters dieser Paragraph rein und bei allen anderen § 4 Abs. 1!? 2. Frage: Wenn ich eine Staatsangehörigkeit besitze, meine Fraundin und ich dann Heiraten und meine Freundin dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, fällt für sie die Vorfahrensuche weg weil bei ihr dann § 3 Satz 3 (RuStaG 1913) zur Anwendung kommt!? Ist das so richtig???
A: 1. Nein, das ist alles völlig irrelevant zumal nach dem sog. 2. WK die preußische Staatsangehörigkeit ja längst nicht mehr verliehen wurde, sondern nur noch "die eine deutsche Staatsangehörigkeit". Es kommt nur darauf an, wo ein Vorfahre vor 1914 in einem Bundesstaat geboren wurde. Bitte prüfen Sie dies anhand des , denn mit Böhmen z.B. dürften Sie da wenig Glück haben.
Formal nach RuStAG ist dies so, richtig. Allerdings weigert sich die Verwaltung die Feststellung auf diesem Wege vorzunehmen bzw. diesen Sachverhalt auch so zu bestätigen und Ihre Freundin sollte daher sicherheitshalber über ihre eigene Linie ableiten.
F: Ich bin in London geboren (Britischer Pass & Geburtsurkunde) und besitze ebenfalls eine Deutschen Reisepass. Meine Eltern und Grosseltern usw. sind alle in Preußen geborgen. Kann ich trotz meiner Geburt in England die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, oder ist das vollkommen ausgeschlossen ?
A: Wir hoffen, Sie meinen Ihre Bundesstaatsangehörigkeit... ;-) Ja, das können Sie!
F: Habe mir alles mehrmals angesehen,meine Frage: Muss ich für mich selber als Antragsteller ebenfalls eine Geburtsurkunde vorlegen bzw. andere Nachweise? Besten Dank
A: Ja, das sollten Sie tun.
F: Muss ich, als Nachweis das ich bzw. meine Vorfahren ehelich geboren bin/sind, Eheurkunden mit dem Antrag einreichen?
A: Ja, sollten Sie, wenn es nicht woanders dokumentiert ist.
14.07.2015
Klaus Borgolte 16 Feb 2015
F: Wenn ich das Beispielformular richtig deute, sollte ich nur die gelb unterlegten Felder ausfüllen. Demnach lasse ich Zeilen 8.1 und 8.2 aus. Zum Verständnis: Ist mit zuständiger >Auslandsvertretung< das Ausländeramt in der Gemeinde, in der man wohnt, gemeint und nichts mit deutschen Konsulaten/Botschaften im Ausland zu tun.
A: Damit sind lediglich Botschaften und Konsulate gemeint, falls Sie Ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.
F: Weil in meinem Fall alle Kinder ehelich geboren wurden, müsste ich den Nachweis väterlicherseits bringen! Was mache ich aber, wenn ich auf der väterlichen Seite nicht mehr nachweisen kann, das ich deutsche Vorfahren habe (keine Urkunden vorliegen, zu wenig Daten um sie irgendwo zu beantragen)? Gilt dann die mütterliche Seite, oder hat sich der Staatsangehörigkeitsausweis dann für mich erledigt?
A: Sie können nicht über die mütterliche Linie ableiten. Also heißt es, sich mehr Mühe zu geben. Ihr Vater steht doch schon in Ihrer Geburtsurkunde (Geburtenregister). Was glauben Sie, wer in seiner steht und das mit allen Daten die man braucht?
F: Hallo zusammen,kann ich den gelben Schein auch beantragen wenn ich Zeitsoldat war? LG
F: Habe meine Blutlinie nun soweit zurückverfolgt, dass ich einen Ur-Opa als Vorfahre vor 1914 einsetzen kann. Habe nur ein Problem, welches mich etwas verwirrt, da ich meine unterschiedliche Auffassungen gelesen zu haben. Mein Opa wurde ehelich geboren. Einige Jahre später ließen sich dessen Eltern (also auch mein Ur-Großvater auf den ich mich berufe) scheiden. Seine Frau behielt den angeheirateten Familiennamen jedoch bis zu ihrem Tode. Kann ich trotz allem weiterhin nach meinem Ur-Großvater gehen? Danke vorab.
A: Ja, spätere Scheidungen sind für die Ableitung irrelevant.