F: Habe hier die Anlaufstelle für den gelben Schein in Duisburg, die machen aber nur Termine um vermutlich den Leuten das auszureden. Ich denke man hält sich daran wie Sie es unter erpropten empfehlen dort nicht persönlich zu erscheinen. Hier anbei die Adresse http://www.duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt32/102010100000086140.php
A: Was haben Sie denn erwartet? Wir haben schließlich nicht umsonst immer wieder darauf hingewiesen, daß die Behörden verhindern und nicht aufklären sollen.
F: Ich kam am 02.03.1975 als Kind einer Schülern (geb.1959) unehelich zur Welt. Ich trug den Namen meiner Mutter bis diese meinen leiblichen Vater 1976 heiratete und der die Vaterschaft anerkannte. seither trug ich seinen Namen. Muß ich nun die väterliche oder mütterliche Blutlinie bis vor 1913 für einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG nachweisen? Danke
A: Sie leiten über die väterliche Linie ab.
F: Kann ichauch Geburtsurkungen kopieren und diese unter Vorlage der Originale bei dem für mich zuständige Standesamt beglaubigen lassen?
A: Ja, aber versuchen Sie es ruhig bei der Kirche. Das ist erstens ein "echtes Amt" und zweitens sind die Beglaubigungen günstiger bis kostenlos, eine kleine Spende tut es dann auch.
F: Also wenn ich in Schwerin (Mecklenburg) geboren wurde, muss ich dann im Antrag Preußen [Deutschland als Ganzes] oder Großherzogtum Mecklenburg Schwerin eingeben? Und wenn ich als Kind ins Dominialamt Hagenow gezogen bin, wann gebe ich da als Wohnsitzstaat an? Danke für die Unterstützung.
A: Ihre Geburt spielt für Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle. Wichtig ist der Geburtsstaat des Vorfahren von dem Sie ableiten. Wohnsitzstaat natürlich der in dem Sie jetzt Wohnen.
Hagenow {Stadt} = Stadt Hagenow / Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
14.07.2015
HokusPokusFidibus
F: Hallo, von wem leite ich ab wenn ich 1952 geboren bin meine Eltern erst 1955 geheiratet haben und in meiner Geb.Urkunde vermerkt wurde, dass nach der Eheschließung ich dieRechtstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe? Bitte um eure Hilfe. Danke schonmal im Voraus
F: Leider muß ich nochmal eine Frage stellen. Da es sich jetzt anbietet alles in einem "Aufwasch" zu erledigen, wuerde ich für meine Kinder (4 Monate bzw. 5 Jahre) auch gleich die Feststellung beantragen mittels Antrag FK. Nun meine Frage: Ist es Ratsam für die beiden jeweils Separat nochmals alles (Urkunden usw.) einzureichen oder würde es genügen die beiden Anträge zu meinem dazu zu tun? Nochmals vielen Dank für Ihre bemühungen! Mit hochachtungsvollem Gruß, Markus
A: Das geschickteste ist, Sie machen das wirklich alles in einem Aufwasch, denn Ihre minderjährigen Kinder bekommen ja keinen eigenen, sondern werden in der Regel auf Ihrem StAG-Ausweis mit aufgeführt. Für die Kinder fügen Sie jeweils deren Auszüge aus dem Geburtenregister bei.
F: Entschuldigung, ich bin wohl zu früh auf "Senden" gekommen. Nun aber zu meiner Frage: Mein Vater und meine Mutter heirateten 1979 erst sechs Monate nach meiner Geburt. Somit verfoige ich die Abstammung über meinen Vater. Was trage ich aber nun im Antrag in Punkt 3.8 ein? Wäre >Heirat (Legimitation) gemäß §5 RuStAG (Stand 22.07.1913)< richtig? Und zweite Frage: Was trage ich im Punkt 4.3 ein? Zuerst Geburt bis Hochzeit Eltern Staatsangehörigkeit erworben durch Abstammung über Mutter abgeleitet und dann zweite Zeile, ab Hochzeit Eltern erworben durch Legimitation über Vater abgeleitet? Habe ich dies so richtig Verstanden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
A: Nein, in Ihrem Falle machen Sie alles ganz normal, Geburt durch Abstammung § 4 (1), auch unter Punkt 4.3. Alles andere ergibt sich aus den Urkunden selbst.
F: Bei der Anlage V (meines Vaters) im Bereich 1.10 1. Ehe/Lebenspartnerschaft: seit (Tag, Ort und Staat) stellt sich für mich die folgende Frage: Der Geburtsstaat meines Vaters ist Herzogtum Braunschweig allerdings wurde die Ehe in Preußen geschlossen.Sein Wohnsitz ist allerdings immer Herzogtum Braunschweig gewesen.Muss jetzt im Punkt 1.10 Herzogtum Braunschweig oder Preußen eingetragen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
A: Unter dem Punkt geht es darum, wann und wo die Ehe geschlossen wurde.
F: Mein Vater (verstorben) war Kind eines US-Amerikaners und einer Deutschen, er war US Bürger. Meine Mutter ist Deutsche aus Sachsen-Anhalt. Ich bin in einem deutschen Krankenhaus in Heidelberg geboren und wohl die deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich für den gelben Schein auch die Ahnenfolge der Mutter angben?
A: Hier in den Fragen & Antworten und in den Videos ist mehrfach erwähnt, wie sich das verhält. Kleiner Tip: Die eheliche (auch nachträgliche Heirat) oder die uneheliche Geburt sind dabei relevant.
14.07.2015
Enrico Habiger
F: Nach langer Recherche weiß ich nicht, ob ich den gelben Schein beantragen kann, da der Geburtsort meines Urgroßvaters unbekannt ist. Er wurde mit 4 Jahren adoptiert und jegliche Herkunft unbekannt. Besteht dennoch eine Möglichkeit auf den gelben Schein?
A: Sie müssen sowieso die Linie seines Adoptivvaters verfolgen.
F: Hallo. Erst einmal ein dickes Lob an Euch für diese tolle Arbeit. Nun zu meiner Frage. Ich erhielt jetzt ein Schreiben vom Ausländeramt Bonn: Wörtlich: Staatsangehörigkeitsausweis Sehr geehrter Herr Ihr Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Bitte sprechen Sie wärend den Öffnungszeiten beim Ausländeramt der Stadt Bonn vor, um die Urkunde abzuholen. Bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Für die Einbürgerung wird eine Verwaltungsgebühr gem. Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Bitte zahlen Sie diesesn Betrag in bar, wenn Sie die Urkunde abholen. Nun meine Frage ist da was schief gelaufen, wieso denn Einbürgerung. Bin mal gespannt ob da was von Rustag auf der Urkunde steht.
A: Achten Sie einfach auf die Namensschreibung bei der Abholung. Es muss Max Mustermann sein, dann ist erstmal alles in Ordnung.
F: Von meinem Grossvater habe ich nur die Heiratsurkunde - in der steht auch sein Geburtsdatum 1910 sowie Geburtsort. Reicht das oder brauche ich auch seine Geburtsurkunde?
A: Das sollte eigentlich ausreichen. Wenn Sie allerdings auf Nummer sicher gehen wollen, dann besorgen Sie sich diese noch schnell, sollte ja kein Problem sein. Die Behörden versuchen es nämlich inzwischen je nachdem mit allen Tricks.
F: Hallo Com. Ich nochmal :-) ..... Habe nun nach etwaiigen Unterlagen eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft meines Vaters vorliegen. Soweit ich nun weiß reicht dies doch aus, um über mein Vater abzuleiten!! Oder ?? Herzliche Grüße und schönes Wochenende
A: Nicht fragen, einfach machen. Die werden sich schon melden wenn was nicht stimmt.
F: für alle: nach einreichen meiner unterlagen: es reicht nicht aus, nur die geburtsurkunden zur kreisverwaltung zu schicken. es werden von meinen eltern und großeltern zusätzlich noch die heiratsurkunden verlangt. ausserdem "eine beglaubigte kopie Ihres personalausweises". was genau soll ich dem guten mann jetzt schreieben? ih werd auch eine aufenthaltsbescheinigung (anstelle der geforderten meldebeschienigung) einreichen???
A: Natürlich müssen die Heiratsurkunden mit dazu. Wie Sie hinsichtlich einer Kopie des Personalausweises zu verfahren haben steht ebenfalls in dem Artikel unter "ERPROBTES", den Sie ja schon gelesen zu haben scheinen.
F: Muss ich den Antrag bei meinem Kundenzentrum abgeben oder Ausländerbehörde?Ist es richtig das ich mein scheidungsbeschluss vorlegen muss???
A: Der Antrag wird bei der Ausländer- / Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Landratsamtes, bzw. in kreisfreien Städten bei der entsprechenden Behörde Ihrer Stadt eingereicht. Reichen Sie den Beschluß doch einfach mit ein, das dürfte doch erstens kein Problem und zweitens könnte dies unter Umständen auch relevant sein.
F: Ich habe seit 2005 meinen Wohnsitz in Italien. Genügt es bei der Bva nur die Geburtsurkunden in meinem Fall väterlicherseits einzureichen oder müssen auch alle Heiratsurkunden dabei sein? Die videos 1+2 habe ich mir 4x angesehen, da sagt Reiner Oberüber nichts davon. Bei Fragen + Antw. entnehme ich, dass das erforderlich ist?
A: Selbstverständlich müssen auch die Heiratsurkunden eingereicht werden, da ja schließlich die Abstammung lückenlos glaubhaft gemacht werden muß.
F: Hallo, ich habe seit gestern den gelben Schein (alle Namen klein geschrieben), ESTA Auszug steht noch aus. Der Vater meiner ehelich geborenen Kinder ist Österreicher. Dadurch erwarben sie beide Staatangehörigkeiten durch Geburt. Können sie in diesem Fall über mich als Mutter ableiten? Vielen Dank für eine Antwort.
A: Immer das gleiche: Ehelich nein, Unehelich ja.
F: Mein Urgroßvater wanderte 1891 nach Südamerika aus. Er wurde in Berlin geboren. In Südamerika kam mein Großvater zur Welt. Er besaß die deutsche Nationalität als er 1920 nach Deutschland reiste.Nun meine Frage. Habe ich ein Recht auf den gelben Schein? Meiner Ansicht nach ja. Muss nur bis 1866 zurück gehen, richtig?
F: Ich habe heute Post von der bearbeitenden Behörde bekommen, Antrag wird unter Az..... geführt. Desweiteren wollen sie Unterlagen zu aktuell gültigen Ausweispapieren benötigt. Habt ihr nen Tip was ich da einreiche!? Pass und Perso fallen ja raus!;)
F: Hallo. Erstmal Danke für Ihre7Eure Website. Ist eine Menge und ich habe schon viele Unterlagen zusammen, wobei ich fälschlicherweise die väterliche Seite 1 Jahr gesucht habe und feststellen musste das ich ja unehelich zur Welt kam. Also dann auf ein Neues. :-) Meine Frage hier ist; väterlicher Seits ist es ja Ich-Vater-Großvater-(UR)Großvater, wie sieht das bei der mütterlichen Seite aus; Ich- Mutter-Großmutter-(UR)Großmutter ????? Oder Ich-Mutter-Großvater(vater meiner mutter)-und Großvater meiner Mutter ?? wäre super wenn dies Prozedere bei Ihnen/Euch unter Rubrik Herunterladen Ausfüllhilfe GelberSchein mit dazu kommen würde. Ich bedanke mich herzlich für Eure Auskunft bei meiner Sache.
A: Einfach immer wieder neu fragen, ehelich oder unehelich. Beispiel:
Sie selbst unehelich > Mutter
Mutter ehelich > Vater der Mutter
...
F: Hallo ! Ich muss nochmal etwas Fragen. Ich muss mütterlich Ableiten. Heisst dies nun, das ich (wie beim Vater) nun hier, Mutter , Grossmutter, UrGrossmutter ableite oder Mutter, Grossvater der Mutter, Urgrossvater der Mutter???? Vielen Dank!
A: Mutter, Großvater der Mutter, Urgroßvater der Mutter
F: in Daniel Prinz´s Buch wird beschrieben, dass bei der Antragsstellung die Frage nach dem Grund für die Beantragung des gelben Scheines gestellt wird. Darf ich die Antwort verweigern (kostenpflichtige Abweisung usw.?) Ich hätte keine passende Antwort -keine Adoption, keine Einbürgerung eines Ehepartners, keine Rechtsgeschäfte in der USA ...
A: Sie brauchen keinen Grund! Den entsprechenden Artikel dazu unter der Rubrik "ERPROBTES" scheinen Sie ja bereits gelesen zu haben.
F: Wie verhält es sich, wenn ich zum einen meinen Vater nicht kenne und zum anderen meine Großeltern aus verschieden Bundesstaaten stammen?
A: Es ist alles haarklein in den beiden Videos, insbesondere in dem Praxisvideo erklärt.
F: Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis seit Nov. 2014. Meine beiden ehelichen Söhne möchten den auch beantragen. Müssen sie das gleiche Prozedere machen? Reicht es, wenn Sie auf dem Antrag hinweisen, daß ich den Schein bereits habe?
A: Der Antrag ist da ganz normal wie bei Ihnen einzureichen.
F: ich habe ein stammbuch von mein vater das geht bis zu mein opa 1910 langt das als nachweis für den gelben schein oder müssen es Geburtsurkunden sein ?
A: Ja, das reicht vollkommen aus.